1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 14.01.2015 – I B 42/14

Richterliche Ausschlussfrist bei fehlender Angabe des Geschäftsführers der klagenden GmbH

Aus dem Leitsatz

NV: Das FG darf der klagenden GmbH keine Ausschlussfrist nach § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO für die namentliche Bezeichnung ihres Geschäftsführers setzen, wenn sich die Person des Geschäftsführers aus der der Klageschrift beigefügten Einspruchsentscheidung ergibt .

Leitsatz

NV: Das FG darf der klagenden GmbH keine Ausschlussfrist nach § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO für die namentliche Bezeichnung ihres Geschäftsführers setzen, wenn sich die Person des Geschäftsführers aus der der Klageschrift beigefügten Einspruchsentscheidung ergibt .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 18. März 2014, Az: 4 K 739/12, Urteil; nachgehend Hessisches Finanzgericht, 29. September 2015, Az: 4 K 230/15, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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