BFH, Urteil vom 16.01.2019 – I R 66/17
Aus dem Leitsatz
1. NV: Maßgeblich für die Bestimmung eines Staats als Tätigkeitsstaat, dem nach Art. 13 Abs. 1 Satz 1 DBA-Frankreich das ausschließliche Recht zur Besteuerung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zusteht, ist allein der Ort der Arbeitsausübung des Arbeitnehmers .
Leitsatz
- NV: Maßgeblich für die Bestimmung eines Staats als Tätigkeitsstaat, dem nach Art. 13 Abs. 1 Satz 1 DBA-Frankreich das ausschließliche Recht zur Besteuerung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zusteht, ist allein der Ort der Arbeitsausübung des Arbeitnehmers .
- NV: Dem in Art. 13 Abs. 1 Satz 1 DBA-Frankreich enthaltenen Relativsatz "aus der die Einkünfte herrühren" kommt für die Bestimmung eines Staats als Tätigkeitsstaat keine Bedeutung zu .
- NV: Nach Art. 18 DBA-Frankreich steht dem Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers das Recht zu, die Einkünfte aus einer in Drittstaaten ausgeübten nichtselbständigen Arbeit zu besteuern .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 10. Januar 2017 13 K 10148/15 aufgehoben. Die Einkommensteuerbescheide 2010 und 2011, jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23. April 2015, werden dahingehend abgeändert, dass ein steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn im Jahr 2010 in Höhe von ... € und im Jahr 2011 in Höhe von ... € angesetzt wird. Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 10. Januar 2017, Az: 13 K 10148/15, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- Art. 13 Abs. 1 DBA FRA
- Art. 18 DBA FRA
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche