2. Senatamtlich veröffentlicht
BFH, Urteil vom 18.04.2012 – II R 32/10
Kraftfahrzeugsteuer bei sog. Tageszulassung mit Saisonkennzeichen - Mindestbesteuerung ist weder verfassungswidrig noch unionsrechtswidrig - Vertrauensschutz - Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 24.10.2012 als NV-Entscheidung abrufbar
Aus dem Leitsatz
1. Der Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG ist verwirklicht, wenn das Fahrzeug nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften zum Verkehr zugelassen worden ist, unabhängig davon, ob das Fahrzeug auch tatsächlich im Straßenverkehr genutzt wird oder genutzt werden darf .
Leitsatz
- Der Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG ist verwirklicht, wenn das Fahrzeug nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften zum Verkehr zugelassen worden ist, unabhängig davon, ob das Fahrzeug auch tatsächlich im Straßenverkehr genutzt wird oder genutzt werden darf .
- Durch die Zuteilung eines Saisonkennzeichens wird die Befugnis zum Betrieb des Fahrzeugs, nicht dagegen die Geltung der Zulassung zeitlich begrenzt .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Nürnberg, 10. September 2009, Az: 6 K 30/2009, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 5 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG
- § 5 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG
- § 12 Abs. 1 S. 2 KraftStG
- § 23 Abs. 1b StVZO
- § 1 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG
- § 9 Abs. 3 FZV
- Art. 93 EG
- Art. 94 EG
- Art. 3 Abs. 1 GG
- Art. 14 GG
- Art. 20 GG
- § 1 FZV
- §§ 1ff FZV
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