1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 08.10.2012 – I B 76, 77/12, I B 76/12, I B 77/12

Ergehen des FG-Urteils ohne mündliche Verhandlung bei fehlendem Einverständnis eines Beteiligten - Aufhebung und Zurückverweisung - Nachprüfung von Prozesshandlungen durch das Revisionsgericht

Aus dem Leitsatz

1. NV: Hat das FG durch Urteil ohne mündliche Verhandlung entschieden, obwohl ein Beteiligter sein Einverständnis mit dieser Verfahrensweise nicht erklärt hatte, ist das Urteil im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde ohne Kausalitätsprüfung aufzuheben und die Sache an das FG zurückzuverweisen .

Leitsatz

  1. NV: Hat das FG durch Urteil ohne mündliche Verhandlung entschieden, obwohl ein Beteiligter sein Einverständnis mit dieser Verfahrensweise nicht erklärt hatte, ist das Urteil im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde ohne Kausalitätsprüfung aufzuheben und die Sache an das FG zurückzuverweisen .
  2. NV: Der BFH ist im Hinblick auf das Vorliegen von Einverständniserklärungen der Beteiligten zur Entscheidung ohne mündliche Verhandlung nicht an die Feststellungen im angefochtenen FG-Urteil gebunden .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Nürnberg, 3. April 2012, Az: 1 K 472/11, Urteil; vorgehend FG Nürnberg, 3. April 2012, Az: 1 K 473/11, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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