2. Senatamtlich veröffentlicht
BFH, Urteil vom 27.11.2019 – II R 40/16
Grunderwerbsteuerbefreiung für kirchlichen Schulträgerwechsel
ECLI: DE:BFH:2019:U.271119.IIR40.16.0Amtlicher Entscheidungstext
Aus dem Leitsatz
1. Das Prüfungs- und Zeugnisrecht einer staatlich anerkannten Ersatzschule ist öffentlich-rechtlicher Natur .
Leitsatz
- Das Prüfungs- und Zeugnisrecht einer staatlich anerkannten Ersatzschule ist öffentlich-rechtlicher Natur .
- Geht mit der Trägerschaft an einer staatlich anerkannten Ersatzschule auch das Prüfungs- und Zeugnisrecht über, handelt es sich um den Übergang öffentlich-rechtlicher Aufgaben i.S. des § 4 Nr. 1 GrEStG .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 21.09.2016 - 4 K 434/13 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Thüringer Finanzgericht, 21. September 2016, Az: 4 K 434/13, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 4 Nr. 1 GrEStGBesondere Ausnahmen von der Besteuerung
- Art. 7 GG
- § 13 SchulG TH
- § 4 PrSchulG TH
- § 6 PrSchulG TH
- § 9 PrSchulG TH
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