1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 15.04.2015 – I B 101/14

Mündliche Verhandlung - Ausbleiben aller Beteiligten - Kein Ruhen des Verfahrens bei Unzulässigkeit der Klage

Aus dem Leitsatz

NV: Auch bei Abwesenheit aller Beteiligten kann unter Wahrung der Hinweispflicht des § 91 Abs. 2 FGO eine mündliche Verhandlung durchgeführt und eine Entscheidung (hier: Klageabweisung durch Urteil) getroffen werden .

Leitsatz

NV: Auch bei Abwesenheit aller Beteiligten kann unter Wahrung der Hinweispflicht des § 91 Abs. 2 FGO eine mündliche Verhandlung durchgeführt und eine Entscheidung (hier: Klageabweisung durch Urteil) getroffen werden .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 5. August 2014 8 K 373/14 wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 5. August 2014, Az: 8 K 373/14, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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