2. SenatNV

BFH, Beschluss vom 13.02.2012 – II B 68/11

Ausführung einer Grundstücksschenkung; Grundsätzliche Bedeutung; Verfahrensfehler

Aus dem Leitsatz

1. NV: Zur grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage, ob die Änderung der Rechtsprechung zur Ausführung einer Grundstücksschenkung im BFH-Urteil vom 2. Februar 2005 II R 26/02 (BFHE 208, 438, BStBl II 2005, 312) uneingeschränkt rückwirkend anzuwenden sei, ist darzulegen, ob und inwieweit deren Beantwortung umstritten ist .

Leitsatz

  1. NV: Zur grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage, ob die Änderung der Rechtsprechung zur Ausführung einer Grundstücksschenkung im BFH-Urteil vom 2. Februar 2005 II R 26/02 (BFHE 208, 438, BStBl II 2005, 312) uneingeschränkt rückwirkend anzuwenden sei, ist darzulegen, ob und inwieweit deren Beantwortung umstritten ist .
  2. NV: Der Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör ist nicht dadurch verletzt worden, dass es das FG unterlassen hat, den durch einen fach- und sachkundigen Prozessbevollmächtigten vertretenen Kläger vor Ergehen des angefochtenen Urteils auf ein Billigkeitsverfahren hinzuweisen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 24. Mai 2011, Az: 1 K 261/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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