Internationales Steuerrecht / Allgemeine Informationen

Bekanntgabe des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes und der Datensatzbeschreibung für die Übermittlung der Mindeststeuer-Berichte

BMF-Schreiben vom 05.08.2025 aus dem Bereich Internationales Steuerrecht / Allgemeine Informationen. Den amtlichen Wortlaut und die Quelle finden Sie unten.
GZ: IV B 5 - S 1100/00001/002/121Amtliche Quelle

Zitierte Normen

Die folgenden Vorschriften sind im Datensatz dieses Schreibens genannt. Öffnen Sie eine Norm für den Gesetzeswortlaut und weitere Verweise.

  • § 75 Abs. 3 S. 4 MinStG

Wortlaut des BMF-Schreibens

Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Wilhelm straße 97 10117 Berlin Tel. +49 30 18 682-0 poststelle@bmf.bund.de nachrichtlich: 5. August 2025 Bundeszentralamt für Steuern Betreff: Mindeststeuergesetz; Bekanntgabe des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes und der Datensatzbeschreibung für die Übermittlung der Mindeststeuer-Berichte Anlagen: 1 GZ: IV B 5 - S 1100/00001/002/121 DOK: COO.7005.100.2.12636923 (bei Antwort bitte GZ und DOK angeben) Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen vom 21. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 397 vom 27. Dezember 2023) wurden die internationalen Vereinbarungen der globalen Mindestbesteuerung für Geschäftsjahre, die nach dem 30. Dezember 2023 beginnen, umgesetzt. Ein Teil der administrativen Pflichten ist die Abgabe des Mindeststeuer-Berichts. Dieser ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle elektronisch zu übermitteln. Hiermit wird der amtlich vorgeschriebene Datensatz gemäß § 75 Absatz 3 Satz 4 MinStG bekanntgegeben. Der aktuell amtlich vorgeschriebene Datensatz sowie zukünftig geänderte Versionen stehen auf der Internetseite des BZSt (www.bzst.bund.de) zur Ansicht und zum Abruf bereit. Darüber hinaus ist die Datensatzbeschreibung als Anlage beigefügt. Nähere Informationen zur Übermittlung der Mindeststeuer-Berichte können auf der Internetseite des BZSt (www.bzst.bund.de) abgerufen werden. Der Datenaustausch erfolgt im XML-Format und wird in einem automatisierten Verfahren über die DIP-Schnittstelle (Digitaler Posteingang – Schnittstelle) für Massendaten durchgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt im Bundessteuerblatt Teil I. Im Auftrag Bruns Die ses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. Datensatzbeschreibung Aufbau der zu meldenden Daten nach GIR-XML-Schema v1.0 der OECD Legende Komplexe Datentypen XML Attribute L-Spalte Kardinalität-Spalte 1 Komplexe Datentypen sind in der Datensatzbeschreibung an der entsprechenden Stelle mit Fettschrift gekennzeichnet und dort entsprechend zu ersetzen. XML Attribute sind kursiv geschrieben Ebene im XML 0..1 Erläuterung: Der Datentyp muss genau 1x verwendet werden. Der Datentyp muss mindestens 1x verwendet werden. Er kann danach beliebig oft wiederholt werden. Der Datentyp kann entfallen oder 1x verwendet werden. 0..n Der Datentyp kann entfallen oder beliebig oft wiederholt werden. P O B - Spalte Erläuterung: Pflicht Dieses Gruppenelement oder Einzelfeld muss gefüllt sein. Option Dieses Gruppenelement oder Einzelfeld kann gefüllt sein. Bedingung Die Verwendung dieses Gruppenelements oder Einzelfeldes ist abhängig von einem anderen Gruppenelement oder Einzelfeld. Hinweise stehen in der Spalte Wertemenge / Erklärung. 1..n P O B Format - Spalte an n b d dt en Erläuterung: Alphanumerische Zeichen Numerische Zeichen incl. Punkt Boolsche Variable Datum Datum und Zeit Aufzählung Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der zu meldenden Daten nach GIR-XML-Schema v1.0 der OECD Stand 28.07.2025 Änderungshistorie Version 1.0 (Stand 28.07.2025) Änderungen Veröffentlichung der amtlichen Datensatzbeschreibung Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 DIP - Digitaler Posteingang (Massendatenschnittstelle) L1 dip:dip L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 KardiFornalität P O B mat Min Max Datentyp 1 P Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung Digitaler Posteingang (dip) Wurzelverzeichnis Dieser Bestandteil ist stets über die Schemadefinition der dip.xsd zu überprüfen. 1 P an xs:string dip Version Attribut zu dip:dip Version der dip Definition 1 1 P P en DipHeaderType environmentType Zielumgebung Attribut zu dip:header Es können nur die Werte • TEST • PROD verwendet werden. Aus Gründen des Datenschutzes dürfen Testdaten nur unter Verwendung des Wertes "TEST" und Produktivdaten nur unter Verwendung des Wertes "PROD" übermittelt werden. 1 1 P P ConsignmentType CustomerIdentifierType Sendungsdaten Identifikationskennung 1 P en dip:identifier dip:creationTime dip:transferticketId 1 1 1 P P P an dt an 1 dip:referenceId 0..1 O an 1 1 1 P P an 1 dip:body dip:consignmentItem 1 1..n P P DipBodyType ConsignmentItemType Inhalte der Lieferung Meldungen dip:bopAccountId 0..1 O bopAccountIdType Benutzerkennung dip:data 1 P xs:anyType Nutzdaten-XML version dip:header environment dip:consignment dip:customerIdentifier dip:identityProvider dip:application code an 1 1 Identifikationskennung des Datenübermittlers, anhand dieser eineindeutig verifiziert werden kann. I.d.R. ein dem Fachverfahren/Fachbereich bekannte Kennung z.B. ELSTER-Konto-ID oder BZST-Zertifikats-Nummer identityProviderType Provider der IdentifierFestlegung, welchem Provider die Identifier-Kennung zuzuordnen ist: BZSTKennung CERT einem BZSt-Zertifikat, ELSTER einem ELSTER-Konto Es können nur die Werte • BZST-CERT • ELSTER verwendet werden. identifierType Identifier-Kennung 16 Identifier-Kennung xs:dateTime Erzeugungszeitpunkt der Lieferung als Zeitstempel Erzeugungszeitpunkt Identifikationsnummer der Lieferung, eine eineindeutige Kennung dieser 170 customTicketIdNumberType Identifikationsnummer der Lieferung Lieferung 170 customTicketIdNumberType Identifikationsnummer einer Identifikationsnummer einer Bezugs-Lieferung als Referenz auf die Bezugs-Lieferung transferticketId einer vorhergehende Lieferung applicationType Bennenung des Ziel-Fachverfahrens, z.B. DAC7, DAC8, CESOP, CRS. Verfahrensbezeichnung applicationCodeType 12 Fachverfahrensbezeichnung Attribut zu dip:application Angabe zur Bezeichnung des Fachverfahrens Hier ist der Wert "PILLAR_II" zu verwenden. 36 Multiplizität zur Lieferung mehrerer Anträge/Meldungen in einer Lieferung Für PILLAR_II Lieferungen darf nur ein dip:consignmentItem übermittelt werden. Benutzerkennung des Antragstellers im POSt 2.0 (BOPNeu) für Zustellung eines Verwaltungsaktes im Portal An dieser Stelle sind die Nutzdaten im Format des Fachverfahrens-XMLs anzugeben. Weitere Informationen zu diesem Schema sind unter PILLAR II - GIR Nutzdaten zu finden. Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 PILLAR II - GIR Nutzdaten L1 GLOBE_OECD L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 Kardinalität POB Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.) 1 version 0..1 O globe:MessageSpec globe:SendingEntityIN an 1 1 P 10 stf:StringMin1Max10_Type globe:MessageSpec_Type GIR-Version Kopfdaten Identifizierungsnummer des Datensenders 0..1 O an 1 200 stf:StringMin1Max200_Type globe:TransmittingCountry 1 P en 2 2 iso:CountryCode_Type Übermittelnder Staat globe:ReceivingCountry 1 P en 2 2 iso:CountryCode_Type Empfangender Staat globe:MessageType 1 P en 1 1 globe:MessageType_EnumType Typ der Nachricht globe:Warning 0..1 O an 1 4000 stf:StringMin1Max4000_Type Warnung globe:Contact 0..1 O an 1 4000 stf:StringMin1Max4000_Type Kontakt globe:MessageRefId 1 P an globe:MessageTypeIndic 1 P en globe:ReportingPeriod globe:Timestamp globe:GLOBEBody globe:FilingInfo globe:FilingCE 1 P 1 P d dt 1..n P 1 P 1 170 stf:StringMin1Max170_Type globe:MessageTypeIndic_EnumType xsd:date MessageRefId Durch dieses Datenelement kann die Jurisdiktion identifiziert werden, welche die Information übergibt. Diesem Element wird das alphabetische Staatenkürzel und der Name des Staates gemäß des ISO 3166-1 Alpha 2 Standard zugrunde gelegt. Durch dieses Datenelement können die Jurisdiktion identifiziert werden, welche gezielte Addressaten der Nachricht werden sollen. Dieses Datenelement spezifiziert, welcher Nachrichtentyp gesendet wird. Die einzig zulässige Angabe dieses Feldes lautet "GIR". Dieses Datenelement ist ein freies Textfeld, das es ermöglicht, spezifische Vorsichtsanweisungen zur Verwendung des GIR-Nachrichteninhalts einzugeben, z. B. die Bedingungen des Instruments oder der Konvention, unter denen die Daten ausgetauscht werden. Bei diesem Datenelement handelt es sich um ein freies Textfeld, in das spezifische Kontaktinformationen für den Absender der Nachricht eingegeben werden können. Bei der inländischen Berichterstattung kann es sich dabei um eine Einzelperson bei der jeweiligen berichtspflichtigen Geschäftseinheit der multinationalen Unternehmensgruppe handeln. Dieses Datenelement ist ein freies Textfeld, das die eindeutige Nachrichtenkennung des Absenders (vom Absender erstellt) erfasst, die die gesendete Nachricht identifiziert. Der Identifikator ermöglicht sowohl dem Absender als auch dem Empfänger, die spezifische Nachricht später zu identifizieren, falls Fragen oder Korrekturen auftreten. Für den Austausch zwischen zuständigen Behörden muss die erste Komponente der Ländercode des sendenden Landes, die zweite Komponente das Berichtssteuerjahr sein, auf das sich die Daten beziehen (das idealerweise das Jahr ist, in dem der Berichtszeitraum beginnt, aber auch das Jahr, in dem er endet) und die dritte Komponente der Ländercode des empfangenden Landes, gefolgt von einer eindeutigen Kennung, die von dem sendenden Land erstellt wurde (der „nationale Teil“). Dieses Datenelement ermöglicht es dem Absender, den Typ der gesendeten Nachricht zu definieren. Dieses Element gibt an, ob es sich um neue oder korrigierte Daten handelt (siehe Anleitung zum Korrekturprozess unten). Nachrichten müssen alle neuen oder alle korrigierten/gelöschten Daten enthalten oder darauf hinweisen, dass keine Daten zu melden sind. Art der Meldung Siehe mögliche Werte unter globe:MessageTypeIndic_EnumType (GIR101 GIR103) unter Wertelisten für Aufzählungstypen Meldezeitraum Dieses Datenelement identifiziert den letzten Tag des Berichtswirtschaftsjahres, auf das sich die Meldung im Format yyyy-MM-TT bezieht. Die Angabe erfolgt grundsätzlich auf Basis des Kalenderjahres in dem der Meldezeitraum endet. Es kann jedoch auch ein anderer geeigneter Meldezeitraum angegeben werden. Format: JJJJ-MM-TT Beispiel: Für das Meldejahr 2026 wäre somit die Angabe "2026-12-31" vorzunehmen. xsd:dateTime Zeitstempel globe:GlobeBody_Type Meldungsinhalt globe:FilingInfo Melder-Information Berichtspflichtige Geschäftseinheit 1 P Hier ist die Schemaversion anzugeben, in der die GIR-Mitteilung erstellt wurde. Derzeit ist der Wert "1.0" zu verwenden. Die Informationen in den Kopfdaten der Mitteilung geben Auskunft über den übermittelnden Staat, den Zeitpunkt der Erstellung der Mitteilung, den Meldezeitraum auf den sich die Mitteilung bezieht und die Art der Mitteilung (Original, Korrektur, Löschung etc.). Während diese Angabe nicht für den Austausch zwischen (COMPETENT AUTHORITIES) genutzt wird, kann die Angabe in dem Fall gemacht werden, in dem eine Abgabe an das BZSt durch eine inländische Geschäftseinheit vorgesehen ist. In solchen Fällen dient die Angabe zur Identifizierung der inländischen Geschäftseinheit, welche die Nachricht übergibt. Dieses Datenelement identifiziert das Datum und die Uhrzeit, zu der die Nachricht zusammengestellt wurde. Es wird erwartet, dass dieses Element automatisch vom Host-System ausgefüllt wird. Das Format für die Verwendung ist yyyy-MMTT'T'hh:mm:ss.nnn. Sekundenbruchteile können verwendet werden (in diesem Fall werden die Millisekunden in 3 Stellen angegeben, siehe ".nnn" im Format oben). Beispiele: 2027-03-15T09:45:30 oder 2027-03-15T09:45:30.789 (mit Millisekunden). Die Uhrzeit sollte im 24-Stunden-Format eingegeben werden. Das GloBE-Body-Element enthält Informationen zur berichtspflichtigen Geschäftseinheit, zur General Section, Summary Jurisdiction Section, und UTPRAttribution des GIR. Das Element „Filing Info“ identifiziert die berichtspflichtige Geschäftseinheit, die multinationale Unternehmensgruppe, die Buchhaltungsinformationen und das Berichtsjahr, auf das sich der GIR bezieht. Dieses Filing-CE-Element identifiziert die berichtspflichtige Geschäftseinheit, die den globalen Mindeststeuer-Bericht (GIR) einreicht. Wenn mehrere berichtspflichtige Geschäftseinheiten den globalen Mindeststeuer-Bericht einreichen, muss jede von ihnen einen separaten globalen Mindeststeuer-Bericht einreichen. Er besteht aus den folgenden vier Elementen. Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 PILLAR II - GIR Nutzdaten L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 Kardinalität POB Format Min Max Datentyp globe:ResCountryCode 1 P en 2 2 iso:CountryCode_Type globe:Name 1 P an 1 200 stf:StringMin1Max200_Type globe:TIN 1 P an 1 200 globe:TIN_Type Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.) Ansässigkeitsstaat Name Das Element „ResCountryCode“ gibt den zweistelligen alphabetischen Ländercode auf Grundlage des ISO 3166-1 Alpha 2-Standards für das Steuerhoheitsgebiet an, in dem sich die berichtspflichtige Geschäftseinheit befindet. Dieses Namenselement gibt den vollständigen gesetzlichen Namen der berichtspflichtigen Geschäftseinheit an. Steueridentifikationsnummer Das TIN-Element gibt die Steueridentifikationsnummer (engl. tax identification number - TIN) der berichtspflichtigen Geschäftseinheit an. Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss ihre TIN angeben, die für Zwecke der erfassten Steuern im Einreichungsstaat verwendet wird, oder, falls keine TIN verfügbar ist, ein funktionales Äquivalent, z. B. eine Handelsregisternummer. Falls keine TIN eingegeben wird, ist der Wert NOTIN anzugeben. Der TIN-Typ ist gemäß dem Komplexdatentyp globe:TIN_Type auszufüllen. Das Element „Role“ gibt die Rolle der berichtspflichtigen Geschäftseinheit an. Mögliche Werte sind: siehe globe:FilingCERole_EnumType (GIR401 - GIR405) unter Wertelisten für Aufzählungstypen globe:Role globe:AccountingInfo globe:CFSofUPE globe:FAS 1 P en globe:FilingCERole_EnumType 1 P Definition von UPE Konzernabschlüssen Rechnungslegungsstandard Das Element „FAS“ gibt den Rechnungslegungsstandard an, der für den Konzernabschluss der obersten Muttergesellschaft verwendet wird. Wenn die oberste Muttergesellschaft keinen Konzernabschluss erstellt, muss die berichtspflichtige Geschäftseinheit den anerkannten Rechnungslegungsstandard angeben, der entweder ein anerkannter Rechnungslegungsstandard oder ein anderer Rechnungslegungsstandard ist, der angepasst wurde, um erhebliche Vergleichbarkeitseinschränkungen zu vermeiden. Buchhaltungsinformation 1 P 1 P Wenn in diesem Element „GIR403“ oder „GIR404“ als Wert ausgewählt wird, wird davon ausgegangen, dass der GIR über eine lokale Einreichung bereitgestellt wird. Das Element „AccountingInfo“ spiegelt die Buchhaltungsinformationen in Bezug auf die UPE wider und besteht aus den nachfolgenden drei Elementen. Das Element „CFSofUPE“ bezeichnet den relevanten Unterabsatz (a), (b), (c) und (d) der Definition des Konzernabschlusses in Artikel 10.1, der für den Konzernabschluss der UPE gilt. Im Falle von Buchstabe (d) muss die berichtspflichtige Geschäftseinheit die Identifizierung der UPE mit angemessener Sorgfalt und nach Treu und Glauben durchführen . Mögliche Werte sind: siehe globe:FilingCECofUPE_EnumType (GIR501 - 504) unter Wertelisten für Aufzählungstypen Rolle en an globe:FilingCECofUPE_EnumType 1 200 stf:StringMin1Max200_Type Das Element „Currency“ spiegelt den für den Konzernabschluss der obersten Muttergesellschaft (UPE) verwendeten iso:curCode_Type wider. Erstellt die UPE keinen Konzernabschluss, muss die berichtspflichtige Geschäftseinheit den ISOCode der Währung angeben, die für die Zwecke der GloBE-Regeln verwendet wird. globe:Currency en globe:Period globe:Start globe:End 1 P 1 P 1 P d d globe:NameMNE 1 P an 1 200 stf:StringMin1Max200_Type Name der multinationalen Unternehmensgruppe globe:AdditionalInfo 1 O an 1 4000 stf:StringMin1Max4000_Type Zusätzliche Informationen globe:DocSpec 1 P globe:GeneralSection 3 3 iso:currCode_Type Währung 1 P xsd:date xsd:date 0..1 O Zeitraum Start Ende stf:docspec_type Dokumentenspezifikation globe:GeneralSection_Type Allgemeiner Teil Die Beträge sind in vollen Einheiten, d. h. ohne Dezimalstellen, anzugeben. Der Code für die Währung, in der der Wert ausgedrückt wird, ist der ISO-Codeliste 4217 zu entnehmen und im Attribut „currCode“ hinzuzufügen. Dieses Element gibt das Start- und Enddatum des Berichtsgeschäftsjahres an und besteht aus den folgenden zwei Elementen. Das Startelement gibt das Startdatum des Berichtsgeschäftsjahres an. Das Endelement gibt das Enddatum des Berichtsgeschäftsjahres an. Das Element „Name MNE“ gibt den Namen der multinationalen Unternehmensgruppe an, der üblicherweise bei der Erstellung ihres Konzernabschlusses verwendet wird. Das optionale Element „AdditionalInfo“ kann verwendet werden, um den Steuerbehörden ad hoc zusätzliche Erläuterungen zum GIR bereitzustellen und sollte grundsätzlich nur auf Grundlage der entsprechenden Verwaltungsrichtlinien verwendet werden. DocSpec identifiziert den jeweiligen Bericht innerhalb der übermittelten GIRNachricht. Es ermöglicht die Identifizierung von Berichten, die korrigiert werden müssen (weitere Hinweise unter stf:docspec_type unter Komplexe Datentyp DAC9). Das optionale Element „General Section“ (Hinweis: Der Umfang des Begriffs ist im Vergleich zur Definition gemäß GIR MCAA eingeschränkt) enthält Informationen zur Unternehmensstruktur der Gruppe. Das Element gibt außerdem die relevanten Empfängerstaaten der GeneralSection für den Informationsaustausch an. Der wiederholbare RecJurCode gibt die relevanten Empfängerstaaten der General Section für den Informationsaustausch an. Beabsichtigt die multinationale Unternehmensgruppe, den globalen Mindeststeuer-Bericht lokal einzureichen, muss der nationale Jurisdiktionscode in das Element eingetragen werden. globe:RecJurCode 1..n P en 2 2 iso:CountryCode_Type Empfängerstaaten-Code Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss die Steuerhoheitsgebiete angeben, in denen die Berichtspflichten der Geschäftseinheiten durch Informationsaustausch gemäß Artikel 8.1.2 erfüllt werden sollen. Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 PILLAR II - GIR Nutzdaten L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 globe:CorporateStructure L11 L12 L13 L14 L15 Kardinalität POB Format Min Max 1 P Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.) globe:CorporateStructureType Unternehmensstruktur Das Element „Corporate Structure enthält Informationen zur Unternehmensstruktur der multinationalen Unternehmensgruppe. Das wiederholbare „UPE“ Element enthält identifizierende Informationen zu obersten Muttergesellschaften (UPEs). Das Element ermöglicht die Auswahl der ausgeschlossenen UPE über eine Aufzählungsliste oder eine andere UPE mit IDTyp. globe:UPE 1 B oberste Muttergesellschaft ausgeschlossene oberste Muttergesellschaft 1 P en 1 Status von ausgeschlossener oberster Muttergesellschaft 0..1 O en 2 1..n P globe:ExcludedUPE Wenn es sich bei der multinationalen Unternehmensgruppe um eine multinationale Unternehmensgruppe mit mehreren Muttergesellschaften handelt, muss die einreichende Unternehmenseinheit dieses UPE-Element für jede UPE ausfüllen. Wenn die UPE eine ausgeschlossene Einheit ist, spiegelt dieses Feld ihre Art wider. globe:ExcludedUPEStatus globe:Art10.3.5 globe:ID 1 P globe:OtherUPE 1 B globe:Art10.3.5 globe:ID globe:CE 0..1 O 200 globe:ExcludedUPE_EnumType 2 iso:CountryCode_Type globe:ExcludedUPE_ID_Type en 1 P 2 2 iso:CountryCode_Type globe:ID_Type Identifikationsinformationen andere oberste Muttergesellschaft Artikel 10.3.5 Identifikationsinformationen Geschäftseinheit 0..n O globe:ID Artikel 10.3.5 1 P globe:ID_Type Identifikationsinformationen Eigentümerwechsel globe:OwnershipChange 0..n O globe:ChangeDate 1 P d xsd:date Änderungsdatum 1..n P en globe:IDGloBEStatus_EnumType vorheriger Status der Geschäftseinheit globe:PreGlobeStatus Mögliche Werte siehe globe:ExcludedUPE_EnumType (GIR601 - GIR606) unter Wertelisten für Aufzählungstypen Dieses Datenelement identifiziert das Steuerhoheitsgebiet, in der eine Muttergesellschaft gemäß Art. 10.3.5 eine anerkannte Primärergänzungssteuerregelung (engl. Qualified Income Inclusion Rule - QIIR) anwenden muss, auch wenn sich diese Muttergesellschaft für GloBE-Zwecke in einem anderen Steuerhoheitsgebiet befindet. Es verwendet den zweistelligen alphabetischen Ländercode und die Ländernamenliste basierend auf dem ISO 31661 Alpha 2-Standard. Das ID-Element enthält Informationen zur Identifizierung des ausgeschlossenen UPE und folgt dem ID-Typ, wie unter Komplexe Datentypen globe:ExcludedUPE_ID_Type beschrieben. Das Element „OtherUPE“ identifiziert die oberste Muttergesellschaft (mit Ausnahme einer ausgeschlossenen obersten Muttergesellschaft). Dieses Datenelement identifiziert das Steuerhoheitsgebiet, in der eine Muttergesellschaft gemäß Art. 10.3.5 einen QIIR anwenden muss, auch wenn sich diese Muttergesellschaft für GloBE-Zwecke in einem anderen Steuerhoheitsgebiet befindet. Es verwendet den zweistelligen alphabetischen Ländercode und die Ländernamenliste basierend auf dem ISO 3166-1 Alpha 2-Standard. Das ID-Element enthält Informationen zur Identifizierung der anderen obersten Muttergesellschaft und folgt dem ID-Typ, siehe globe:ID_Type unter Komplexe Datentyp DAC9. Das wiederholbare Element „CE“ enthält Identifizierungs- und Eigentumsinformationen zu Geschäftseinheiten und Mitgliedern von JV-Gruppen der multinationalen Unternehmensgruppe. Es besteht aus den folgenden fünf Elementen. Das „ID“ Element enthält identifizierende Informationen zu jeder Geschäftseinheit und JV-Gruppenmitglied und folgt dem ID-Typ, siehe globe:ID_Type unter Komplexe Datentyp DAC9. Das Element „OwnershipChange“ muss nicht ausgefüllt werden, wenn die Geschäftseinheit (oder eine andere Geschäftseinheit der multinationalen Unternehmensgruppe) oder das Mitglied einer Joint Venture-Gruppe im Berichtsgeschäftsjahr keinen Änderungen unterlag. Das Element „OwnershipChange“ muss nur für Änderungen ausgefüllt werden, die sich zu irgendeinem Zeitpunkt im Berichtsgeschäftsjahr auf die Berechnung des effektiven Steuersatzes (z. B. für Geschäftseinheiten, die an der grenzüberschreitenden Verteilung von Einkünften oder Steuern beteiligt sind) oder auf die Berechnung oder Verteilung der Ergänzungssteuerbeträge (z. B. das Ausmaß der Anwendung der Primärergänzungssteuerregelung (engl. IIR) auf eine Gesellschaft) ausgewirkt haben. Das Element „OwnershipChange“ besteht aus den folgenden drei Elementen. Das Element „Change Date“ gibt das Datum des Inkrafttretens (im Format JJJJ-MMTT) aller Änderungen der Eigentumsstruktur oder des Status der Geschäftseinheit (oder einer anderen Einheit der multinationalen Unternehmensgruppe) oder eines Mitglieds einer Joint Venture-Gruppe an. Unterlag eine Geschäftseinheit (oder eine andere Einheit der multinationalen Unternehmensgruppe) oder ein Mitglied einer Joint Venture-Gruppe im Berichtsjahr mehreren Änderungen, ist jede Änderung separat darzustellen. Das Element „PreGlobeStatus“ gibt den für GloBE-Zwecke relevanten Status der Geschäftseinheit (oder einer anderen Einheit der multinationalen Unternehmensgruppe) oder des Mitglieds der JV-Gruppe am Tag unmittelbar vor dem Datum der Änderung an. Mögliche Werte siehe globe:IDGloBEStatus_EnumType (GIR701–GIR721) unter Wertelisten für Aufzählungstypen Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 PILLAR II - GIR Nutzdaten L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 globe:PreOwnership L13 L14 L15 Kardinalität POB Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.) Das wiederholbare Element „PreOwnership“ zeigt die Entitäten an, die Eigentumsanteile an der CE (oder einer anderen Entität) oder einem Mitglied der JVGruppe vor der ersten gemeldeten Änderung halten, sowie den Prozentsatz dieser Eigentumsanteile. Die berichtspflichtige Geschäftseinheit darf das Element PreOwnership nicht für ausgeschlossene Einheiten vervollständigen, die vor der Änderung ausgeschlossene vorherige Eigentumsverhältnisse Einheiten waren. 0..n O Das Element „OwnershipType“ gibt die Art der Einheit an, die direkte Eigentumsanteile an der Geschäftseinheit oder einem Mitglied einer JV-Gruppe oder indirekte Eigentumsanteile an der Geschäftseinheit oder einem Mitglied einer JVGruppe über ausgeschlossene Einheiten oder Nicht-Gruppenmitglieder hält. Mögliche Werte siehe (nur einer auswählbar): globe:OwnershipType_EnumType (GIR801 - GIR806) unter Wertelisten für Aufzählungstypen globe:OwnershipType 1 P en globe:OwnershipType_EnumType Eigentumstyp „Ausgeschlossene Einheiten (aggregiert)“ und „Nicht-Gruppenmitglieder (aggregiert)“ werden im Aggregat ausgewiesen. „Ausgeschlossene Einheiten (aggregiert)“ und „Nicht-Gruppenmitglieder (aggregiert)“ werden im Aggregat ausgewiesen. Nicht-Gruppenmitglieder sind Einheiten, die keine Gruppeneinheiten oder Mitglieder einer JV-Gruppe sind. Das TIN-Element gibt die Steueridentifikationsnummer (TIN) der Geschäftseinheit, der Konzerneinheit, der ausgeschlossenen Einheit, des Mitglieds einer JV-Gruppe oder eines Nicht-Gruppenmitglieds an, die am Tag vor der Transaktion direkt Eigentumsanteile an der Geschäftseinheit (oder einer anderen Einheit der multinationalen Unternehmensgruppe) oder einem Mitglied einer JV-Gruppe hielt. Ausgeschlossene Einheiten, die nicht zur UPE gehören, und Nicht-Gruppenmitglieder sind aggregiert zu melden (d. h. „Ausgeschlossene Einheiten (aggregiert)“ und „NichtGruppenmitglieder (aggregiert)“). globe:TIN 1 P an 1 200 globe:TIN_Type Steueridentifikationsnummer Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss auch alle Geschäftseinheiten melden, die am Tag vor der Transaktion indirekt Eigentumsanteile an der Unternehmenseinheit (oder einer anderen Einheit der multinationalen Unternehmensgruppe) über ausgeschlossene Einheiten oder NichtGruppenmitglieder hielten. Falls keine TIN eingegeben wird, ist der Wert NOTIN anzugeben. Der TIN-Typ ist gemäß dem Komplexdatentyp „globe:TIN-Type“ auszufüllen. Das Element „PreOwnership Percentage“ gibt die Eigentumsanteile an, die an der Geschäftseinheit (oder einer anderen Einheit der multinationalen Unternehmensgruppe) oder einem Mitglied einer Joint-Venture-Gruppe von den oben genannten Geschäftseinheiten, ausgeschlossenen Einheiten, Mitgliedern von Joint-Venture-Gruppen und konzernfremden Mitgliedern an dem Tag gehalten