2. SenatNV

BFH, Beschluss vom 29.06.2011 – II B 127/10

Verfassungsmäßigkeit der bei Eigentumswohnungen anzusetzenden Steuermesszahl - Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die Anwendung unterschiedlicher Steuermesszahlen bei Einfamilienhäusern einerseits und Eigentumswohnungen anderseits ist wegen der verschiedenen Höhe der maßgebenden Vervielfältiger verfassungsgemäß .

Leitsatz

  1. NV: Die Anwendung unterschiedlicher Steuermesszahlen bei Einfamilienhäusern einerseits und Eigentumswohnungen anderseits ist wegen der verschiedenen Höhe der maßgebenden Vervielfältiger verfassungsgemäß .
  2. NV: Um die grundsätzliche Bedeutung einer vom BFH bereits entschiedenen Rechtsfrage darzulegen, muss ausgeführt werden, welche neuen und gewichtigen Argumente in der Rechtsprechung und/oder Literatur gegen die Rechtsauffassung des BFH vorgebracht werden .
  3. NV: Mit der Rüge, eine vom FG angewandte materiell-rechtliche Vorschrift sei verfassungswidrig, wird kein Verfahrensmangel geltend gemacht .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Hamburg, 24. August 2010, Az: 3 K 97/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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