2. SenatNV

BFH, Urteil vom 25.08.2010 – II R 41/09

Für Bewertungsstichtage vor dem 1. Januar 2007 Feststellung von Grundstückswerten für unbebaute Grundstücke bei Fehlen von Bodenrichtwerten nicht möglich - Ermittlungspflicht des Gutachterausschusses - Bindung an von Gutachterausschüssen mitgeteilte Bodenrichtwerte - Keine Schätzungsbefugnis des Finanzamts - Spezialnutzung

Aus dem Leitsatz

NV: Ein Grundstückswert für ein unbebautes Grundstück kann für Bewertungsstichtage vor dem 1. Januar 2007 nicht festgestellt werden, wenn der Gutachterausschuss für das Grundstück keinen Bodenrichtwert ermittelt hatte .

Leitsatz

NV: Ein Grundstückswert für ein unbebautes Grundstück kann für Bewertungsstichtage vor dem 1. Januar 2007 nicht festgestellt werden, wenn der Gutachterausschuss für das Grundstück keinen Bodenrichtwert ermittelt hatte .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 10. Juni 2009, Az: 3 K 3331/04 B, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 138 BewG

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