1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 19.10.2010 – I B 3/10

Begriff "Veräußerung" i.S. des § 34 Abs. 4 Satz 7 KStG 1999 n.F.

Aus dem Leitsatz

1. NV: Es ist nicht klärungsbedürftig, dass eine "Veräußerung" i.S. des § 34 Abs. 4 Satz 7 KStG 1999 n.F. erst mit der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums erfolgt .

Leitsatz

  1. NV: Es ist nicht klärungsbedürftig, dass eine "Veräußerung" i.S. des § 34 Abs. 4 Satz 7 KStG 1999 n.F. erst mit der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums erfolgt .
  2. NV: Ebenso ist nicht klärungsbedürftig, dass § 34 Abs. 4 Satz 7 KStG 1999 n.F. mit dem Grundgesetz vereinbar ist .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Nürnberg, 27. Oktober 2009, Az: 1 K 939/2007, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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