1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 25.07.2011 – I B 37/11

Besteuerungsrecht für italienische Sozialversicherungsrente nach DBA-Italien 1989

Aus dem Leitsatz

NV: Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass das Besteuerungsrecht für eine Rente aus der italienischen Sozialversicherung (des Rententrägers INPS), die an einen italienischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Deutschland gezahlt wird, nicht nach Art. 19 Abs. 4 DBA-Italien 1989 (i.V.m. Abschn. 14 Buchst. e des dazu ergangenen Protokolls vom 18. Oktober…

Leitsatz

NV: Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass das Besteuerungsrecht für eine Rente aus der italienischen Sozialversicherung (des Rententrägers INPS), die an einen italienischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Deutschland gezahlt wird, nicht nach Art. 19 Abs. 4 DBA-Italien 1989 (i.V.m. Abschn. 14 Buchst. e des dazu ergangenen Protokolls vom 18. Oktober 1989) Italien, sondern nach Art. 18 DBA-Italien Deutschland zusteht .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 3. März 2011, Az: 10 V 204/11, Beschluss

Zitierte Normen

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