Aufhebung des BMF-Schreibens vom 12. Mai 2014 (BStBl I 2014, 860); Verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft und Zufluss von Gehaltsbestandsteilen bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft
Wortlaut des BMF-Schreibens
Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder Tel. +49 30 18 682-0 poststelle@bmf.bund.de 11. Mai 2026 Betreff: Aufhebung des BMF-Schreibens vom 12. Mai 2014 (BStBl I 2014, 860); Verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft und Zufluss von Gehaltsbestandsteilen bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft Bezug: TOP I/2b der KSt/GewSt-Sitzung I/26 GZ: IV C 2 - S 2742/00113/006/069 DOK: COO.7005.100.2.14804882 (bei Antwort bitte GZ und DOK angeben) Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 12. Mai 2014 - IV C 2-S 2743/12/10001 - (BStBl I 2014, 860) aufgehoben. Im Auftrag Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
Wortlaut aus dem amtlichen BMF-Dokument. Zeilenumbrüche der PDF-Textfassung sind erhalten.
Amtliche Quelle
Wissen Sie, wie Sie die Regel im Fall anwenden?
Trainieren Sie mit Klausurfällen und Korrektur nach Punkteschema. Prüferfragen helfen Ihnen bei der Wiederholung.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche