2. SenatNV

BFH, Urteil vom 28.10.2015 – II R 33/13

Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für "Packwagen" im Schaustellergewerbe - Abgrenzung zu "normalen" LKW

Aus dem Leitsatz

1. NV: "Packwagen" i.S. des § 3 Nr. 8 Buchst. b 2. Alt. KraftStG sind nicht nur Anhänger, sondern auch selbstfahrende Packwagen .

Leitsatz

  1. NV: "Packwagen" i.S. des § 3 Nr. 8 Buchst. b 2. Alt. KraftStG sind nicht nur Anhänger, sondern auch selbstfahrende Packwagen .
  2. NV: Ein solcher Packwagen dient nur dann "ausschließlich dem Schaustellergewerbe", wenn er nach seiner Zweckbestimmung und technischen Ausstattung auf die speziellen Transportbedürfnisse im Schaustellergewerbe ausgerichtet ist und auch tatsächlich ausschließlich für diese Zwecke verwendet wird .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 10. Juli 2013 13 K 1759/11 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 10. Juli 2013, Az: 13 K 1759/11, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 3 Nr. 8 Buchst. b Alt. 2 KraftStG

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