1. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 23.10.2018 – I R 54/16

Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft als ständiger Vertreter
ECLI: DE:BFH:2018:U.231018.IR54.16.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

Organe von juristischen Personen können ständige Vertreter i.S. des § 13 AO sein.

Leitsatz

Organe von juristischen Personen können ständige Vertreter i.S. des § 13 AO sein.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. Juni 2016 1 K 1685/14 aufgehoben. Die Sache wird an das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 15. Juni 2016, Az: 1 K 1685/14, Urteil; nachgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 30. Juli 2019, Az: 1 K 1685/14, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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