2. SenatNV
BFH, Beschluss vom 20.12.2013 – II E 18/12
Gerichtsgebühren für Revisionsverfahren als Masseverbindlichkeit - Gebühr für einen als nicht ergangen geltenden Gerichtsbescheid
Aus dem Leitsatz
1. NV: Für ein Revisionsverfahren entstandene Gerichtsgebühren sind Masseverbindlichkeiten i. S. d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, wenn das FG im zweiten Rechtsgang nach Zurückverweisung der Sache die ihm gemäß § 143 Abs. 2 FGO übertragene Kostenentscheidung trifft .
Leitsatz
- NV: Für ein Revisionsverfahren entstandene Gerichtsgebühren sind Masseverbindlichkeiten i. S. d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, wenn das FG im zweiten Rechtsgang nach Zurückverweisung der Sache die ihm gemäß § 143 Abs. 2 FGO übertragene Kostenentscheidung trifft .
- NV: Die Kostenforderung der Staatskasse ist bei einem vom Insolvenzverwalter aufgenommenen Rechtsstreit grundsätzlich eine Masseverbindlichkeit i.S.d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO auch insoweit, als Gebührentatbestände bereits vor Insolvenzeröffnung verwirklicht wurden .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsOSonstige Masseverbindlichkeiten
- § 38 InsOBegriff der Insolvenzgläubiger
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