werden, der dem Datum der Änderung unmittelbar vorausgeht, in Übereinstimmung mit den in Anmerkung 1.3.2.1.10 enthaltenen Leitlinien. globe:PreOwnershipPercentage globe:Ownership globe:OwnershipType 1 P n 1 6 globe:percentage 1..n P 1 P globe:OwnershipType_EnumType Eigentum Wird eine Geschäftseinheit (oder ein anderes Unternehmen der multinationalen Unternehmensgruppe) oder ein Mitglied einer JV-Gruppe während des Berichtsgeschäftsjahres abgewickelt, meldet die berichtspflichtige Geschäftseinheit den entsprechenden Status für GloBE-Zwecke am Tag der Änderung vor der Transaktion im Element „PreGloBEStatus“ und „NichtGruppenmitglied“ im Element „GloBEStatus“. Die berichtspflichtige Geschäftseinheit gibt dann im Element PreOwnershipTypedie Unternehmen an, die am Tag der Änderung vor der TransaktionEigentumsanteile an der Geschäftseinheit (oder einem anderen Unternehmen der multinationalen Gruppe) oder einem Mitglied einer JV-Gruppe halten, und meldet im Element PreOwnershipPercentage die Eigentumsanteile, die jedes dieser Einh iten an der Geschäftseinheit (oder einem anderen Unternehmen der multinationalen Gruppe) oder einem Mitglied einer JV-Gruppe hält. Die berichtspflichtige Geschäftseinheit füllt jedoch das Element „OwnershipPercentage“ nicht aus. Das Element „Ownership“ spiegelt das Eigentum an den Geschäftseinheiten und Mitgliedern von Joint Ventures zum letzten Tag des Berichtsjahres wider. Es besteht aus den Elementen „Eigentumstyp“, „Steueridentifikationsnummer“ und „Eigentumsanteil“. Eigentumstyp Das Element „Ownership Type“ gibt den Typ der Entität an, die direkte Eigentumsanteile an der Geschäftseinheit oder einem Mitglied einer JV-Gruppe oder indirekte Eigentumsanteile an der Geschäftseinheit oder einem Mitglied einer JVGruppe über ausgeschlossene Entitäten oder Nicht-Gruppenmitglieder hält. Die möglichen Werte sind (nur einer anwendbar): siehe globe:OwnershipType_EnumType (GIR801 - GIR806) unter Wertelisten für Aufzählungstypen „Ausgeschlossene Entitäten (Aggregat)“ und „Nicht-Gruppenmitglieder (Aggregat)“ werden im Aggregat gemeldet. vorheriger Eigentumsanteil Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 PILLAR II - GIR Nutzdaten L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 globe:TIN L11 L12 L13 L14 L15 Kardinalität POB 1 P globe:OwnershipPercentage globe:QIIR 1 P Format Min an n Max 1 1 Datentyp 200 globe:TIN_Type 6 globe:percentage 1 P globe:Exception 0..1 O globe:ExceptionRule 1 P globe:Art2.1.3 1 B Wertemenge / Erklärung (deut.) Steueridentifikationsnummer Das TIN-Element gibt die TIN (oder, wenn keine TIN verfügbar ist, ein funktionales Äquivalent, wie z. B. einen Geschäfts-/Firmenregistrierungscode/eine -nummer) der Geschäftseinheit, Joint Ventures oder Joint Venture-Tochtergesellschaften an, die Eigentumsanteile an der Geschäftseinheit, dem Joint Venture oder der Joint VentureTochtergesellschaft halten. Für ausgeschlossene Unternehmen, die nicht die UPE und Nicht-Gruppenmitglieder sind, muss keine TIN angegeben werden, da sie in der Gesamtheit angegeben werden (d. h. „Ausgeschlossene Unternehmen (Gesamtheit)“ und „Nicht-Gruppenmitglieder (Gesamtheit)“. Falls keine TIN eingegeben wurde, muss der Wert NOTIN angegeben werden. Der TIN-Typ muss entsprechend dem TIN-Typ ausgefüllt werden. Eigentumsanteil Das Element „Ownership Percentage“ gibt (in Prozent) die Eigentumsanteile an, die die unter „Eigentumsart“ angegebenen Geschäftseinheiten, ausgeschlossenen Einheiten und Nicht-Konzernmitglieder direkt an der Gesellschaftseinheit, dem Joint Venture oder der JV-Tochtergesellschaft halten. Die meldende Gesellschaft muss die Eigentumsanteile von Nicht-Konzernmitgliedern insgesamt melden. Halten mehrere ausgeschlossene Gesellschaften direkte Eigentumsanteile an einer Gesellschaftseinheit, einem Joint Venture oder einer JV-Tochtergesellschaft, ist der Gesamtbetrag aller ausgeschlossenen Gesellschaften anzugeben. Wenn eine Konzerneinheit, ein Joint Venture oder eine Joint-Venture-Tochtergesellschaft über eine oder mehrere ausgenommene Einheiten oder über Nicht-Konzernmitglieder indirekte Eigentumsanteile an einer Unternehmenseinheit, einem Joint Venture oder einer Joint-Venture-Tochtergesellschaft hält, muss die einreichende Unternehmenseinheit zusätzlich zu etwaigen Eigentumsanteilen, die diese Konzerneinheit, dieses Joint Venture oder diese Joint-Venture-Tochtergesellschaft direkt hält, die Eigentumsanteile melden, die sie indirekt über ausgenommene Einheiten oder Nicht-Konzernmitglieder hält. Um Doppelzählungen zu vermeiden, dürfen in diesem Fall die Eigentumsanteile, die von solchen ausgenommenen Einheiten oder Nicht-Konzernmitgliedern direkt an der Unternehmenseinheit, dem Joint Venture oder der Joint-Venture-Tochter gehalten werden und die bei der Berechnung des Eigentumsanteils dieser Konzerneinheit berücksichtigt werden, nicht separat gemeldet werden. Wenn es sich bei der Unternehmenseinheit um eine Betriebsstätte handelt, muss die einreichende Unternehmenseinheit die Haupteinheit unter „Eigentumsart“ identifizieren und unter „Eigentumsprozentsatz“ 100 % melden. Das Element „QIIR“ enthält Informationen darüber, ob Geschäftseinheiten (CEs), die in Teileigentum stehende Muttergesellschaften (POPEs) POPEs oder zwischengeschaltete Muttergesellschaften sind, eine Primärergänzungssteuerregelung (engl. Qualified Income Inclusion Rule - QIIR) anwenden müssen. Das Element „QIIR“ ist in Bezug auf die Geschäftseinheit nur auszufüllen, wenn in dem Steuerhoheitsgebiet, in dem sich die Geschäftseinheit befindet, eine QIIR gilt und die Geschäftseinheit eine POPE oder eine zwischengeschaltete Muttergesellschaft ist. Diese Informationen sind nicht in Bezug Anerkannte auf Mitglieder von JV-Gruppen oder Unternehmen zu melden, die keine (direkten Primärergänzungssteuerregelun oder indirekten) Eigentumsanteile an einer anderen Geschäftseinheiten besitzen, da g diese Gruppeneinheiten keine potenziellen Muttergesellschaften sind. Das Element „POPE-IPE“ gibt die Art der betreffenden Muttergesellschaft an. Mögliche Werte sind: Siehe globe:POPEIPE_EnumType (GIR901 - GIR903) unter Wertelisten für Aufzählungstypen 0..1 O globe:POPE-IPE Deutsche Bezeichnung en globe:POPEIPE_EnumType Art der Muttergesellschaft Ausnahme Ausnahmeregel b 1 1 xsd:boolean Artikel 2.1.3 Gemäß der Definition der in Teileigentum stehenden Muttergesellschaft ist die Muttergesellschaft eine im Teileigentum stehende Muttergesellschaft, wenn mehr als 20 % der Eigentumsanteile an ihren Gewinnen (direkt oder indirekt) von Personen gehalten werden, die keine Geschäftseinheiten der multinationalen Unternehmensgruppe (MNE) sind, und wenn sie (direkt oder indirekt) einen Eigentumsanteil an einer anderen Geschäftseinheit derselben multinationalen Unternehmensgruppe besitzt. Das Element „Exception“ spiegelt die Anwendung der Ausnahme gemäß Artikel 2.1.3 oder 2.1.5 wider. Das Element „ExceptionRule“ erfordert die Auswahl von entweder Artikel 2.1.3 oder 2.1.5 und besteht ebenfalls aus dem TIN-Element. Das Element „Art. 2.1.3“ gibt an, dass die zwischengeschaltete Muttergesellschaft die Primärergänzungssteuerregelung (IIR) nicht anwenden muss, da die oberste Muttergesellschaft (UPE) die IIR anwendet oder eine andere zwischengeschaltete Muttergesellschaft die IIR anwenden muss. Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 PILLAR II - GIR Nutzdaten L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 Kardinalität POB Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.) Das Element „Art. 2.1.5“ besagt, dass eine im Teileigentum stehende Muttergesellschaft die Primärergänzungssteuerregelung (IIR) nicht anwenden muss, wenn sie sich im vollständigen Eigentum (direkt oder indirekt) einer anderen im Teileigentum stehenden Muttergesellschaft befindet, die für das Berichtsgeschäftsjahr eine qualifizierte IIR anwenden muss. globe:Art2.1.5 globe:TIN globe:QUTPR globe:Art9.3 1 B b 1 1 xsd:boolean 0..1 O an 1 200 globe:TIN_Type 0..1 O 1 P b 1 1 xsd:boolean Artikel 2.1.5 Gemäß Artikel 2.1.5 ist eine in Teileigentum stehende Muttergesellschaft nicht zur Anwendung der IIR verpflichtet, wenn sie sich im vollständigen Eigentum (direkt oder indirekt) einer anderen im Teileigentum stehenden Muttergesellschaft befindet, die für das Berichtsgeschäftsjahr eine anerkannte Primärergänzungssteuerregelung (engl. Qualified Income Inclusion Rule - QIIR) anwenden muss. Trifft die Ausnahme in Artikel 2.1.5 zu, muss die berichtspflichtige Geschäftseinheit die für die erfassten Steuern verwendete Steueridentifikationsnummer (TIN) des Steuerhoheitsgebiets angeben, in der die andere im Teileigentum stehende Muttergesellschaft für GloBEZwecke ansässig ist. Falls keine Steueridentifikationsnummer verfügbar ist, muss sie ein funktionales Äquivalent wie z. B. eine Unternehmens/Firmenregistrierungsnummer angeben. Das Validierungselement „TIN“ gibt die für erfasste Steuern verwendete TIN in dem Steuerhoheitsgebiet an, in dem die oberste Muttergesellschaft (engl. Ultimate Parent Entity - UPE), andere zwischengeschaltete Muttergesellschaft (engl. Intermediate Parent Entity - IPE) oder andere in Teileigentum stehende Muttergesellschaft (engl. Partially Owned Parent Entity - POPE) ansässig ist, die für GloBE-Zwecke eine qualifizierte IIR anwenden muss. Falls keine TIN eingegeben wird, ist der Wert NOTIN anzugeben. Der TIN-Typ ist gemäß dem Komplexdatentyp globe:TIN_Type auszufüllen. Das Element „QUTPR“ gibt an, ob die Sekundärergänzungssteuerregelung (engl. Undertaxed Profit Rule - UTPR) für die Gesellschaft anwendbar ist und besteht aus den folgenden drei Elementen. Dieses Element gilt nicht in Fällen, in denen kein Steuerhoheitsgebeit gemäß der Anerkannte UTPR Besteuerungsrechte in Bezug auf das Steuerhoheitsgebiet hat, in dem sich die Sekundärergänzungssteuerregel Geschäftseinheit befindet, oder in denen die Safe-Harbour-Bestimmungen der UTPR ung für dieses Steuerhoheitsgebiet gelten. Das Element „Artikel 9.3“ gibt an, ob die Anfangsphase der internationalen Tätigkeit (Artikel 9.3.1 oder Artikel 9.3.5(a)) vorliegt. Ist dies der Fall, sind die folgenden beiden Elemente nicht auszufüllen. Steueridentifikationsnummer Artikel 9.3 Die beiden Elemente sind ferner nicht auszufüllen, wenn die oberste Muttergesellschaft (UPE) verpflichtet ist, eine anerkannte Primärergänzugnssteuerregelung (QIIR) in Bezug auf die relevanten Geschäftseinheiten anzuwenden (einschließlich Geschäftseinheiten, die im Steuerhoheitsgebiet der UPE ansässig sind). In allen anderen Fällen muss die berichtspflichtige Geschäftseinheit diese beiden folgenden Elemente nur ausfüllen, wenn eine Muttergesellschaft, die eine QIIR in Bezug auf eine Geschäftseinheit anwenden muss, einen Eigentumsanteil von weniger als 100 % an dieser Geschäftseinheit behält. Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 PILLAR II - GIR Nutzdaten L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 Kardinalität POB Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.) Das Element „AggOwnership“ gibt die aggregierten Eigentumsanteile in Prozent der Gesamtheit der an dieser Geschäftseinheit gehaltenen Eigentumsanteile an. Die aggregierten (direkten und indirekten) Eigentumsanteile der Muttergesellschaften, die zur Anwendung einer QIIR verpflichtet sind, ergeben sich aus der Summe der Eigentumsanteile jeder Muttergesellschaft, die eine QIIR in Bezug auf die niedrig besteurten Geschäftseinheiten anwenden muss. Der Gesamtbetrag ist null, wenn keine Muttergesellschaft eine QIIR in Bezug auf die niedrig besteuerten Einkünfte der niedrig besteuerten Geschäftseinheit anwenden muss. Ist eine Muttergesellschaft (die indirekt über eine zwischengeschaltete Muttergesellschaft oder eine in Teileigentum stehende Muttergesellschaft, die nicht gemäß Artikel 2.1.3 oder 2.1.5 von der IIR ausgenommen ist, einen Eigentumsanteil an einer niedrig besteuerten Geschäftseinheit hält) zur Anwendung der IIR verpflichtet, werden die relevanten Eigentumsanteile für die Berechnung des Gesamtbetrags nur einmal gezählt. Für Mitglieder einer Joint Venture-Gruppe gibt das Element „AggOwnership“ den aggregierten, zurechenbaren Anteil der Ergänzungssteuern des Mitglieds der Joint Venture-Gruppe in Prozent des Gesamtbetrags der Ergänzungssteuer für dieses Mitglied der Joint Venture-Gruppe an. Der aggregierte, zurechenbare Anteil der Ergänzungssteuern der Muttergesellschaften, die eine QIIR anwenden müssen, entspricht der Summe der zurechenbaren Anteile der Ergänzungssteuer jeder Muttergesellschaft, die eine QIIR in Bezug auf das niedrig besteuerte Joint Venture oder die JV-Tochtergesellschaft anwenden muss. globe:AggOwnership 0..1 O n 1 6 globe:percentage aggregierter Eigentumsanteil globe:UPEOwnership 0..1 O b 1 1 xsd:boolean Eigentumsanteil oberster Muttergesellschaft globe:ExcludedEntity globe:Name 0..n O 1 P an 1 globe:Change 1 P b 1 globe:Type 1 P en globe:UnreportChangeCorpStr globe:AdditionalDataPoint globe:DocSpec globe:Summary 0..1 O b 200 stf:StringMin1Max200_Type 1 xsd:boolean globe:ExcludedEntity_EnumType 1 1 xsd:boolean 0..n O Änderung Typ ausgeschlossener Enität ungemeldete Eigentumsänderung Zusätzlicher Datenpunkt 0..n O 1 P ausgeschlossene Einheit Name stf:docspec_type Dokumentenspezifikation globe:SummaryType Summary Der Gesamtbetrag ist null, wenn keine Muttergesellschaft eine QIIR in Bezug auf die niedrig besteuerten