2. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 08.12.2010 – II R 21/09

Keine Versicherungsteuerpflicht bei entgeltlicher Haftungsfreistellung des Leasingnehmers durch Leasinggeber - Zivilrechtliche Risikoverteilung im Hinblick auf Substanzbeeinträchtigungen des Leasingguts - Abwälzung der Sachgefahr auf den Leasingnehmer

Aus dem Leitsatz

Die vom Leasingnehmer an den Leasinggeber gezahlten Entgelte für die Freistellung von der Haftung für die unverschuldete oder fahrlässige Beschädigung oder Zerstörung des Leasingguts sind kein Versicherungsentgelt i.S. des § 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 VersStG .

Leitsatz

Die vom Leasingnehmer an den Leasinggeber gezahlten Entgelte für die Freistellung von der Haftung für die unverschuldete oder fahrlässige Beschädigung oder Zerstörung des Leasingguts sind kein Versicherungsentgelt i.S. des § 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 VersStG .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Hamburg, 10. Februar 2009, Az: 2 K 14/09, Urteil

Zitierte Normen

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