2. SenatNV
BFH, Beschluss vom 22.06.2012 – II B 48/11
Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 22.6.2012, II B 45/11 - Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Flächeneigentum
Aus dem Leitsatz
1. NV: In der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind die Voraussetzungen, unter welchen § 7 Abs. 2 GrEStG bei der Aufteilung von Grundstücken einer Gesamthandsgemeinschaft in Wohneigentum Anwendung findet, geklärt.
Leitsatz
- NV: In der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind die Voraussetzungen, unter welchen § 7 Abs. 2 GrEStG bei der Aufteilung von Grundstücken einer Gesamthandsgemeinschaft in Wohneigentum Anwendung findet, geklärt.
- NV: Ob rechtlich selbständige Grundstücke nach der Verkehrsanschauung zu einer wirtschaftlichen Einheit i.S. § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG zusammenzufassen sind, ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Tatsachen festzustellen.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Hamburg, 20. April 2011, Az: 3 K 136/10, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 2 Abs. 3 S. 1 GrEStGGrundstücke
- § 7 Abs. 2 GrEStGUmwandlung von gemeinschaftlichem Eigentum in Flächeneigentum
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