1. SenatNV

BFH, Urteil vom 12.10.2011 – I R 93/10

Genossenschaft ist keine Kapitalgesellschaft i.S. des Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz

Aus dem Leitsatz

NV: Vergütungen, die eine in Deutschland ansässige Person für ihre Tätigkeit als Organ einer schweizerischen Genossenschaft vereinnahmt, sind keine solchen i.S. von Art. 15 Abs. 4 Satz 1 DBA-Schweiz 1992 für die entsprechende Tätigkeit als Organ einer in der Schweiz ansässigen Kapitalgesellschaft und deswegen, soweit sie auf Aktivitäten außerhalb der…

Leitsatz

NV: Vergütungen, die eine in Deutschland ansässige Person für ihre Tätigkeit als Organ einer schweizerischen Genossenschaft vereinnahmt, sind keine solchen i.S. von Art. 15 Abs. 4 Satz 1 DBA-Schweiz 1992 für die entsprechende Tätigkeit als Organ einer in der Schweiz ansässigen Kapitalgesellschaft und deswegen, soweit sie auf Aktivitäten außerhalb der Schweiz entfallen, nicht von der deutschen Einkommensteuer freigestellt .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 23. September 2010, Az: 11 K 1169/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • Art. 15 Abs. 4 DBA CHE
  • Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d DBA CHE
  • Art. 3 Abs. 1 Buchst. e DBA CHE
  • Art. 15 Abs. 1 S. 1 DBA CHE
  • Art. 3 Abs. 2 DBA CHE

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat