BFH, Beschluss vom 05.11.2014 – I B 34/14
Aus dem Leitsatz
NV: Zu den Darlegungserfordernissen, wenn geltend gemacht wird, die Organgesellschaft sei trotz rückwirkender Umwandlung in die Organträger finanziell eingegliedert gewesen .
Leitsatz
NV: Zu den Darlegungserfordernissen, wenn geltend gemacht wird, die Organgesellschaft sei trotz rückwirkender Umwandlung in die Organträger finanziell eingegliedert gewesen .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Thüringer Finanzgericht, 9. Oktober 2013, Az: 3 K 438/09, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStGAktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien als Organgesellschaft
- § 2 Abs. 1 UmwStGSteuerliche Rückwirkung
- § 12 Abs. 3 UmwStGAuswirkungen auf den Gewinn der übernehmenden Körperschaft
- § 15 Abs. 1 S. 1 UmwStGAufspaltung, Abspaltung und Teilübertragung auf andere Körperschaften
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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Schildern Sie bitte die steuerlichen Folgen einer Verschmelzung einer Tochter-GmbH auf eine Schwester-GmbH.
- Übertragende Körperschaft: steuerliche Schlussbilanz grundsätzlich zum gemeinen Wert; auf Antrag Buch- oder Zwischenwert, wenn die Besteuerung bei der übernehmenden Körperschaft sichergestellt ist und keine bzw. nur Gegenleistung in Gesellschaftsrechten gewährt wird (§ 11 Abs. 2 UmwStG).
- Übernehmende Körperschaft: Wertverknüpfung mit der Schlussbilanz (§ 12 Abs. 1 UmwStG); Eintritt in die steuerliche Rechtsstellung (§ 12 Abs. 3 UmwStG).
- Verlustvorträge und Zinsvorträge der übertragenden Gesellschaft gehen nicht über (§ 12 Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 S. 2 UmwStG).
- Anteilseigner: Anteile gelten als zum gemeinen Wert veräußert; auf Antrag Buchwertfortführung, wenn das deutsche Besteuerungsrecht nicht beschränkt wird (§ 13 UmwStG).
Typische Nachfrage: Welche Rolle spielt § 8c KStG bei Umwandlungen?
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