Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut
Wortlaut des BMF-Schreibens
Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Tel. +49 30 18 682-0 Oberste Finanzbehörden der Länder poststelle@bmf.bund.de - E-Mail-Verteiler U 1 2. Januar 2026 Betreff: Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATOTruppenstatut; Neuauflage der Liste der amtlichen Beschaffungsstellen (Stand 1. Januar 2026) Anlagen: 1 GZ: III C 3 - S 7492/00026/008/009 DOK: COO.7005.100.2.12103760 (bei Antwort bitte GZ und DOK angeben) Die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen in der Fassung des BMF- Schreibens vom 17. Januar 2025 - III C 3 – S 7492/00026/007/012 (COO.7005.100.4.10995457) -, BStBl I S. 87, wird durch die beiliegende Liste mit dem Stand vom 1. Januar 2026 ersetzt. Schlussbestimmungen Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Es steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik Themen - Steuern - Steuerarten Umsatzsteuer - BMF- Schreiben/Allgemeines - zum Herunterladen bereit. Im Auftrag
Wortlaut aus dem amtlichen BMF-Dokument. Zeilenumbrüche der PDF-Textfassung sind erhalten.
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