2. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 18.01.2012 – II R 31/10

Keine Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer für ausschließlich zum Wegebau verwendete Fahrzeuge einer Anstalt des öffentlichen Rechts

Aus dem Leitsatz

Von einer Anstalt des öffentlichen Rechts gehaltene und auf sie zugelassene Fahrzeuge sind auch dann nicht von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, wenn sie ausschließlich im Auftrag einer Gemeinde zum Wegebau verwendet werden .

Leitsatz

Von einer Anstalt des öffentlichen Rechts gehaltene und auf sie zugelassene Fahrzeuge sind auch dann nicht von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, wenn sie ausschließlich im Auftrag einer Gemeinde zum Wegebau verwendet werden .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 22. April 2010, Az: 8 K 95/09 Verk, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 3 Nr. 3 KraftStG
  • § 12 Abs. 2 Nr. 4 KraftStG

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