1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 15.09.2015 – I B 57/15

Aussetzung der Vollziehung - Sicherheitsleistung wegen Auslandswohnsitzes

Aus dem Leitsatz

NV: Eine Sicherheitsleistung wegen ausschließlichen Wohnsitzes des Antragstellers im Ausland kommt auch in Betracht, wenn der Auslandswohnsitz bereits im Zeitpunkt der Aussetzung der Vollziehung besteht .

Leitsatz

NV: Eine Sicherheitsleistung wegen ausschließlichen Wohnsitzes des Antragstellers im Ausland kommt auch in Betracht, wenn der Auslandswohnsitz bereits im Zeitpunkt der Aussetzung der Vollziehung besteht .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

  1. Das Verfahren betreffend die Aussetzung der Vollziehung der Umsatzsteuerbescheide 2004 bis 2008 wird abgetrennt und an den XI. Senat des Bundesfinanzhofs abgegeben.
  2. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Finanzgerichts Düsseldorf vom 23. März 2015 3 V 3863/14 A(E,U) wird im Hinblick auf die Aussetzung der Vollziehung der Einkommensteuerbescheide 2004 bis 2008 als unbegründet zurückgewiesen.
  3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen dem Antragsteller zur Last.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 23. März 2015, Az: 3 V 3863/14 A(E,U), Beschluss

Zitierte Normen

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Prüfungsrelevanz

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    Ihr Mandant hat Einspruch gegen einen hohen Nachzahlungsbescheid eingelegt. Muss er trotzdem zunächst zahlen?

    • Durch die Einlegung des Einspruchs wird die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts nicht gehemmt (§ 361 Abs. 1 S. 1 AO).
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