1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 08.10.2012 – I B 23/12

Statthaftigkeit der Restitutionsklage; rechtliches Gehör; unterlassene Aussetzung als Verfahrensfehler; Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

Aus dem Leitsatz

1. NV: Rügt ein Beteiligter, dass ein Richter an dem Urteil mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf den Rechtsstreit einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflicht gegen einen Beteiligten schuldig gemacht hat, etwa im Wege der Rechtsbeugung, wird ein Revisionszulassungsgrund nicht dargelegt; vielmehr ist in diesen Fällen die Restitutionsklage der…

Leitsatz

  1. NV: Rügt ein Beteiligter, dass ein Richter an dem Urteil mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf den Rechtsstreit einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflicht gegen einen Beteiligten schuldig gemacht hat, etwa im Wege der Rechtsbeugung, wird ein Revisionszulassungsgrund nicht dargelegt; vielmehr ist in diesen Fällen die Restitutionsklage der statthafte Rechtsbehelf .
  2. NV: Dem Anspruch eines Beteiligten auf rechtliches Gehör wird dadurch entsprochen, dass sich der von ihm bestellte Prozessbevollmächtigte in der mündlichen Verhandlung äußern kann; einer gesonderten Ladung des Beteiligten bedarf es grundsätzlich nicht .
  3. NV: Die Verhandlung und Entscheidung über eine Restitutionsklage ist bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die gleichzeitig anhängige Nichtigkeitsklage auszusetzen. Ein Ermessen des Gerichts besteht diesbezüglich nicht .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 10. Januar 2012, Az: 2 K 996/11, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 51 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat