1. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Beschluss vom 09.11.2010 – I R 16/10

Abzug "finaler" Verluste einer ausländischen Tochterkapitalgesellschaft allenfalls im "Finalitätsjahr"

Aus dem Leitsatz

Unterstellt, ein Abzug von Verlusten einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässigen Tochterkapitalgesellschaft bei ihrer inländischen Mutterkapitalgesellschaft wäre aus unionsrechtlichen Gründen geboten, käme ein solcher Verlustabzug nicht im Veranlagungszeitraum des Entstehens der Verluste, sondern nur in jenem Veranlagungszeitraum…

Leitsatz

Unterstellt, ein Abzug von Verlusten einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässigen Tochterkapitalgesellschaft bei ihrer inländischen Mutterkapitalgesellschaft wäre aus unionsrechtlichen Gründen geboten, käme ein solcher Verlustabzug nicht im Veranlagungszeitraum des Entstehens der Verluste, sondern nur in jenem Veranlagungszeitraum in Betracht, in welchem sie tatsächlich "final" geworden sind (Anschluss an Senatsurteil vom 9. Juni 2010 I R 107/09, BFHE 230, 35) .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 11. Februar 2010, Az: 6 K 406/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • §§ 14ff KStG
  • Art. 43 EG
  • Art. 48 EG
  • § 14 KStGAktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien als Organgesellschaft
  • Art. 49 AEUV
  • Art. 54 AEUV
  • Art. 5 Abs. 6 DBA ITA
  • Art. 5 Abs. 6 OECDMustAbk

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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