1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 13.02.2019 – I B 27/18

Inhaltsgleich mit Beschluss des BFH vom 13.02.2019 I B 28/18 - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe
ECLI: DE:BFH:2019:B.130219.IB27.18.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass die Erhebung des besonderen Kirchgelds auch dann verfassungsgemäß ist, wenn der kirchenangehörige Ehegatte über ein eigenes Einkommen verfügt .

Leitsatz

NV: Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass die Erhebung des besonderen Kirchgelds auch dann verfassungsgemäß ist, wenn der kirchenangehörige Ehegatte über ein eigenes Einkommen verfügt .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 21. Februar 2018 - 1 K 708/17 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 21. Februar 2018, Az: 1 K 708/17, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • Art. 2 Abs. 1 GG
  • Art. 3 GG
  • Art. 4 GG
  • Art. 6 GG
  • Art. 4 Nr. 3 KiStG BY
  • Art. 22 KiStG BY

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