1. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 26.08.2010 – I R 53/09

Gewinnbeteiligung i.S. des Art. 11 Abs. 2 DBA-Österreich 2000 - Auslegung abkommensrechtlicher Begriffe

Aus dem Leitsatz

Eine Gewinnbeteiligung i.S. des Art. 11 Abs. 2 DBA-Österreich 2000 kann bei der Übernahme von Genussscheinen einer Bank auch darin liegen, dass die vereinbarte Ausschüttung im Falle eines Bilanzverlusts der Bank unterbleiben soll .

Leitsatz

Eine Gewinnbeteiligung i.S. des Art. 11 Abs. 2 DBA-Österreich 2000 kann bei der Übernahme von Genussscheinen einer Bank auch darin liegen, dass die vereinbarte Ausschüttung im Falle eines Bilanzverlusts der Bank unterbleiben soll .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Köln, 30. April 2009, Az: 2 K 2375/06, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • Art. 3 Abs. 2 DBA AUT
  • Art. 10 Abs. 3 DBA AUT
  • Art. 11 Abs. 2 DBA AUT
  • Art. 11 Abs. 3 DBA AUT

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