1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 22.07.2013 – I B 189/12

Übergehen eines Befangenheitsantrags - Anforderungen an eine schlüssige Verfahrensrüge

Aus dem Leitsatz

NV: Die Rüge, das Gericht sei nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen, weil es einen Befangenheitsantrag übergangen habe, erfordert - in Zweifelsfällen - substantiierte Erläuterungen dazu, dass ein klares und eindeutiges Ablehnungsgesuch i.S.v. § 51 Abs. 1 Satz 1 FGO i.V.m. § 44 Abs. 1 ZPO gestellt worden ist .

Leitsatz

NV: Die Rüge, das Gericht sei nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen, weil es einen Befangenheitsantrag übergangen habe, erfordert - in Zweifelsfällen - substantiierte Erläuterungen dazu, dass ein klares und eindeutiges Ablehnungsgesuch i.S.v. § 51 Abs. 1 Satz 1 FGO i.V.m. § 44 Abs. 1 ZPO gestellt worden ist .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 6. November 2012, Az: 6 K 6088/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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