2. SenatNV

BFH, Beschluss vom 20.12.2013 – II E 18/12

Gerichtsgebühren für Revisionsverfahren als Masseverbindlichkeit - Gebühr für einen als nicht ergangen geltenden Gerichtsbescheid

Aus dem Leitsatz

1. NV: Für ein Revisionsverfahren entstandene Gerichtsgebühren sind Masseverbindlichkeiten i. S. d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, wenn das FG im zweiten Rechtsgang nach Zurückverweisung der Sache die ihm gemäß § 143 Abs. 2 FGO übertragene Kostenentscheidung trifft .

Leitsatz

  1. NV: Für ein Revisionsverfahren entstandene Gerichtsgebühren sind Masseverbindlichkeiten i. S. d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, wenn das FG im zweiten Rechtsgang nach Zurückverweisung der Sache die ihm gemäß § 143 Abs. 2 FGO übertragene Kostenentscheidung trifft .
  2. NV: Die Kostenforderung der Staatskasse ist bei einem vom Insolvenzverwalter aufgenommenen Rechtsstreit grundsätzlich eine Masseverbindlichkeit i.S.d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO auch insoweit, als Gebührentatbestände bereits vor Insolvenzeröffnung verwirklicht wurden .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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