2. SenatNV
BFH, Beschluss vom 29.06.2011 – II B 127/10
Verfassungsmäßigkeit der bei Eigentumswohnungen anzusetzenden Steuermesszahl - Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde
Aus dem Leitsatz
1. NV: Die Anwendung unterschiedlicher Steuermesszahlen bei Einfamilienhäusern einerseits und Eigentumswohnungen anderseits ist wegen der verschiedenen Höhe der maßgebenden Vervielfältiger verfassungsgemäß .
Leitsatz
- NV: Die Anwendung unterschiedlicher Steuermesszahlen bei Einfamilienhäusern einerseits und Eigentumswohnungen anderseits ist wegen der verschiedenen Höhe der maßgebenden Vervielfältiger verfassungsgemäß .
- NV: Um die grundsätzliche Bedeutung einer vom BFH bereits entschiedenen Rechtsfrage darzulegen, muss ausgeführt werden, welche neuen und gewichtigen Argumente in der Rechtsprechung und/oder Literatur gegen die Rechtsauffassung des BFH vorgebracht werden .
- NV: Mit der Rüge, eine vom FG angewandte materiell-rechtliche Vorschrift sei verfassungswidrig, wird kein Verfahrensmangel geltend gemacht .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Hamburg, 24. August 2010, Az: 3 K 97/10, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 15 GrStGSteuermesszahl für Grundstücke
- § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGORevision
- § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGORevision
- Art. 3 Abs. 1 GG
- § 62 WoEigG
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