Hinweise auf die wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Außenprüfung (§ 5 Absatz 2 Satz 2 BpO 2000)
Zitierte Normen
Die folgenden Vorschriften sind im Datensatz dieses Schreibens genannt. Öffnen Sie eine Norm für den Gesetzeswortlaut und weitere Verweise.
- § 5 Abs. 2 S. 2 BpO
- § 196 AOPrüfungsanordnung
- § 87a Abs. 1 S. 3 AOElektronische Kommunikation
BFH-Entscheidungen zu § 196 AO
- BFH III R 9/18: Regelung des Rechts auf Teilnahme einer Gemeinde an Außenprüfung des Finanzamts gegenüber Gewerbesteuerpflichtigen23.01.2020
- BFH I R 99/10: Rückstellungen wegen zukünftiger Betriebsprüfung bei Großbetrieben - Mitwirkungspflichten des § 200 AO - Ermessensentscheidung über den Erlass einer Betriebsprüfungsanordnung06.06.2012
- BFH VIII B 39/24: Kein Feststellungsinteresse bei Nichtigkeitsklage gegen eine Prüfungsanordnung13.05.2025
- BFH VI B 5/22: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs bei der Zurückweisung präkludierten Vorbringens02.09.2022
Verwaltungsanweisungen zu § 196 AO
Wortlaut des BMF-Schreibens
Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Tel. +49 30 18 682- 0 poststelle@bmf.bund.de 23. Februar 2026 Betreff: Abgabenordnung, Betriebsprüfung Hinweise auf die wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Außenprüfung (§ 5 Absatz 2 Satz 2 BpO 2000) Bezug: Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17. Februar 2025, IV D 3 - S 0403/00009/001/009, DOK: COO.7005.100.3.11362177 Anlagen: 1 GZ: IV D 2 - S 0403/00009/001/031 DOK: COO.7005.100.4.14181836 (bei Antwort bitte GZ und DOK angeben) Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 17. Februar 2025, IV D 3 – S 0403/00009/001/009, DOK: COO.7005.100.3.11362177, BStBl I 2025, Seite 569 wie folgt geändert: Im letzten Satz wird die Angabe „§ 87a Absatz 1 Satz 3 AO“ durch die Angabe „§ 87a Absatz 1 Satz 4, 2. Halbsatz AO“ ersetzt. Das Schreiben wird im BStBl I veröffentlicht. Im Auftrag Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
Wortlaut aus dem amtlichen BMF-Dokument. Zeilenumbrüche der PDF-Textfassung sind erhalten.
Amtliche Quelle
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