1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 23.09.2015 – I E 8/15

Erinnerung - Kostenschuldnerstellung - fehlende Prozessvollmacht

Aus dem Leitsatz

NV: Ist über die Kostenschuldnerstellung in der Kostengrundentscheidung entschieden worden, kann dies mit der Kostenerinnerung nicht mehr angegriffen werden (ständige Rechtsprechung).

Leitsatz

NV: Ist über die Kostenschuldnerstellung in der Kostengrundentscheidung entschieden worden, kann dies mit der Kostenerinnerung nicht mehr angegriffen werden (ständige Rechtsprechung).

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Erinnerung gegen die Kostenrechnung des Bundesfinanzhofs Kostenstelle vom 16. April 2015 KostL .../15 wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 66 GKG

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