BMF-Schreiben vom 1. Dezember 2025 zur Aufhebung des BMF-Schreibens vom 22. Februar 2023, BStBl I Seite 332
Wortlaut des BMF-Schreibens
Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder Tel. +49 30 18 682-0 poststelle@bmf.bund.de 1. Dezember 2025 Betreff: Aufhebung des BMF-Schreibens vom 22. Februar 2023, BStBl I S. 332; Absetzung für Abnutzung (AfA) von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer (§ 7 Absatz 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz) Bezug: Sitzung mit den die Einkommensteuerreferate Leitenden der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder vom 26. bis 29. November 2024 (ESt V/24) GZ: IV C 3 - S 2196/00040/006/008 DOK: COO.7005.100.3.13614426 (bei Antwort bitte GZ und DOK angeben) Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 22. Februar 2023 - IV C 3 - S 2196/22/10006: 005, 2023/0158670 -, BStBl I S. 332, aufgehoben. Im Auftrag Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
Wortlaut aus dem amtlichen BMF-Dokument. Zeilenumbrüche der PDF-Textfassung sind erhalten.
Amtliche Quelle
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