2. SenatNV
BFH, Beschluss vom 08.08.2013 – II B 3/13
Voraussetzungen der Verfahrensunterbrechung bei Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters; Darlegung einer Divergenz
Aus dem Leitsatz
1. NV: Die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters für das Vermögen des Klägers führt nicht zur Unterbrechung eines finanzgerichtlichen Verfahrens, wenn dem Kläger kein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt wird.
Leitsatz
- NV: Die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters für das Vermögen des Klägers führt nicht zur Unterbrechung eines finanzgerichtlichen Verfahrens, wenn dem Kläger kein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt wird.
- NV: Zur Darlegung einer Divergenz muss der Beschwerdeführer dartun, dass das FG in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen entscheidungserheblich war, ferner dass die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind, die abweichend beantwortete Rechtsfrage im Revisionsverfahren geklärt werden kann und eine Entscheidung des BFH zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich ist.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Hamburg, 15. November 2012, Az: 2 K 37/10, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsOAnordnung vorläufiger Maßnahmen
- § 22 Abs. 1 S. 1 InsORechtsstellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
- § 240 S. 2 ZPO
- § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGORevision
Weitere Entscheidungen zu § 21 InsO
- BFH VII R 49/20 vom 13.12.2022amtlichEnergiesteuerverbindlichkeiten als Masseverbindlichkeiten1. § 55 Abs. 4 InsO in der Fassung des Haushaltsbegleitgesetzes vom 09.12.2010 (BGBl I 2010, 1885, 1893) erfasste auch Energiesteuerverbindlichkeiten. 2.…
- BFH V R 2/20 vom 28.05.2020amtlichEntgeltvereinnahmung im InsolvenzeröffnungsverfahrenOrdnet das Insolvenzgericht gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Fall 2 InsO an, dass Verfügungen des Insolvenzschuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen…
- BFH XI R 35/17 vom 27.11.2019amtlichKeine Beendigung der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft durch Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung unter Bestellung eines vorläufigen Sachwalters und Erlass einer Anordnung i.S. des § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 InsOWeder die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung beim Organträger noch die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung bei der Organgesellschaft beenden eine…
- BFH VII R 40/16 vom 26.09.2017amtlichGeschäftsführerhaftung für Einfuhrumsatzsteuer nach Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters - Grundsatz der anteiligen Tilgung1. Wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer GmbH beantragt und ein vorläufiger Insolvenzverwalter unter Anordnung eines allgemeinen…
- BFH VII R 25/16 vom 16.05.2017amtlichEinwendungsausschluss im Haftungsverfahren durch unterlassenen Widerspruch im insolvenzrechtlichen PrüfungsterminDer als Haftungsschuldner nach § 69 AO in Anspruch genommene Geschäftsführer einer GmbH ist nach § 166 AO im Haftungsverfahren mit Einwendungen gegen…
- BFH V R 36/15 vom 24.08.2016amtlichOrganschaft in der Insolvenz - Keine Organschaft zwischen Schwestergesellschaften1. Zwischen Schwestergesellschaften besteht auch unter Berücksichtigung des Unionsrechts keine Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG . 2. Die Organschaft…
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat