2. SenatNV
BFH, Beschluss vom 17.08.2010 – II B 30/10
Anwendbarkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes trotz Verfassungswidrigkeit
Aus dem Leitsatz
1. NV: Das Hamburgische Spielgerätesteuergesetz ist bis zu seinem Außerkrafttreten auch insoweit anwendbar, als das BVerfG seine Verfassungswidrigkeit festgestellt hat .
Leitsatz
- NV: Das Hamburgische Spielgerätesteuergesetz ist bis zu seinem Außerkrafttreten auch insoweit anwendbar, als das BVerfG seine Verfassungswidrigkeit festgestellt hat .
- NV: Der Geltungsbereich des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes beschränkt sich auf das Gebiet Hamburgs .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Hamburg, 2. Februar 2010, Az: 2 K 232/09, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- Art. 3 Abs. 1 GG
- Art. 105 Abs. 2a GG
- § 31 Abs. 1 BVerfGG
- § 4 Abs. 1 SpStG HA
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
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