1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 02.11.2010 – I E 8/10

Anspruch auf Gebühr für das Revisionsverfahren als Insolvenzforderung

Aus dem Leitsatz

NV: Hat das Finanzamt beim BFH eine Revision eingelegt, wird über das Vermögen des Revisionsbeklagten in der Folge ein Insolvenzverfahren eröffnet und werden schließlich nach Beendigung des Insolvenzverfahrens und anschließender Rücknahme der Klage dem Revisionsbeklagten die Kosten des Revisionsverfahrens auferlegt, so ist der Anspruch auf die Gebühr für…

Leitsatz

NV: Hat das Finanzamt beim BFH eine Revision eingelegt, wird über das Vermögen des Revisionsbeklagten in der Folge ein Insolvenzverfahren eröffnet und werden schließlich nach Beendigung des Insolvenzverfahrens und anschließender Rücknahme der Klage dem Revisionsbeklagten die Kosten des Revisionsverfahrens auferlegt, so ist der Anspruch auf die Gebühr für das Revisionsverfahren als Insolvenzforderung anzusehen. Dieser Anspruch wird deshalb von einer im Insolvenzverfahren erteilten Restschuldbefreiung erfasst .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 2 Abs. 1 S. 1 GKG
  • § 2 Abs. 5 S. 1 GKG
  • § 6 Abs. 1 GKG
  • § 49 S. 1 GKG
  • § 54 Nr. 1 GKG
  • § 1 Abs. 1 Nr. 4 JBeitrO
  • § 8 Abs. 1 S. 1 JBeitrO
  • § 38 InsOBegriff der Insolvenzgläubiger
  • § 286 InsOGrundsatz
  • § 300 InsOEntscheidung über die Restschuldbefreiung
  • § 301 InsOWirkung der Restschuldbefreiung

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