BFH, Urteil vom 23.10.2018 – I R 54/16
Aus dem Leitsatz
Organe von juristischen Personen können ständige Vertreter i.S. des § 13 AO sein.
Leitsatz
Organe von juristischen Personen können ständige Vertreter i.S. des § 13 AO sein.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. Juni 2016 1 K 1685/14 aufgehoben. Die Sache wird an das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 15. Juni 2016, Az: 1 K 1685/14, Urteil; nachgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 30. Juli 2019, Az: 1 K 1685/14, Beschluss
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 13 AOStändiger Vertreter
- § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStGBeschränkt steuerpflichtige Einkünfte
- Art. 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c DBA LUX
- § 2 Nr. 1 KStGBeschränkte Steuerpflicht
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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