BFH, Urteil vom 22.06.2010 – I R 46/08
Aus dem Leitsatz
NV: Das Besteuerungsrecht der Schweiz bei im Inland ansässigen leitenden Angestellten einer schweizerischen Kapitalgesellschaft (Art. 15 Abs. 4 Satz 1 DBA-Schweiz) setzt bei einer mit einem Domizilvermerk versehenen schweizerischen Kapitalgesellschaft voraus, dass die Geschäftsleitung nicht vom Inland aus erfolgt ist.
Leitsatz
NV: Das Besteuerungsrecht der Schweiz bei im Inland ansässigen leitenden Angestellten einer schweizerischen Kapitalgesellschaft (Art. 15 Abs. 4 Satz 1 DBA-Schweiz) setzt bei einer mit einem Domizilvermerk versehenen schweizerischen Kapitalgesellschaft voraus, dass die Geschäftsleitung nicht vom Inland aus erfolgt ist.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 1. April 2008, Az: 11 K 66/05, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- Art. 15 Abs. 4 S. 1 DBA CHE
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche