BFH, Beschluss vom 29.01.2010 – I B 98/09
Aus dem Leitsatz
NV: Die Einbeziehung auch der Einkünfte des nicht kirchenangehörigen Ehegatten in die Bemessungsgrundlage des in Bayern erhobenen besonderen Kirchgelds bei glaubensverschiedener Ehe ist nicht verfassungswidrig .
Leitsatz
NV: Die Einbeziehung auch der Einkünfte des nicht kirchenangehörigen Ehegatten in die Bemessungsgrundlage des in Bayern erhobenen besonderen Kirchgelds bei glaubensverschiedener Ehe ist nicht verfassungswidrig .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Nürnberg, 18. Juni 2009, Az: 6 K 49/2008, Urteil; nachgehend BVerfG, 28. Oktober 2010, Az: 2 BvR 591/06, Nichtannahmebeschluss
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- Art. 1 Abs. 2 Nr. 3 KiStG BY
- Art. 22 KiStG BY
- § 3 Abs. 1 KirchStErhebG BY
- § 6 KirchStErhebG BY
- Art. 2 Abs. 1 GG
- Art. 3 Abs. 1 GG
- Art. 4 Abs. 1 GG
- Art. 6 Abs. 1 GG
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche