2. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 27.11.2019 – II R 40/16

Grunderwerbsteuerbefreiung für kirchlichen Schulträgerwechsel
ECLI: DE:BFH:2019:U.271119.IIR40.16.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. Das Prüfungs- und Zeugnisrecht einer staatlich anerkannten Ersatzschule ist öffentlich-rechtlicher Natur .

Leitsatz

  1. Das Prüfungs- und Zeugnisrecht einer staatlich anerkannten Ersatzschule ist öffentlich-rechtlicher Natur .
  2. Geht mit der Trägerschaft an einer staatlich anerkannten Ersatzschule auch das Prüfungs- und Zeugnisrecht über, handelt es sich um den Übergang öffentlich-rechtlicher Aufgaben i.S. des § 4 Nr. 1 GrEStG .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 21.09.2016 - 4 K 434/13 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Thüringer Finanzgericht, 21. September 2016, Az: 4 K 434/13, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 4 Nr. 1 GrEStGBesondere Ausnahmen von der Besteuerung
  • Art. 7 GG
  • § 13 SchulG TH
  • § 4 PrSchulG TH
  • § 6 PrSchulG TH
  • § 9 PrSchulG TH

Weitere Entscheidungen zu § 4 GrEStG

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat