BFH, Beschluss vom 21.08.2015 – I R 63/13
Aus dem Leitsatz
1. NV: "Unternehmen" i.S. des Art. 15 Abs. 3 DBA-Zypern 1974 kann nur ein Unternehmen i.S. von Art. 8 Abs. 1 DBA-Zypern 1974 sein, das selbst internationalen See- und Luftverkehr betreibt; dieses Unternehmen muss zugleich wirtschaftlicher Arbeitgeber des Besatzungsmitglieds im Sinne des Abkommensrechts sein (Bestätigung der Rechtsprechung).
Leitsatz
- NV: "Unternehmen" i.S. des Art. 15 Abs. 3 DBA-Zypern 1974 kann nur ein Unternehmen i.S. von Art. 8 Abs. 1 DBA-Zypern 1974 sein, das selbst internationalen See- und Luftverkehr betreibt; dieses Unternehmen muss zugleich wirtschaftlicher Arbeitgeber des Besatzungsmitglieds im Sinne des Abkommensrechts sein (Bestätigung der Rechtsprechung).
- NV: Eine andere Auslegung des Begriffs des "Unternehmens" i.S. von Art. 15 Abs. 3 DBA-Zypern 1974 lässt sich auch nicht aus dem neuen DBA-Zypern 2011 ableiten; dieses gilt erst für Veranlagungszeiträume ab dem 1. Januar 2012.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 12. August 2013 6 K 279/12 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Hamburg, 12. August 2013, Az: 6 K 279/12, Gerichtsbescheid
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- Art. 8 Abs. 1 DBA CYP
- Art. 15 Abs. 3 DBA CYP
- Art. 14 Abs. 4 DBA CYP
- Art. 8 Nr. 3 DBAProt CYP
- Art. 14 Nr. 4 DBAProt CYP
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