Einkünfte des Joint Ventures oder der JV-Tochtergesellschaft anwenden muss. Hält eine Muttergesellschaft indirekt über eine andere Muttergesellschaft, die die IIR anwenden muss, einen Eigentumsanteil an einem niedrig besteuerten Joint Venture oder einer JV-Tochtergesellschaft, wird der zurechenbare Anteil der Zusatzsteuern für die Berechnung des Gesamtbetrags nur einmal berücksichtigt. Das Element „UPEOwnership“ gibt an, ob alle Eigentumsanteile der obersten Muttergesellschaft (UPE) an der Geschäftseinheit (CE) direkt oder indirekt von Muttergesellschaften gehalten werden, die für diese Geschäftseinheit eine anerkannte Primärergänzungssteuerregelung (QIIR) insgesamt anwenden müssen (oder ob die zurücksetzbaren Anteile der Ergänzungssteuern der Muttergesellschaften, die für das Mitglied der JV-Gruppe eine QIIR anwenden müssen, die Ergänzungssteuer der JV-Gruppe reduzieren müssen). Das wiederholbare Element „Excluded Entity“ enthält Informationen zu ausgeschlossenen Einheiten zum letzten Tag des Berichtsgeschäftsjahres. Eine ausgeschlossene Einheit ist eine Gruppeneinheit gemäß Artikel 1.5.1 oder Artikel 1.5.2. Das Element besteht aus den folgenden drei Elementen. Das Element „Name“ gibt den Namen der ausgeschlossenen Einheit an. Das Element „Change“ zeigt alle Änderungen seit dem vorherigen Berichtsgeschäftsjahr in Bezug auf den Namen oder Typ der ausgeschlossenen Einheit an. Das Element „Type“ gibt den Typ jeder ausgeschlossenen Einheit an. Mögliche Werte: siehe globe:ExcludedEntity_EnumType (GIR1001–GIR1008) unter Wertelisten für Aufzählungstypen Die Elemente „UnreportChangeCorpStr“ geben an, ob während des Berichtsgeschäftsjahres aufgetretene Änderungen nicht unter dem Element „OwnershipChange“ gemeldet wurden, da sie zu keinem Zeitpunkt während des Berichtsgeschäftsjahres Auswirkungen auf die Berechnung des effektiven Steuersatzes (engl. Effective Taxrate - ETR), die Berechnung der Ergänzungssteuern oder die Zuweisung der Ergänzungssteuer hatten (z. B. wenn eine Geschäftseinheit, die nicht an einer grenzüberschreitenden Zuweisung von Einkünften oder Steuern beteiligt war, vor der Änderung im direkten und vollständigen Besitz der UPE war und auf eine andere Geschäftseinheit übertragen wird, die im direkten und vollständigen Eigentum der UPE ist). Das wiederholbare Element AdditionalDataPoint setzt sich aus den Elementen Description, Amount, Percentage und Text zusammen. Jedes Element und die entsprechenden Werte sind bei globe:AdditionalDataPointType unter Komplexe Datentypen einsehbar DocSpec identifiziert den jeweiligen Bericht innerhalb der übermittelten GIRNachricht. Es ermöglicht die Identifizierung von Berichten, die korrigiert werden müssen (weitere Hinweise unter stf:docspec_type unter Komplexe Datentypen). Das wiederholbare Element „Summary“ bietet eine allgemeine Zusammenfassung der Anwendung der GloBE-Regeln auf die multinationale Unternehmensgruppe für alle Steuerhoheitsgebiete, in denen die multinationale Unternehmensgruppe Geschäftseinheiten hat oder Mitglieder von Joint Ventures ansässig sind, sowie für alle Untergruppen, für die eine separate ETR- oder Ergänzungssteuerberechnung gilt. Diese zehn Elemente werden im Folgenden näher beschrieben. Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 PILLAR II - GIR Nutzdaten L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 Kardinalität POB Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.) Der wiederholbare RecJurCode gibt die relevanten Empfängerstaaten des Abschnitts „Summary“ für den Informationsaustausch an. Beabsichtigt die multinationale Unternehmensgruppe, den globalen Mindeststeuer-Bericht (engl. GloBE Information Return - GIR) lokal einzureichen, muss der nationale Jurisdiktionscode in das Element eingetragen werden. globe:RecJurCode globe:Jurisdiction globe:JurisdictionName globe:Subgroup globe:TIN 1..n P 1 P 1 O en en 2 2 2 iso:CountryCode_Type 2 iso:CountryCode_Type Jurisdiktionsname Untergruppe 0..n O 1 P Empfängerstaaten-Code Jurisdiktion an 1 200 globe:TIN_Type Steueridentifikationsnummer Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss die Steuerhoheitsgebiete angeben, in denen die Berichtspflichten der Geschäftseinheiten durch den Informationsaustausch gemäß Artikel 8.1.2 erfüllt werden sollen. Das Element „JurisdictionName“ gibt den zweistelligen alphabetischen Ländercode für das Steuerhoheitsgebiet an, in dem die MNE-Gruppe Geschäftseinheiten hat oder in dem sich Mitglieder von JV-Gruppen befinden (basierend auf dem Standard ISO 3166-1 Alpha 2). Das wiederholbare Element „Subgroup“ gilt, wenn der Umfang der GloBEBerechnung eine Untergruppe ist. Die berichtspflichtige Geschäftseinheit darf dieses Element nicht ausfüllen, wenn kein Steuerhoheitgebiet Besteuerungsrechte in Bezug auf das im Element „JurisdictionName“ angegebene Steuerhoheitgebiet besitzt. Das TIN Element gibt die Steueridentifikationsnummer der obersten Einheit in der Eigentümerstruktur jeder Untergruppe an, für die eine separate GloBE-Berechnung gilt. Falls keine Steueridentifikationsnummer angegeben ist, ist der Wert NOTIN anzugeben. Der TIN-Typ ist gemäß dem Komplexdatentyp globe:TIN_Type im unter Komplexe Datentypen auszufüllen. Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss dieses Element nicht ausfüllen, wenn kein Steuerhoheitsgebiet Besteuerungsrechte in Bezug auf asn im Element „JurisdictionName“ angegebene Steuerhoheitsgebiet besitzt. Das wiederholbare Element „TypeofSubGroup“ identifiziert den Typ der Untergruppe anhand der folgenden Optionen von globe:TypeofSubGroup_EnumType (GIR1101–GIR1106) unter Wertelisten für Aufzählungstypen. globe:TypeofSubGroup globe:JurWithTaxingRights 1 P en globe:TypeofSubGroup_EnumType Typ der Untergruppe Steuerhoheitsgebiet(e) mit Besteuerungsrechten 0..n O Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss dieses Element nicht ausfüllen, wenn kein Steuerhoheitsgebiet Besteuerungsrechte in Bezug auf das im Element „JurisdictionName“ angegebene Steuerhoheitsgebiet besitzt. Das wiederholbare Element „JurWithTaxingRights“ gibt die Namen der Steuerhoheitsgebiet(e) mit Besteuerungsrechten in Bezug auf das im Element „Jurisdiction“ angegebene Steuerhoheitsgebiet an. Das Element „JurisdikcionName“ identifiziert das Steuerhoheitsgebiet mit Besteuerungsrechten in Form zweistelliger alphabetischer Ländercodes gemäß ISO 3166-1 Alpha 2. Zu den Steuerhoheitsgebieten mit Besteuerungsrechten kann auch ein Steuerhoheitsgebiet gehören, das von einer Muttergesellschaft die Anwendung einer QIIR gemäß Art. 10.3.5 verlangt, selbst wenn diese Muttergesellschaft für GloBE-Zwecke in einem anderen Steuerhoheitsgebiet ansässig ist. Ein Steuerhoheitsgebiet hat Besteuerungsrechte gegenüber einem anderen Steuerhoheitsgebiet, wobei gemäß der in den GloBE-Regeln festgelegten Reihenfolge die für dieses Steuerhoheitsgebiet berechnete Ergänzungssteuer zu einer Ergänzungssteuerschuld einer in dem erstgenannten Steuerhoheitsgebiet ansässigen Geschäftseinheit gemäß deren Steuerbestimmungen führen würde. Insbesondere ein QDMTT-Safe-Harbor-Steuerhoheitsgebiet oder ein Steuerhoheitsgebiet mit einer für inländische Einheiten geltenden Primärergänzungssteuerregelung (engl. Income Inclusion Rule - IIR) hat Besteuerungsrechte für sich selbst. Darüber hinaus können mehrere Steuerhoheitsgebiete Besteuerungsrechte gegenüber demselben Steuerhoheitsgebiet haben. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn sowohl die UPE als auch eine in Teileigentum stehende Muttergesellschaft die IIR auf eine in einem Drittstaat ansässige Geschäftseinheit anwenden müssen. In diesem Fall müssen sowohl das UPE-Steuerhoheitsgebiet als auch das der in Teileigentum stehenden Muttergesellschaft gemeldet werden. Ebenso hätten UTPR-Steuerhoheitsgebiete Besteuerungsrechte in Bezug auf die Steuerhoheitsgebiete, für die die Ergänzungssteuer gemäß Artikel 2.5 nicht auf Null reduziert wird. globe:JurisdictionName 1 O en 2 2 iso:CountryCode_Type Ansässigkeitsstaat Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss dieses Element nicht ausfüllen, wenn kein Steuerhoheitsgebiet Besteuerungsrechte in Bezug auf das im Element „JurisdictionName“ angegebene Steuerhoheitsgebiet hat. Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 PILLAR II - GIR Nutzdaten L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 Kardinalität POB Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.) Sofern erforderlich, gibt das Element „DiffDomesticTut“ den Bereich an, in dem der durchschnittliche Betrag der nach nationalem Recht zu zahlenden Ergänzungssteuer liegt, sofern dieser Betrag von der im Element „GloBETut“ angegebenen GloBEErgänzungssteuer abweicht. Zur Berechnung des Durchschnitts werden die in 3.1.10 angegebenen Beträge mit dem nach den GloBE-Modellregeln berechneten Anteil der Ergänzungssteuer des jeweiligen Staates gewichtet. Mögliche Werte: Siehe globe:globeTuT_EnumType (GIR1501–GIR1509) unter Wertelisten für Aufzählungstypen. globe:DiffDomesticTut 1 O en globe:globeTuT_EnumType Differenzbetrag Ergänzungssteuer Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss dieses Element nicht ausfüllen, wenn kein Steuerhoheitsgebiet Besteuerungsrechte in Bezug auf das im Element „JurisdictionName“ angegebene Steuerhoheitsgebiet besitzt. Das wiederholbare Element „SafeHarbour“ gibt an, ob die Ergänzungssteuer für das in Abschnitt 1.4.1 genannte Steuerhoheitsgebiet oder die in Abschnitt 1.4.3 genannte relevante Untergruppe (sofern vorhanden) aufgrund der Anwendung eines SafeHarbour- oder De-minimis-Ausschlusses auf null reduziert wurde. Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss die für die Zwecke des Safe Harbour angewandte Option gemäß Anmerkung 2.2.1.1.1 angeben. Mögliche Werte: siehe globe:SafeHarbour_EnumType (GIR1201 - GIR1209) unter Wertelisten für Aufzählungstypen globe:SafeHarbour 0..1 O en globe:SafeHarbour_EnumType Safe-Harbour Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss dieses Element nicht ausfüllen, wenn kein Steuerhoheitsgebiet Besteuerungsrechte für das im Element „JurisdictionName“ genannte Steuerhoheitsgebiet besitzt. Das Element „ETR-Range“ gibt den Bereich an, in dem der ETR des in Abschnitt 1.4.1 genannten Steuerhoheitsgebiet oder der in Abschnitt 1.4.3 (sofern vorhanden) genannten relevanten Untergruppe liegt, wie in Abschnitt 3.2.1.e angegeben: Mögliche Werte: Siehe globe:ETRRange_EnumType (GIR1301–GIR1314) unter Wertelisten für Aufzählungstypen Die berichtspflichtige Geschäftseinheiten füllt dieses Element nicht aus, wenn die multinationale Unternehmensgruppe (oder die relevante Untergruppe) in dem Steuergebiet einen GloBE-Verlust erleidet. Darüber hinaus füllt die einreichende Gesellschaft dieses Element nicht für Steuergebiete (oder Untergruppen) aus, für die Abschnitt 3 des GIR nicht ausgefüllt werden muss. globe:ETRRange globe:SBIE 0..1 P en globe:ETRRange_EnumType ETR-Bereich Substanzbasierter Freibetrag 1 P globe:NotApplicable 1 P b 1 1 xsd:boolean Nicht anwendbar globe:NoTut 1 P b 1 1 xsd:boolean Keine Ergänzungssteuer Die berichtspflichtige Geschäftseinheit füllt dieses Element nicht aus, wenn kein Steuerhoheitsgebiet Besteuerungsrechte in Bezug auf das im Element „JurisdictionName“ angegebene Steuerhoheitsgebiet besitzt. Das Element „SBIE“ gibt den substanzbasierten Freibetrag (engl. Substance-based Income Exclusion - SBIE) in Bezug auf das unter 1.4.1 genannte Steuerhoheitsgebiet oder die unter 1.4.3 genannte relevante Untergruppe an, sofern dieser Ausschluss dazu geführt hat, dass in dem Steuerhoheitsgebiet keine Ergänzungssteuer anfällt. Das Element „NotApplicable“ gibt an, dass für das Steuerhoheitsgebiet oder die Untergruppe kein substanzbasierter Freibetrag (SBIE) berechnet wurde. Das Element „NoTut“ gibt an, dass für das Steuerhoheitsgebiet oder die Untergruppe keine Ergänzungssteuer aufgrund des SBIE anfällt. Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss dieses Element nicht ausfüllen, wenn kein Steuerhoheitsgebiet Besteuerungsrechte für das im Element „JurisdictionName“ angegebene Steuerhoheitsgebiet hat. Das Element „QDMTTut“ gibt den Bereich an, in dem die zu zahlende anerkannte nationale Ergänzungssteuer (engl. Qualified Domestic Minimum Top-up Tax QDMTT) für das in Abschnitt 1.4.1 genannte Steuerhoheitsgebiet oder die in Abschnitt 1.4.3 genannte relevante Untergruppe (falls vorhanden) liegt, wie in Abschnitt 3.3.1.f angegeben. Mögliche Werte: Siehe globe:QDMTTuT_EnumType (GIR1401–GIR1409) unter Wertelisten für Aufzählungstypen globe:QDMTTut 0..1 O en globe:QDMTTuT_EnumType Anerkannte nationale Ergänzungssteuer Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss dieses Element nicht ausfüllen, wenn kein Steuerhoheitsgebiet Besteuerungsrechte für das im Element „JurisdictionName“ genannte Steuerhoheitsgebiet besitzt. Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 PILLAR II - GIR Nutzdaten L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 Kardinalität POB Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.) Das Element GloBETut gibt den Bereich an, in dem die zu zahlende GloBEErgänzungssteuer in Bezug auf das unter 1.4.1 genannte Steuerhoheitsgebiet oder die entsprechende Untergruppe gemäß 1.4.3 (falls vorhanden) liegt, wie unter 3.3.1.e angegeben. Mögliche Werte: Siehe globe:globeTuT_EnumType (GIR1501–GIR1509) unter Wertelisten für Aufzählungstypen Wird in 3.1.10 ein anderer Betrag als der unter 3.3.1.f angegebene Betrag angegeben, muss die berichtspflichtige Geschäftseinheit sowohl den Bereich angeben, in dem die zu zahlende GloBE-Ergänzungssteuer (wie unter 3.3.1.f angegeben) liegt, als auch den Bereich, in dem der Gesamtbetrag der Ergänzungssteuer nach den nationalen Rechtsvorschriften jedes Steuerhoheitsgebiets mit Besteuerungsrechten liegt, in Bezug auf das unter 1.4.1 genannte Steuerhoheitsgebiet oder die entsprechende Untergruppe gemäß 1.4.3 (falls vorhanden) und wie unter 3.1.10 angegeben, mit denselben Optionen. Zur Berechnung des Durchschnitts werden die unter 3.1.10 angegebenen Beträge mit dem nach den GlobE-Modellregeln berechneten Anteil der Ergänzungssteuer des jeweiligen Steuerhoheitgebiets gewichtet. globe:GLOBETut 0..1 O globe:AdditionalDataPoint 0..n O globe:DocSpec en 1 P globe:globeTuT_EnumType GloBE-Ergänzungssteuer globe:AdditionalDataPointType Zusätzlicher Datenpunkt Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss dieses Element nicht ausfüllen, wenn kein Steuerhoheitsgebiet Besteuerungsrechte in Bezug auf das im Element „JurisdictionName“ angegebene Steuerhoheitsgebiet besitzt. Das wiederholbare Element AdditionalDataPoint setzt sich aus den Elementen Description, Amount, Percentage und Text zusammen. Jedes Element und die entsprechenden Werte sind unter globe:AdditionalDataPointType unter Komplexe Datentypen einsehbar stf:docspec_type Dokumentenspezifikation DocSpec identifiziert den jeweiligen Bericht innerhalb der übermittelten GIRNachricht. Es ermöglicht die Identifizierung von Berichten, die korrigiert werden müssen (weitere Hinweise, siehe stf:DocSpec_Type unter Komplexe Datentypen). Das wiederholbare Element „Jurisdiction Section“ enthält Angaben zu Steuerhoheitsgebieten, in denen relevante Safe-Harbours und Ausschlüsse gelten. Für Steuerhoheitsgebiete, in denen Safe-Harbours und Ausschlüsse nicht gelten, spiegelt es die Berechnungen des effektiven Steuersatzes (engl. Effective Taxrate ETR) wider, gefolgt von Berechnungen der Ergänzungssteuer, falls erforderlich, und schließlich die Zuordnung der Ergänzungssteuer, falls zutreffend. JurisdictionSection globe:JurisdictionSection 0..n O globe:RecJurCode 1..n P en 2 2 iso:CountryCode_Type Empfängerstaaten-Code globe:Jurisdiction 1 P en 2 2 iso:CountryCode_Type Jurisdiktion globe:JurWithTaxingRIghts globe:JurisdictionName globe:Subgroup globe:TIN Steuerhoheitsgebiet(e) mit Besteuerungsrechten 0..n O 1 P en 2 2 iso:countrycode_Type Untergruppe 0..n O 1 P Juristiktions Name an 1 200 globe:TIN_Type Steueridentifkationsnummer Es besteht aus vier Unterelementen: RecJurCode, Jurisdiction, GloBE Tax und LowTaxJurisdiction. Das wiederholbare Element „RecJurCode“ gibt die vorgesehene(n) Empfängerjurisdiktion(en) jeder Jurisdiction Section an. Bei lokaler Einreichung des GIR ist der inländische Jurisdiktionscode in das Element einzutragen. Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss die Steuerhoheitsgebiete angeben, in denen die Berichtspflichten der Geschäftseinheiten durch Informationsaustausch gemäß Artikel 8.1.2 erfüllt werden sollen. Das Element „Jurisdiction“ gibt das Steuerhoheitsgebiet an, für das die Jurisdiction Section erstellt wird. Bei der Meldung staatenloser Geschäftseinheiten ist der Code X5 zu verwenden. Das wiederholbare Element „JurWithTaxingRights“ spiegelt die Steuerhoheitsgebiet(e) wider, die gemäß den GloBE-Regeln Besteuerungsrechte in Bezug auf das Steuerhoheitsgebiet haben, für die die Jurisdiction Section erstellt wird, zusammen mit den relevanten Elementen „ReportDifference“. Das Element „JurisdictionName“ spiegelt die Steuerhoheitsgebiet(e) wider, die gemäß den GloBE-Regeln Besteuerungsrechte in Bezug auf das Steuerhoheitsgebiet haben, für das die JurisdictionSection erstellt wird. Das wiederholbare Element „Untergruppe“ gilt, wenn der Umfang der GloBEBerechnung eine Untergruppe ist. Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss dieses Element nicht ausfüllen, wenn kein Steuerhoheitsgebiet Besteuerungsrechte in Bezug auf das im Element „JurisdictionName“ angegebene Steuerhoheitsgebiet besitzt. Das Element „TIN“ gibt die Steueridentifikationsnummer der obersten Einheit in der Eigentümerstruktur jeder Untergruppe an, für den eine separate GloBE-Berechnung gilt. Der TIN-Typ ist gemäß dem Komplexdatentyp globe:TIN_Type auszufüllen. Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss dieses Element nicht ausfüllen, wenn kein Steuerhoheitsgebiet Besteuerungsrechte in Bezug auf das im Element „JurisdictionName“ angegebene Steuerhoheitsgebiet besitzt. Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 PILLAR II - GIR Nutzdaten L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 Kardinalität POB Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.) Das wiederholbare Element „TypeofSubgroup“ identifiziert den Typ der Untergruppen anhand der folgenden Optionen: Siehe globe:TypeofSubGroup_EnumType (GIR1101–GIR1106) unter Wertelisten für Aufzählungstypen globe:TypeofSubGroup 1..n P en globe:TypeofSubGroup_EnumType Untergruppentyp Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss dieses Element nicht ausfüllen, wenn kein Steuerhoheitsgebiet Besteuerungsrechte in Bezug auf das im Element „JurisdictionName“ angegebene Steuerhoheitsgebiet besitzt. Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss das Element „Report Differences“ und die Unterelemente für ein Steuerhoheitsgebiet ausfüllen, wenn zwischen den in diesem Bericht gemeldeten Informationen und den für die Steuerveranlagung an die Steuerhoheitsgebiete mit Besteuerungsrechten verwendeten Informationen eine meldepflichtige Differenz besteht. Eine meldepflichtige Differenz zwischen den in dieser Erklärung gemeldeten Informationen und den für die Steuerveranlagung an die Steuerhoheitsgebiete mit Besteuerungsrechten verwendeten Informationen besteht, wenn: (i) der in Abschnitt 1.4.6 angegebene Bereich anders wäre, wenn er auf Grundlage der nationalen Gesetzgebung des jeweiligen Steuerhoheitsgebiets mit Besteuerungsrechten ausgefüllt worden wäre; oder globe:AggCurrentTaxExpense 0..1 O n xsd:integer Gesamtbetrag laufender Steueraufwand globe:QRTCExpense 0..1 O n xsd:integer Anpassungen in Bezug auf anerkannte erstattungsfähige steuerliche Zulagen (ii) die in Abschnitt 1.4.7 angegebenen Informationen anders wären, wenn sie auf Grundlage der nationalen Gesetzgebung des jeweiligen Steuerhoheitsgebiets mit Besteuerungsrechten ausgefüllt worden wären. Das ETR-Differenzelement enthält den effektiven Steuersatz für das Steuerhoheitsgebiet oder die Untergruppe, die auf Grundlage der nationalen Gesetzgebung des jeweiligen Steuerhoheitsgebiets mit Besteuerungsrechten ermittelt wurde. Das Element „AdjCoveredTaxDifference“ enthält die Summe der angepassten erfassten Steuern, die für das jeweiligen Steuerhoheitsgebiet oder die jeweilige Untergruppe auf Grundlage der nationalen Gesetzgebung des jeweiligen Steuerhoheitsgebiets mit Besteuerungsrechten berechnet wurden. Das Element „AggCurrentTaxExpense“ enthält den gesamten laufenden Steueraufwand in Bezug auf die unter das Übereinkommen fallenden Steuern nach den Zuweisungen in Artikel 4.3 für das identifizierte Steuerhoheitsgebiet oder die Untergruppe auf der Grundlage der nationalen Gesetzgebung des jeweiligen Steuerhoheitsgebiets mit Besteuerungsrechten. Das Element „QRTCExpense“ enthält die gemäß Artikel 4.1.2(d) in Bezug auf anerkannte erstattungsfähige steuerliche Zulagen (engl. Qualified Refundable Tax Credits - QRTC) oder marktfähige und übertragbare steuerliche Zulagen vorgenommene Anpassung bei der Berechnung der angepassten erfassten Steuern für den Staat oder die Untergruppe auf der Grundlage der nationalen Gesetzgebung des jeweiligen Steuerhoheitsgebiets mit Besteuerungsrechten. Das Element „OtherTaxCredits“ enthält die Anpassung, die bei der Berechnung der angepassten erfassten Steuern gemäß Artikel 4.1.3(b) in Bezug auf nicht anerkannte erstattungsfähige steuerliche Zulagen oder nicht marktfähige übertragbare steuerliche Zulagen oder sonstige steuerliche Zulagen vorgenommen wurde, die nicht als Minderung des laufenden Steueraufwands erfasst wurden (für das Steuerhoheitsgebiet oder die Untergruppe auf der Grundlage der nationalen Gesetzgebung des jeweiligen Steuerhoheitsgebiets mit Besteuerungsrechten). globe:ReportDifference Berichtsdifferenz 0..1 O globe:ETRDifference 0..1 O globe:AdjCoveredTaxDifference 0..1 O n 1 6 globe:percentage ETR Differenzen Summe angepasster erfasster Steuern globe:OtherTaxCredits 0..1 O n xsd:integer Anpassung Berechnung erfasster Steuern globe:DeferTaxExpense 0..1 O n xsd:integer Betrag latenter Steueraufwand globe:NetGloBEDifference 0..1 O n xsd:integer Netto-GloBEEinkommensdifferenz globe:SBIEDifference 0..1 O n globe:AddCurrentTuTDifference 0..1 O n globe:TuTDifference 0..1 O n globe:ElectionsDifference 0..1 O an 2 2 xsd:integer xsd:integer 2 1 2 xsd:integer 4000 stf:StringMin1Max4000_Type Differenzbetrag Ergänzungssteuer Das Element „DeferTaxExpense“ gibt den Betrag des latenten Steueraufwands für das Steuerhoheitsgebiet oder die Untergruppe auf Grundlage der nationalen Gesetzgebung des jeweiligen Steuerhoheitsgebiets mit Besteuerungsrechten an. Das Element Netto-GloBE-Einkommensdifferenz enthält das Netto-GloBEEinkommen oder den Netto-GloBE-Verlust für das Steuerhoheitsgebiet oder die Untergruppe auf der Grundlage der nationalen Gesetzgebung des jeweiligen Steuerhoheitgebiets mit Besteuerungsrechten Das Element „SBIEDifference“ enthält den Betrag des substanzbasierten Freibetrags (engl. Substance-based Income Exclusion - SBIE) für das Steuerhoheitsgebiet oder die Untergruppe auf Grundlage der nationalen Gesetzgebung des jeweiligen Steuerhoheitsgebiets mit Besteuerungsrechten. Das Element „AddCurrentTutDifference“ enthält den zusätzlichen laufenden Steuererhöhungsbetrag für das Steuerhoheitsgebiet oder die Untergruppe auf Grundlage der nationalen Gesetzgebung des jeweiligen Steuerhoheitsgebiets mit Besteuerungsrechten. Das Element „TuTDifference“ enthält den Betrag der Ergänzungssteuer des Steuerhoheitsgebiets für das Steuerhoheitsgebiet oder die Untergruppe auf Grundlage der nationalen Gesetzgebung des jeweiligen Steuerhoheitsgebiets mit Besteuerungsrechten. Wahldifferenz Das Element „ElectionsDifference“ gibt an, ob ein Unterschied hinsichtlich der Anwendbarkeit der für ein Steuerhoheitsgbiet oder eine Untergruppe gemeldeten Wahlrechte und der Wahlrechte gemäß der nationalen Gesetzgebung des jeweiligen Steuerhoheitsgebiets mit Besteuerungsrechten besteht. Betrag des substanzbasierten Freibetrags Zusätzlicher laufender Steuererhöhungsbetrags Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 PILLAR II - GIR Nutzdaten L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 Kardinalität POB Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung globe:QRTCIncome 0..1 O n xsd:integer Anpassung nach Artikel 3.2.4 globe:ExcessNegTaxCarryForw 0..1 O n xsd:integer Überschüssiger negativer Steuervortragssaldo globe:TransitionDifference 0..1 O b xsd:boolean Übergangsjahr 0..1 O en globe:LocalCurrency 3 3 Iso:currCode_Type Lokale Währung globe:GLOBETax GloBE-Steuer globe:GloBETax 1 P globe:ETR 0..n O ETR globe:SubGroup 0..1 O Untergruppe globe:TIN 1 P an 1 200 globe:TIN_Type Steueridentifikationsnummer Wertemenge / Erklärung (deut.) Das Element „QRTCIncome“ enthält die gemäß Artikel 3.2.4 vorgenommene Anpassung in Bezug auf anerkannte erstattungsfähige steuerliche Zulagen oder marktfähige übertragbare steuerliche Zulagen bei der Berechnung des GloBEGewinns oder -Verlusts für das Steuerhoheitsgebiet oder die Untergruppe auf der Grundlage der nationalen Gesetzgebung des jeweiligen Steuerhoheitsgebiets mit Besteuerungsrechten. Das Element „ExcessNegTaxCarryForw“ enthält den überschüssigen negativen Steuervortragssaldo, der für die Folgejahre für das Steuerhoheitsgebiet oder die Untergruppe auf der Grundlage der nationalen Gesetzgebung des jeweiligen Steuerhoheitsgebiets mit Besteuerungsrechten verbleibt. Das Element „TransitionDifference“ gibt an, dass das Berichtsgeschäftsjahr das Übergangsjahr für das Steuerhoheitsgebiet oder die Untergruppe ist. Das Element „LocalCurrency“ gibt den iso:curCode_Type an, der für die Einreichung in der lokalen Währung des jeweiligen Steuerhoheitsgebiets verwendet wird, sofern diese von der CFS-Präsentationswährung abweicht. Die Beträge sind in ganzen Einheiten, d. h. ohne Dezimalstellen, anzugeben. Der Code für die Währung, in der der Wert ausgedrückt wird, ist der ISO-Codeliste 4217 zu entnehmen und im Attribut „currCode“ hinzuzufügen. Das Element „GloBE Tax“ spiegelt die Offenlegungen in Bezug auf Steuerhoheitsgebiete wider, in denen relevante Safe-Harbours und Ausschlüsse gelten, sowie ETR-Berechnungen, in denen diese Safe-Harbours und Ausschlüsse nicht gelten. Es besteht aus den Elementen „InitialIntActivity“ und „ETR“. Das Element „GloBE Tax“ spiegelt die Offenlegungen in Bezug auf Steuerhoheitsgebiete wider, in denen relevante Safe-Harbours und Ausschlüsse gelten, sowie ETR-Berechnungen, in denen diese Safe-Harbours und Ausschlüsse nicht gelten. Es besteht aus den Elementen „InitialIntActivity“ und „ETR“. Das Element „Untergruppe“ gibt die Untergruppe an, für die die GloBE-Berechnung durchgeführt wird oder für die die geltenden Safe Harbour-Regelungen oder Ausschlüsse gelten. Das TIN-Element gibt die TIN der Einheit an, das in der Eigentümerstruktur jeder identifizierten Untergruppe an erster Stelle steht. Der TIN-Typ ist gemäß dem Komplexdatentyp globe:TIN_Type auszufüllen. Das wiederholbare Element „TypeofSubGroup“ gibt den Typ der Untergruppe an, die für den Umfang der GloBE-Berechnung identifiziert wurde. Unter diesem Element können mehrere Untergruppen identifiziert werden. Mögliche Werte: Siehe globe:ETRTypeofSubGroup_EnumType (GIR1601–GIR1609) unter Wertelisten für Aufzählungstypen Eigenständige MOCEs sind in Minderheitseigentum stehende Geschäftseinheiten, die keiner in Minderheitseigentum stehenden Gruppe angehören. Zu den Investmenteinheiten zählen auch Joint Ventures oder JV-Tochtergesellschaften, die als Investmenteinheiten gelten, jedoch nicht Investmenteinheiten, für die das Wahlrecht gemäß Artikel 7.5 ausgeübt wurde. In Minderheitseigentum stehende Untergruppen können aus Mitgliedern von Joint Ventures bestehen. globe:TypeofSubGroup globe:ETRStatus globe:ETRException Typ der Untergruppe Staatenlose Geschäftseinheiten umfassen auch Mitglieder von Joint Ventures, die staatenlos sind. Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss die relevanten Informationen für jede Untergruppe melden. 1 P ETR-Status Das Element „ETR-Status“ spiegelt die Anwendung rechtlicher Safe-Harbours und Ausschlüsse bzw., sofern keine solchen Ausnahmen gelten, die ETR-Berechnung wider. Es besteht aus den Elementen „ETRException“ und „ETRComputation“. 1 P ETR-Ausnahme Das Element „ETRException“ spiegelt die Anwendung von Safe-HarbourRegelungen und Ausschlüssen des Steuerhoheitsgebiets wider. Es besteht aus den Elementen „Deminimis“, „TransitionalCbCRSafeHarbour“ und „UTPRSafeHarbour“. 1 P en globe:ETRTypeofSubGroup_EnumType Das Element „Deminimis-SimplifiedNMCECalc“ spiegelt die Wahl des De-minimisAusschlusses sowie die vereinfachten Berechnungen für unwesentliche Geschäftseinheiten wider und besteht aus den Elementen „FinancialData“ und „Average“. Wird der De-minimis-Ausschluss in Bezug auf ein anspruchsberechtigtes Steuerhoheitsgebiet angewendet, sind die Abschnitte 3.2.4.6 (sofern zutreffend) und 3.3.3 (zusätzliche laufende Ergänzungssteuer) für das Steuerhoheitsgebiet auszufüllen. globe:Deminimis-SimplifiedNMCECalc 0..1 O Deminimis-Regelung zur vereinfachten Berechnung bei unwesentlichen Geschäftseinheiten Wird die vereinfachte Berechnung für unwesentliche Geschäftseinheiten gemäß Option (a) in Abschnitt 2.2.1.1 genutzt und gelten die vereinfachten Berechnungen für unwesentliche Geschäftseinheiten nur für einige der Geschäftseinheiten der in Abschnitt 2.1.3 genannten Untergruppe, muss die berichtspflichtige Geschäftseinheit auch die Elemente „FinancialData“ und „Average“ ausfüllen. Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 PILLAR II - GIR Nutzdaten L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 Kardinalität POB Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.) Das Element „Basis“ gibt den Grund für das Ausfüllen dieses Abschnitts an. globe:Basis 1 P en globe:DeminimisSimpleBasis_EnumType Basis Mögliche Werte: Siehe globe:DeminimisSimpleBasis_EnumType (GIR2901–GIR2902) unter Wertelisten für Aufzählungstypen Das wiederholbare Element „FinancialData“ enthält die für die Anwendung des Deminimis-Ausschlusses relevanten Datenpunkte und besteht aus den Elementen „Year“, „Revenue“, „GloBERevenue“, „NetGlobeIncome“ und „FANIL“. globe:FinancialData Finanzdaten 1..3 P 1..3 P d xsd:date Jahr globe:Revenue 1 O n xsd:integer Einnahmen globe:GlobeRevenue 1 P n xsd:integer GloBE-Umsatzerlöse globe:NetGlobeIncome 1 P n xsd:integer Netto-GloBE-Einkommen globe:FANIL 1 P n xsd:integer FANIL globe:Year globe:Average 1 P globe:Revenue 1 O n xsd:integer globe:GlobeRevenue 1 P n xsd:integer globe:NetGlobeIncome 1 P n xsd:integer 1 P n xsd:integer globe:FANIL globe:TransitionalCbCRSafeHarbour 0..1 O globe:Revenue 1 P n xsd:integer globe:Profit 1 P n xsd:integer globe:IncomeTax 1 P globe:UTPRSafeHarbour 0..1 O globe:CITRate globe:ETRComputation 1 P n xsd:integer Das Element „FANIL“ gibt den aggregierten FANIL der in dem Steuerhoheitsgebiet ansässigen Geschäftseinheiten oder Mitgliedern von JV-Gruppen an. Das Element „Average“ enthält die Datenpunkte, die für die Anwendung des deminimis-Ausschlusses relevant sind, und setzt sich aus den Elementen Revenue, GLOBE Revenue, Net Globe Income und FANIL zusammen. Dieses Element und seine Unterelemente spiegeln die Durchschnittsbeträge der (bis zu) drei relevanten Durchschnitt Geschäftsjahre wider. Das Element „Revenue“ gibt den durchschnittlichen Umsatz der im jeweiligen Steuerhoheitsgebiet ansässigen Geschäftsseinheiten oder Mitglieder von Joint Ertrag Venture-Gruppen vor etwaigen Anpassungen gemäß Kapitel 3 an. Das Element „GlobeRevenue“ gibt den Durchschnitt des GloBE-Umsatzeserlöses der in dem Steuerhoheitsgebiet ansässigen Mitgliedsunternehmen oder Mitglieder GloBE-Umsatzerlöse von Joint Venture-Gruppen an. Das Element „NetGlobeIncome“ gibt den Durchschnitt des GloBE-Gewinns oder Verlusts der in dem Steuerhoheitsgebiet ansässigen Geschäftseinheiten oder Netto-GloBE-Einkommen Mitglieder von Joint Venture-Gruppen an. Das Element „FANIL“ gibt den durchschnittlichen FANIL-Gesamtwert der in dem Steuerhoheitsgebiet ansässigen Geschäftseinheiten oder Mitglieder von Joint FANIL Venture-Gruppen an. Das Element „Transitional CbCR Safe Harbour“ spiegelt die Anwendung des Übergangs CbCR Safe-Harbour „Transitional CbCR Safe Harbour“ wider. Das Element „Revenue“ gibt den Gesamtumsatz des jeweiligen Steuerhoheitsgebiets an, wie er im CbC-Bericht des multinationalen Unternehmens (oder im qualifizierten Jahresabschluss für Mitglieder von Joint Ventures) für das Berichtsgeschäftsjahr ausgewiesen wird. Dieses Element muss nur ausgefüllt werden, wenn der DeGesamtumsatz minimis-Test gilt. Das Element „Gewinn“ gibt den Gewinn (Verlust) vor Einkommensteuer für das Steuerhoheitsgebiet an, wie er im anerkannten CbC-Bericht der MNE-Gruppe (oder in den qualifizierten Konzernabschluss für Mitglieder von JV-Gruppen) für das Berichtsgeschäftsjahr und in Übereinstimmung mit den im Dokument „Safe Harbours Gewinn and Penalty Relief“ dargelegten Methoden ausgewiesen wird. Körperschaftssteuersatz Das Element „IncomeTax“ gibt die vereinfachten erfassten Steuern der relevanten Geschäftseinheiten oder Mitgliedern von JV-Gruppen gemäß der Definition im Dokument „Safe Harbours and PenaltyRelief“ für das Berichtsgeschäftsjahr an. Dieses Element muss nur ausgefüllt werden, wenn der vereinfachte ETR-Test gilt. Das UTPRSafeHarbour-Element spiegelt die Anwendung des vorübergehenden UTPR Safe Harbours wider. Das Element „CITRate“ spiegelt den Körperschaftsteuersatz des Steuerhoheitsgebiets der obersten Muttergesellschaft gemäß dem vereinbarten SafeHarbour wider. ETR-Berechnung Das Element „ETR-Berechnung“ spiegelt die GloBE-Berechnungen sowohl auf Ebene des Steuerhoheitsgebiet als auch auf Ebene der Einheit wider. Es besteht aus den Elementen „CEComputation“, „OverallComputation“ und „Non-materialCE“. Einkommensteuer UTPR Safe-Harbour n 0..1 O 1 6 globe:percentage globe:ETRComputationType Dieses Element kann maximal viermal wiederholt werden, um alle drei Berichtsjahre zu erfassen: das Berichtsgeschäftsjahr, das erste vorangegangene Geschäftsjahr (falls zutreffend) und das zweite vorangegangene Geschäftsjahr (falls zutreffend) sowie den Durchschnitt der drei Jahre. Das Element „Year“ gibt das Jahr an, für das sich die übrigen Datenpunkte beziehen, d. h. das Berichtsgeschäftsjahr, das erste vorangegangene Geschäftsjahr (falls zutreffend) und das zweite vorangegangene Geschäftsjahr (falls zutreffend). Gegebenenfalls wird der Durchschnitt der drei Geschäftsjahre berechnet, indem die entsprechenden Umsatz- und Gewinn- (oder Verlust-)Berechnungen proportional zum Zeitraum des vorangegangenen Geschäftsjahres innerhalb eines Kalenderjahres angepasst werden. Das Element „Revenue“ gibt die Summe der Einnahmen der im Steuerhoheitsgebiet ansässigen Geschäftseinheiten oder Mitglieder von Joint Venture-Gruppen vor etwaigen Anpassungen gemäß Kapitel 3 an. Das Element „GlobeRevenue“ gibt die Summe des GloBE-Umsatzerlöses der in dem Steuerhoheitsgebiet ansässigen Geschäftseinheiten oder Mitglieder von Joint Venture-Gruppen an. Das Element „NetGlobeIncome“ gibt die Summe des GloBE-Gewinns oder -Verlusts von Geschäftseinheiten oder Mitgliedern von JV-Gruppen mit Sitz in dem Steuerhoheitsgebiet an. Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 PILLAR II - GIR Nutzdaten L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 globe:CEComputation L15 Kardinalität POB Format Min Max Datentyp CE-Berechnung 0..n O globe:AdjustedFANIL globe:Total globe:FANIL globe:Adjustment Deutsche Bezeichnung 1 P 1 P n xsd:integer Angepasstes FANIL Betrag 1 P n xsd:integer FANIL Anpassung 0..1 O globe:MainEntityPEandFTE 0..1 O globe:Basis 1 P en globe:OtherTIN 1 P an Wertemenge / Erklärung (deut.) Das wiederholbare Element „CE-Computation“ spiegelt die GloBE-Berechnungen auf Einheitsebene wider. Sofern der vereinfachte Übergangsrahmen für die Berichterstattung nach Steuerhoheitsgebiet angewendet wurde, ist dieser Abschnitt gemäß Hinweis 3.2.4.a.1 auszufüllen. Er umfasst die Elemente „AdjustedFANIL“, „NetGloBEIncome“, „AdjustedIncomeTax“, „AdjustedCoveredTax“, „TIN“, „Elections“ und „OtherFAS“. Das Element „AdjustedFANIL“ spiegelt die Anpassungen wider, die am FANIL des CE oder Mitglieds der JV-Gruppe vor der Berechnung des GloBE-Gewinns erforderlich sind, nämlich die grenzüberschreitende Aufteilung von Gewinnen oder Verlusten zwischen einem Stammhaus und einer PE und von einem FTE sowie grenzüberschreitende Anpassungen. Das Element „Total“ spiegelt den angepassten FANIL-Betrag wider. Das Element „FANIL“ gibt an, dass es sich um den FANIL des CE oder Mitglieds der JV-Gruppe vor den entsprechenden Anpassungen handelt. Das Element „Adjustment“ besteht aus den Elementen „MainEntityPEandFTE“, „CrossBorderAdjustments“ und „UPEAdjustments“. Das Element „MainEntityPEandFTE“ gibt die grenzüberschreitende Aufteilung von Grenzüberschreitende Aufteilung Gewinnen oder Verlusten zwischen einem Stammhaus und einer Betriebsstätte von Gewinnen oder Verlusten sowie von einer transparenten Einheit (engl. Flow-through Entity - FTE) an. Das Element „Basis“ gibt die Grundlage für die Anpassung an, nämlich Artikel 3.4, Artikel 3.5.3, Artikel 3.5.1(a) und/oder Artikel 3.5.1(b). Für jede Anpassungsart ist die jeweilige Erhöhung oder Reduzierung des FANIL der Geschäftseinheit oder des Mitglieds der JV-Gruppe anzugeben. Bei mehreren Anpassungen ist für jede Option eine Zeile anzugeben, und die relevanten Optionen sind in der folgenden Reihenfolge anzugeben: siehe globe:MainEntityPEandFTEBasis_EnumType (GIR1701–GIR1704) unter globe:MainEntityPEandFTEBasis_EnumType Basis Wertelisten für Aufzählungstypen Das Element „OtherTIN“ gibt die TIN der anderen Geschäftseinheit oder Mitglieds der JV-Gruppe an, das an der identifizierten Anpassung beteiligt ist. Ist keine TIN verfügbar, muss die berichtspflichtige Geschäftseinheit ein funktionales Äquivalent angeben, z. B. eine Handelsregisternummer. 1 200 globe:TIN_Type Andere TIN Der TIN-Typ ist gemäß dem Komplexdatentyp globe:TIN_Type auszufüllen. Das Element „ResCountryCode“ gibt das Steuerhoheitsgebiet (in Form eines zweistelligen alphabetischen Ländercodes gemäß ISO 3166-1 Alpha 2) der anderen Geschäftseinheit oder des Mitglieds der JV-Gruppe an. Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss für staatenlose Geschäftseinheiten den Status „staatenlos“ angeben. 2 2 iso:CountryCode_Type Ansässigkeitsstaat globe:ResCountryCode 1 P en globe:Additions 1 P n xsd:integer Ergänzungen globe:Reductions 1 P n xsd:integer Kürzungen globe:CrossBorderAdjustments 0..1 O Grenzüberschreitende Anpassungen globe:Basis 1 P en globe:OtherTIN 1 P an globe:CrossBorderAdjustments_EnumType 1 200 globe:TIN_Type Basis Andere TIN Bei Meldungen für staatenlose Geschäftseinheiten ist der Code „X5“ zu verwenden. Das Element „Additions“ gibt den Betrag einer Anpassung an, die das GloBEEinkommen des oben genannten CE oder Mitglieds der JV-Gruppe erhöht. Der Betrag „Reductions“ gibt den Betrag einer Anpassung an, die das GloBEEinkommen des oben genannten CE oder Mitglieds der JV-Gruppe verringert. Das Element „CrossBorderAdjustments“ spiegelt die für FANIL erforderlichen grenzüberschreitenden Anpassungen wider und besteht aus den folgenden Elementen. Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss angeben, ob sich die Anpassung auf Artikel 3.2.3 oder 3.2.7 bezieht. Mögliche Werte: Siehe globe:CrossBorderAdjustments_EnumType (GIR1801–GIR1802) unter Wertelisten für Aufzählungstypen Das Element „Andere TIN“ gibt die TIN des anderen CE oder Mitglieds der JVGruppe an, das an der identifizierten Anpassung beteiligt ist. Wenn keine TIN verfügbar ist, muss die einreichende konstituierende Einheit ein funktionales Äquivalent angeben, z. B. einen Geschäfts-/Firmenregistrierungscode/eine Firmenregistrierungsnummer. Der TIN-Typ muss gemäß dem Abschnitt TIN-Typ ausgefüllt werden. Das Element „ResCountryCode“ gibt das Steuerhoheitsgebiet (in Form eines zweistelligen alphabetischen Ländercodes gemäß ISO 3166-1 Alpha 2) der anderen an der Anpassung beteiligten Geschäftseinheit oder des Mitglieds der JV-Gruppe an. globe:ResCountryCode 1 P en iso:CountryCode_Type Ansässigkeitsstaat globe:Additions 1 P n xsd:integer Ergänzungen globe:Reductions 1 P n xsd:integer Kürzungen globe:UPEAdjustments 0..1 O UPE Anpassungen Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss für staatenlose Geschäftseinheiten den Status „Staatenlos“ angeben. Bei der Meldung staatenloser Geschäftseinheiten ist der Code „X5“ zu verwenden. Das Element „Additions“ gibt den Betrag einer Anpassung an, die das GloBEEinkommen des oben genannten CE oder Mitglieds der JV-Gruppe erhöht. Das Element „Reductions“ gibt den Betrag einer Anpassung an, die das GloBEEinkommen des oben genannten CE oder Mitglieds der JV-Gruppe verringert. Dieses wiederholbare Element „UPEAdjustments“ spiegelt Anpassungen des GloBEEinkommens der UPE gemäß Artikel 7.1 oder Artikel 7.2 wider. Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 PILLAR II - GIR Nutzdaten L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 Kardinalität POB Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.) Das Element „Basis“ gibt die Grundlage für die Anpassung an, d. h. Artikel 7.1.1, Artikel 7.1.2, Artikel 7.2.1 oder Artikel 7.2.2, zusammen mit dem entsprechenden Buchstaben und der Nummer des Unterabsatzes. globe:Basis 1 P en globe:UPEAdjustmentsBasis_EnumType globe:Reductions 1 P n xsd:integer globe:Amount 1 B n xsd:integer globe:Exception 1 B b xsd:boolean globe:IdentificationOfOwners 1..n P globe:OwnershipPercentage 1 P globe:IndOwners 1 B n 1 6 globe:percentage globe:NumOfOwners 1 P n globe:ResCountryCode globe:TaxRate 0..1 O 0..1 O en n 2 1 1 P an 1 1 P en 2 2 iso:CountryCode_Type Ansässigkeitsstaat 0..1 O n 1 6 globe:percentage Steuersatz globe:EntityOwner globe:TIN globe:ResCountryCode globe:TaxRate xsd:integer Mögliche Werte: Siehe globe:UPEAdjustmentsBasis_EnumType (GIR1901–GIR1910) unter Wertelisten für Aufzählungstypen Das Element „Reductions“ setzt sich aus den Elementen „Amount“ und „Exception“ Kürzungen zusammen. Das Element „Amount“ gibt den Betrag einer Anpassung an, die das GloBEBetrag Einkommen des oben genannten CE oder Mitglieds der JV-Gruppe verringert. Das Element „Exception“ weist darauf hin, dass eine Ausnahme von der Meldung Ausnahme über Kürzungen gilt. Das wiederholbare Element „IdentificationOfOwners“ enthält identifizierende Informationen zu den Inhabern von Eigentumsanteilen. Es besteht aus dem Eigentümeridentifikation Eigentumsanteil und entweder den Elementen „IndOwners“ oder „EntityOwner“. Das Element „OwnershipPercentage“ gibt die Eigentumsanteile (in Prozent) an, die Eigentumsanteil jeder in 3.2.4.1.d.3 genannte Inhaber direkt an der UPE hält. Eigentumsanteile von natürlichen Das Element „IndOwners“ spiegelt wider, dass die Eigentumsanteile von natürlichen Personen Personen gehalten werden. Das Element „NumOfOwners“ identifiziert die natürlichen Personen in der Gesamtheit. Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss die Inhaber von Eigentumsanteilen (bzw. Dividendenempfänger) identifizieren, für die eine Anzahl Eigentümer Reduzierung des GloBE-Gewinns gilt. Das Element „ResCountryCode“ gibt das Steuerhoheitsgebiet des Wohnsitzes des einzelnen Eigentümers an (in Form eines zweistelligen alphabetischen Ländercodes Ansässigkeitsstaat basierend auf dem Standard ISO 3166-1 Alpha 2). Steuersatz Das Element „TaxRate“ gibt den Steuersatz des Eigentümers an. Das Element "Entity Owner" erleichtert die Identifizierung der Einheitseigentümer und setzt sich aus den Elementen "TIN" und "ResCountryCode", "Tax Rate" und Einheitseigentümer "ExTypeofEntity" zusammen. Wenn Artikel 7.1 oder 7.2 gelten, muss die berichtspflichtige Geschäftseinheit „UPE“ melden. Wenn Artikel 7.1.4 gilt, gibt das TIN-Element die TIN der Betriebsstätten an, auf die Artikel 7.1 zutrifft, oder, falls keine TIN verfügbar ist, ein funktionales Äquivalent, wie z. B. eine Handelsregisternummer. Wenn Artikel 7.2.3 gilt, gibt die TIN der Geschäftseinheiten an, auf die Artikel 7.2 zutrifft, oder, falls keine TIN verfügbar ist, ein funktionales Äquivalent, wie z. B. eine Handelsregisternummer. Wenn Artikel 7.1 oder 7.2 auf Mitglieder einer Joint Venture-Gruppe zutrifft, muss die berichtspflichtige Geschäftseinheit die TIN der Mitglieder der Joint Venture-Gruppe melden. Basis 2 iso:CountryCode_Type 6 globe:percentage 1 B 200 globe:TIN_Type Steueridentifikationsnummer Falls keine TIN eingegeben wird, muss der Wert NOTIN angegeben werden. Der TINTyp ist gemäß dem Komplexdatentyp globe:TIN_Type auszufüllen. Das Element „ResCountryCode“ gibt den Sitzstaat des Einheitseigentümers an (in Form eines zweistelligen alphabetischen Ländercodes auf Grundlage des Standards ISO 3166-1 Alpha 2). Das Element „TaxRate“ gibt den Steuersatz des Eigentümers an. Das Element „ExTypeOfEntity“ gibt den Grund an, warum der Eigentümer der Einheit eine ausgeschlossene Eeinheit ist. globe:ExTypeOfEntity 0..1 O globe:NetGlobeIncome 1 P globe:Total 1 P globe:Adjustments globe:Amount globe:AdjustmentItem en globe:ExTypeOfEntity_EnumType Typ der ausgeschlossenen Einheit Anpassung Das Element „NetGlobeIncome“ bietet eine Aufschlüsselung aller Anpassungen, die am FANIL jeder Geschäftseinheit oder jedes Mitglieds der JV-Gruppe vorgenommen wurden. Es besteht aus den Elementen „Total“, „Adjustments“ und „International Shipping Income“. Das Element „Total“ ist das GloBE Nettoeinkommen nach den entsprechenden Anpassungen. Das wiederholbare Element „Adjustments“ spiegelt die Anpassungen wider, die gemäß Artikel 3.2 am Nettogewinn oder -verlust der Finanzbuchhaltung vorgenommen wurden. Es besteht aus den Elementen „Amount“ und „Adjustment Item“. Netto-Welteinkommen n xsd:integer 0..n O Mögliche Werte: siehe globe:ExTypeOfEntity_EnumType (GIR2801 - GIR2805) unter Wertelisten für Aufzählungstypen Gesamt 1..2 P n xsd:integer Betrag Das Element „Amount“ gibt den Betrag der Anpassung an. Für jede Anpassung müssen Zu- und Abschläge separat ausgewiesen werden, es sei denn, es wurde der vereinfachte Übergangsrahmen für die Berichterstattung nach Steuerhoheitsgebiet angewendet. In diesem Fall können alle Anpassungen netto gemeldet werden. Für einen Zuschlag ist ein positiver Betrag anzugeben, für einen Abschlag ein negativer Betrag. Dieses Element kann bis zu zweimal wiederholt werden. 1 P en globe:AdjustmentItem_EnumType Anpassungselement Das Element Adjustment Item spiegelt den Typ der Anpassung wider, der aus der folgenden Liste ausgewählt werden kann: siehe globe:AdjustmentItem_EnumType (GIR2001 - GIR2026) unter Wertelisten für Aufzählungstypen Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 PILLAR II - GIR Nutzdaten L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 Kardinalität POB Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.) globe:Total 1 P n xsd:integer Gesamt globe:Category 1 P en globe:IntShipCategory_EnumType Kategorie Das Element „IntShippingIncome“ spiegelt die Anwendung des Ausschlusses für Einkünfte aus dem internationalen Seeverkehr wider. Es besteht aus den Elementen „International Shipping Income“, „QualifiedAncShipIncome“, „Substance Exclusion“ und „Covered Taxes“. Die Informationen sind unabhängig davon zu melden, ob die Wahl des vereinfachten Übergangsrahmens für die Berichterstattung nach Steuerhoheitsgebiet getroffen wurde. Das Element „InternationalShipIncome“ spiegelt die Berechnung der Einkünfte aus dem internationalen Seeverkehr wider. Es besteht aus den Elementen „Total“, „Category“, „Revenue“ und „Costs“. Das Element „Total“ spiegelt die gesamten Einkünfte aus dem internationalen Seeverkehr der Geschäftseinheit wider. Das wiederholbare Element „Category“ gibt die in Artikel 3.3.2 Unterabsätze (a) bis (f) genannten relevanten Tätigkeiten an, für die Einkünfte aus dem internationalen Seeverkehr erzielt wurden (mehrere Optionen sind möglich). Diese Optionen sind wie folgt: Siehe globe:IntShipCategory_EnumType (GIR2101–GIR2106) unter Wertelisten für Aufzählungstypen globe:Revenue 1 P n xsd:integer Einnahmen Die Elemente „Revenue“ und „Costs“ geben die Gesamteinnahmen und -kosten aller in Artikel 3.3.2 Unterabsätze (a) bis (f) genannten relevanten Aktivitäten an. globe:Costs 1 P n xsd:integer Kosten globe:IntShippingIncome globe:InternationalShipIncome globe:QualifiedAncShipIncome 0..1 O Einkünfte aus internationalem Seeverkehr 1 P Berechnung Einkünfte aus internationalem Seeverkehr Anerkannte Einkünfte aus Neben- und Hilfsgeschäften 1 P globe:Total 1 P n xsd:integer Gesamt globe:Category 1 P en globe:AncShipCategory_EnumType Kategorie globe:Revenue 1 P n xsd:integer Einnahmen globe:Costs 1 P n xsd:integer Kosten globe:SubstanceExclusion 1 P globe:PayrollCosts 1 P n xsd:integer Lohnaufwand globe:TangibleAssets 1 P n xsd:integer Materielle Vermögenswerte 1 P n xsd:integer Erfasste Steuern globe:CoveredTaxes Substanzbasierter Freibetrag Anpassung erfasster Steuern globe:AdjustedIncomeTax 1 P globe:Total 1 P n xsd:integer Gesamt globe:IncomeTax 1 P n xsd:integer Erfasste Steuern globe:CrossAllocation 0..n O Querzurechnung Die Elemente „Revenue“ und „Costs“ geben die Gesamteinnahmen und -kosten aller in Artikel 3.3.2 Unterabsätze (a) bis (f) genannten relevanten Aktivitäten an. Das Element „QualifiedAncShipIncome“ spiegelt die Berechnung der Einkünfte aus anerkannten Neben- und Hilftsgeschäfte aus dem Seeverkehr wider und besteht aus den Elementen „Total“, „Category“, „Revenue“ und „Costs“. Das Element „Total“ gibt die gesamten Einkünfte von anerkannten Neben- und Hilfsgeschäften aus dem internationalen Seeverkehr der Geschäftseinheit an. Das Element „Category“ gibt die in Artikel 3.3.3 Unterabsätze (a) bis (e) genannten relevanten Tätigkeiten an, für die Einkünfte aus anerkannten Neben- und Hilfsgeschäften aus dem Seeverkehr erzielt wurden (mehrere Optionen sind möglich). Diese Optionen sind wie folgt: Siehe globe:AncShipCategory_EnumType (GIR2201–GIR2205) unter Wertelisten für Aufzählungstypen Die Elemente „Revenue“ und „Costs“ spiegeln die Gesamteinnahmen und die Kosten wider, die aus jeder der in Artikel 3.3.3 Unterabsätze (a) bis (e) genannten relevanten Aktivitäten erzielt werden. Die Elemente „Revenue“ und „Costs“ spiegeln die Gesamteinnahmen und die Kosten wider, die aus jeder der in Artikel 3.3.3 Unterabsätze (a) bis (e) genannten relevanten Aktivitäten erzielt werden. Das Element „Substance Exclusion“ gibt die Auswirkung auf den substanzbasierten Freibetrag an. Es besteht aus den Elementen „PayRollCosts“ und „TangibleAssets“. Das Element „PayrollCosts“ gibt den Lohnaufwand an, der den Einkünften aus internationalen Seeverkehr oder Einkünften aus anerkannten Neben- und Hilfsgeschäften des internationalen Seeverkehrs zuzurechnen sind. Das Element „Tangible Assets“ gibt den Buchwert der materiellen Vermögenswerte an, die zur Erzielung von Einkünften aus dem internationalen Seeverkehr oder anerkannten Neben- und Hilfsgeschäften aus dem internationalen Seeverkehr verwendet werden (mit Ausnahme von Einkünften, die die Obergrenze für Einkünfte aus anerkannten Neben- und Hilfsgeschäften aus dem internationalen Seeverkehr überschreiten). Das Element „Covered Taxes“ gibt die erfassten Steuern an, die mit den ausgeschlossenen Einkünften aus dem internationalen Seeverkehr oder anerkannten Neben- und Hilfsgeschäften des internationalen Seeverkehrs in Zusammenhang stehen. Das Element „Adjusted Income Tax“ enthält Informationen zur Querzurechnung erfasster Steuern von einer Geschäftseinheit (oder einem Mitglied einer Joint VentureGruppe) auf eine andere Geschäftseinheit (oder ein Mitglied einer Joint VentureGruppe). Es besteht aus dem Element „Total“ (das den laufenden Steueraufwand der Geschäftseinheit in Bezug auf erfasste Steuern nach den Zurechnungen widerspiegelt) sowie den Elementen „Income Tax" und "Cross Allocation“. Diese Informationen sind unabhängig davon zu melden, ob das vereinfachte Übergangsrahmenwerk für die Berichterstattung nach Steuerhoheitsgebiet angewendet wird. Das Element „Total“ gibt den laufenden Steueraufwand in Bezug auf erfasste Steuern nach der Querzurechnung an. Das Element „Income Tax“ gibt die erfassten Steuern der Geschäftseinheit (oder Mitglieds der JV-Gruppe) vor den Anpassungen an. Das wiederholbare Element „Cross Allocation“ spiegelt alle relevanten Querzurechnungs-Anpassungen wider. Es besteht aus den Elementen „Basis“, „Other TIN“, „ResCountryCode“, „Additions“ und „Reductions“. Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 PILLAR II - GIR Nutzdaten L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 Kardinalität POB Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.) Das wiederholbare Element „Basis“ identifiziert die relevanten Unterabsätze von Artikel 4.3.2, 4.3.3 oder 4.3.4, die auf der Grundlage der folgenden Optionen gelten: Siehe globe:AdjustedBasis_EnumType (GIR2301 - GIR2309) in Wertelisten für Aufzählungstypen globe:Basis globe:OtherTIN 1..n P en 1 P an globe:AdjustedBasis_EnumType 1 200 globe:TIN_Type Basis Andere Steueridentifikationsnummer Wenn Artikel 4.3.2.c oder Artikel 4.3.2.d Anwendung findet, füllt die berichtspflichtige Geschäftseinheit für die Zwecke der Spalten 3.2.4.2.b.6 und 3.2.4.2.b.7 eine erste Zeile mit dem Betrag vor der Anpassung gemäß Art. 4.3.3 (unter Angabe des entsprechenden Unterabsatzes von Art. 4.3.2 in Spalte 3.2.4.2.b.3) und eine zweite Zeile mit dem Betrag nach der Anpassung gemäß Art. 4.3.3 (unter Angabe des entsprechenden Unterabsatzes von Art. 4.3.3 in Spalte 3.2.4.2.b.3 sowie der entsprechende Unterabsatz von Art. 4.3.2). Das Element „Other TIN“ gibt die Steueridentifikationsnummer der anderen Geschäftseinheit (oder des Mitglieds der JV-Gruppe) oder, falls keine Steueridentifikationsnummer verfügbar ist, ein funktionales Äquivalent, wie z. B. eine Geschäfts-/Firmenregistrierungsnummer, an. Der TIN Typ ist gemäß dem Komplexdatentyp globe:TIN_Type auszufüllen. Für die Zurechnung der erfassten Steuer von einer Geschäftseinheit (oder einem Mitglied der JV-Gruppe) an eine andere Geschäftseinheit (oder ein Mitglied der JVGruppe) gibt das Element ResCountryCode das Steuerhoheitsgebiet (in Form eines zweistelligen alphabetischen Ländercodes auf der Grundlage des ISO 3166-1 Alpha 2-Standards) der anderen Geschäftseinheit (oder des Mitglieds der JV-Gruppe) an. globe:ResCountryCode 1 P en iso:countryCode_Type globe:Additions 0..1 O n xsd:integer globe:Reductions 0..1 O n xsd:integer n xsd:integer 1..2 P n xsd:integer 1 P en globe:CurrentAdjustedTax_EnumType globe:AdjustedCoveredTax 1 P globe:Total 1 P globe:Adjustments globe:Amount globe:AdjustmentItem 0..n O globe:DeferTaxAdjustAmt 1 P globe:Total 1 P n xsd:integer 1 P n xsd:integer globe:DeferTaxExpense globe:Adjustment 0..n O Handelt es sich bei der anderen Geschäftseinheit um eine staatenlose Geschäftseinheit, so meldet die berichtspflichtige Geschäftseinheit „stateless“. Bei der Meldung in Bezug auf staatenlose Geschäftseinheiten ist der Code „X5“ zu Ansässigkeitsstaat verwenden. Das Element „Additions“ gibt die Hinzurechnungen zu den erfassten Steuern der Geschäftseinheit (oder des Mitglieds der JV-Gruppe) an. Die Querzurechnung der Steuern umfasst sowohl den laufenden Steueraufwand als auch den latenten Hinzurechnungen Steueraufwand. Das Element „Reductions“ gibt die Kürzungen der erfassten Steuern der Geschäftseinheit (oder des Mitglieds der JV-Gruppe) an. Die Querzurechnung der Steuern umfasst sowohl den laufenden Steueraufwand als auch den latenten Kürzungen Steueraufwand. Das Element „Adjusted Covered Tax“ gibt die Berechnung der angepassten erfassten Steuern für die Geschäftseinheit oder das Mitglied einer JV-Gruppe an. Es setzt sich aus den Elementen „Total“, „Adjustments“ und „DeferTaxAdjustAmt“ Angepasste erfasste Steuern zusammen. Das Element „Total“ gibt die angepassten erfassten Steuern des Geschäftseinheit oder des Mitglieds einer JV-Gruppe an. Bei Investmenteinheiten gibt das Element „Total“ die angepassten erfassten Steuern der Investmenteinheit gemäß Artikel 7.4.3 Gesamt an. Das wiederholbare Element „Adjustments“ spiegelt die Anpassungen des laufenden Steueraufwands der Geschäftseinheit oder des Mitglieds der JV-Gruppe in der Rechnungslegung wider (nach Zurechnungen in Artikel 4.3). Es besteht aus den Anpassungen Elementen „Amount“ und „Adjustment Item“. Das Element „Amount“ gibt den Betrag jeder Anpassung des laufenden Steueraufwands an. Hinzurechnungen und Kürzungen für jede der Anpassungen sind getrennt anzugeben. Für eine Hinzurechnungsanpassung ist ein positiver Betrag und für eine Kürzung ein negativer Betrag anzugeben. Das Element kann bis zu zwei Mal Betrag wiederholt werden. Das Element „Adjustment Item“ gibt die Art der laufenden Steueranpassung wider, die aus der folgenden Liste auszuwählen ist: siehe globe:CurrentAdjustedTax_EnumType siehe (GIR2401 - GIR2417) in Wertelisten für Anpassungselement Aufzählungstypen Das Element „DeferTaxAdjustAmt“ spiegelt die Anpassungen des latenten Anpassung latenter Steueraufwands wider. Es besteht aus den Elementen „Amount“ und „Adjustment Steueraufwand Item“. Gesamtbetrag der angepassten Das Element „Total“ gibt den Gesamtbetrag der angepassten latenten Steuern für latenten Steuern die Geschäftseinheit (oder das Mitglied der JV-Gruppe) an. Das Element „DeferTaxExpense“ gibt den Betrag des latenten Steueraufwands für GloBE-Zwecke für die Geschäftseinheit (oder ein Mitglied der JV-Gruppe) vor allen Neuberechnungen und Anpassungen an. Falls der Buchwert eines Vermögensgegenstandes oder einer Verbindlichkeit für Rechnungslegungs- und GloBE-Zwecke voneinander abweicht, muss der Anteil des latenten Steueraufwands auf der Grundlage des GloBE-Buchwerts gemäß den entsprechenden Verwaltungsanweisungen berechnet werden. Wird der latente Steueraufwand zu Lasten des Kontos für latenten Steueraufwand berücksichtigt, ist der Betrag als positive Zahl auszuweisen. Wird der latente Steueraufwand als Gutschrift auf dem Konto für latenten Steueraufwand berücksichtigt, so ist der Betrag als negative Zahl Latenter Steueraufwand auszuweisen. Das Element „Adjustment“ enthält die Elemente „Amount“, „Adjustment Item“, Anpassungselement „Recast“, „Higher“ und „Lower“. Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 PILLAR II - GIR Nutzdaten L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 globe:Amount globe:AdjustmentItem globe:Recast L15 Kardinalität POB Format Min n xsd:integer 1 P en globe:DeferredAdjustedTax_EnumType xsd:integer 0..1 O 0..1 O n globe:Lower globe:TIN 0..1 O 1 P n an globe:Elections 0..1 O globe:Status globe:ElectionYear Datentyp 1..2 P globe:Higher globe:Art1.5.3 Max 1 xsd:integer 200 globe:TIN_Type 0..1 O 1 P 1 P b d 0..1 O d globe:SimplCalculations 0..1 O b 1 1 xsd:boolean globe:Art3.2.1 0..1 O b 1 1 xsd:boolean globe:Art3.2.1b 0..1 O 1 P 1 P b d 1 1 xsd:boolean xsd:date 0..1 O d globe:RevocationYear globe:Status globe:ElectionYear globe:RevocationYear globe:Art3.2.1c globe:Status globe:ElectionYear globe:RevocationYear 1 1 xsd:boolean xsd:date xsd:date xsd:date 0..1 O 1 P 1 P b d 0..1 O d 1 1 xsd:boolean xsd:date xsd:date Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.) Das Element „Amount“ gibt den Betrag jeder Anpassung des latenten Steueraufwands vor jeder Neuberechnung an. Hinzurechnungen (d. h. Anpassungen, die zu einer Erhöhung des Gesamtbetrags der angepassten latenten Steuern führen) und Kürzungen (d. h. Anpassungen, die zu einer Kürzung des Gesamtbetrags der angepassten latenten Steuern führen) sind für jede der Anpassungen getrennt anzugeben. Für eine Hinzurechnungsanpassung ist ein positiver Betrag und für eine Betrag der angepassten latenten Kürzung ein negativer Betrag einzutragen. Das Element kann bis zu zwei Mal Steuern wiederholt werden. Das Element „Adjustment Item“ gibt die Art der Anpassung der latenten Steuern an, die aus der folgenden Liste zu wählen ist: Anpassungsart der latenten Siehe globe:DeferredAdjustedTax_EnumType (GIR2501 - GIR2516) unter Steuern Wertelisten für Aufzählungstypen Das Element „Neuberechnung“ gibt den Betrag des latenten Steueraufwands an, der mit dem Mindeststeuersatz neu berechnet wurde. Sie werden entweder den höheren Neuberechnung und/oder den niedrigeren Satz anwenden. Das Element „Higher“ zeigt an, dass sich die Neuberechnung auf den latenten Steueraufwand bezieht, der zu einem höheren Steuersatz als dem Mindeststeuersatz Höher erfasst wurde. Das Element „Lower“ zeigt an, dass es sich bei der Neuberechnung um eine Erhöhung des latenten Steueranspruchs zu einem niedrigeren Steuersatz als dem Niedriger Mindeststeuersatz handelt. Steueridentifikationsnummer Der TIN-Typ ist gemäß dem Komplexdatentyp globe:TIN_Type auszufüllen. Das Element „Elections“ enthält Informationen zu den Wahlrechten, die für eine einzelne Geschäftseinheit (oder ein Mitglied einer JV-Gruppe) gelten. Es besteht aus mehreren Elementen, die verschiedene Wahlen gemäß den GloBE-Regeln widerspiegeln. Dieses Element und jedes Unterelement unter dem übergeordneten Wahlrechte Element sind optional. Das Element „Art. 1.5.3“ kennzeichnet die Ausübung des Wahlrechts gemäß Artikel 1.5.3, wobei die Einheit nicht als ausgeschlossene Einheit behandelt wird. Da es sich um eine fünfjährige Wahl handelt, besteht sie aus den Elementen „Status“, „Election Artikel 1.5.3 Year“ und „Revocation Year“. Das Element „Status“ ist ein Boolean-Wert mit den zulässigen Eingabetypen „True“ oder „False“. Bei „True“ müssen die Elemente „ElectionYear“ und „RevocationYear“ Status ausgefüllt werden. Wahljahr Das Element „Election Year“ gibt das Wahljahr für das Wahlrecht an. Das Element „Revocation Year“ gibt das Jahr an, in dem das Wahlrecht widerrufen wurde (sofern zutreffend). Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss das Widerrufsjahr in dem für das Widerrufsjahr eingereichten globalen Mindeststeuer-Bericht und in den globalen Mindeststeuer-Berichten für die vier auf das Widerrufsjahr folgenden Geschäftsjahre Widerrufsjahr angeben. Das Element „SimplCalculations“ identifiziert die Anwendung des Wahlrechts der Vereinfachte Berechnungen bei vereinfachten Berechnungen bei unwesentlichen Geschäftseinheiten (engl. nonunwesentlichen material Constituent Entities - NMCEs) (Safe Harbour für vereinfachte Berechnungen Geschäftseinheiten - engl. Simplified Calculations Safe Harbour). Das Element „Art3.2.1“ identifiziert die Ausübung des Wahlrechts des Artikel 3.2.1 Schuldenerlasses. Das Element „Art3.2.1b“ identifiziert die Ausübung des Wahlrechts, alle Dividenden in Bezug auf Portfolio-Anteile einzubeziehen. Da es sich um eine fünfjährige Wahl handelt, besteht sie aus den Elementen „Status“, „Election Year“ und „Revocation Artikel 3.2.1b Year“. Das Element „Status“ ist ein Boolean-Wert mit den zulässigen Eingabetypen „True“ oder „False“. Bei „True“ müssen die Elemente „ElectionYear“ und „RevocationYear“ Status ausgefüllt werden. Wahljahr Das Element „Election Year“ gibt das Wahljahr für das Wahlrecht an. Das Element „Revocation Year“ gibt das Jahr an, in dem das Wahlrecht widerrufen wurde (sofern zutreffend). Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss das Widerrufsjahr in dem für das Widerrufsjahr eingereichten globalen Mindeststeuer-Bericht und in den globalen Mindeststeuer-Berichten für die vier auf das Widerrufsjahr folgenden Geschäftsjahre Widerrufsjahr angeben. Das Element „Art.3.2.1c“ identifiziert die Ausübung des Wahlrechts, Wechselkursgewinne oder -verluste aus Hedging-Geschäften als ausgenommene Eigenkapitalgewinne oder -verluste zu behandeln. Da es sich um eine fünfjährige Wahl handelt, besteht sie aus den Elementen „Status“, „Election Year“ und Artikel 3.2.1c „Revocation Year“. Das Element „Status“ ist ein Boolean-Wert mit den zulässigen Eingabetypen „True“ oder „False“. Bei „True“ müssen die Elemente „ElectionYear“ und „RevocationYear“ Status ausgefüllt werden. Wahljahr Das Element „Election Year“ gibt das Wahljahr für das Wahlrecht an. Das Element „Revocation Year“ gibt das Jahr an, in dem das Wahlrecht widerrufen wurde (sofern zutreffend). Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss das Widerrufsjahr in dem für das Widerrufsjahr eingereichten globalen Mindeststeuer-Bericht und in den globalen Mindeststeuer-Berichten für die vier auf das Widerrufsjahr folgenden Geschäftsjahre Widerrufsjahr angeben. Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 PILLAR II - GIR Nutzdaten L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 globe:Art6.3.4 L14 L15 Kardinalität POB Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung xsd:date Artikel 6.3.4 Auslöseereignis für das Geschäftsjahr 0..n O globe:FYTriggerEvent 1 P d Wertemenge / Erklärung (deut.) Das wiederholbare Element „Art6.3.4“ identifiziert die Ausübung des Wahlrechts zum beizulegenden Zeitwert gemäß Artikel 6.3.4. Es setzt sich aus den Elementen „FYTriggeringEvent“ und „Inclusion“ zusammen. Das Element „FYTriggerEvent“ gibt das Geschäftsjahr des Ereignisses an, das die Steueranpassung ausgelöst hat (d. h. das auslösende Ereignis). Das Element „Inclusion“ ermöglicht die Auswahl von Artikel 6.3.4(c)(i) oder (ii), d.h. Einbeziehung in das Geschäftsjahr des auslösenden Ereignisses bzw. Einbeziehung über fünf Jahre. (i) ist zu melden, wenn der Nettobetrag der gemäß Artikel 6.3.4 (a) ermittelten Gesamtbeträge in die Berechnung des GloBE-Gewinns oder -Verlusts in dem Geschäftsjahr einbezogen wird, in dem das auslösende Ereignis eintritt. globe:Inclusion globe:Art6.3.4.c.i globe:Art6.3.4.c.ii globe:AggregatedReporting globe:TaxConsolGroupTIN globe:EntityTIN globe:Art4.4.7 globe:Status globe:ElectionYear globe:RevocationYear globe:Art4.5.6 globe:Status globe:ElectionYear globe:RevocationYear globe:Art7.5 globe:Status globe:ElectionYear 1 P 1 B 1 B b 1 1 xsd:boolean b 1 1 xsd:boolean an 1 200 globe:TIN_Type 0..1 O 1 P 1..n P an 1 200 globe:TIN_Type 1 P 1 P b d 1 1 xsd:boolean xsd:date 0..1 O d 0..1 O xsd:date 0..1 O 1 P 1 P b d 0..1 O d 1 1 xsd:boolean xsd:date xsd:date Artikel 6.3.4.c.i Art6.3.4.c.i ist zu melden, wenn der Nettobetrag der gemäß Artikel 6.3.4 (a) ermittelten Gesamtbeträge in die Berechnung des GloBE-Gewinns oder -Verlusts in dem Geschäftsjahr einbezogen wird, in dem das auslösende Ereignis eintritt. Art6.3.4.c.ii ist zu melden, wenn ein Betrag, der dem Nettogesamtbetrag der Beträge geteilt durch fünf entspricht, in die Berechnung des GloBE-Gewinns oder -Verlusts in dem Geschäftsjahr, in dem das auslösende Ereignis eintritt, und in jedem der vier Artikel 6.3.4.c.ii unmittelbar darauf folgenden Geschäftsjahre einbezogen wird. Das Element „AggregatedReporting“ identifiziert die Auswahl für aggregierte Berichte für steuerlich konsolidierte Gruppen. Es besteht aus den Elementen Aggregierte Berichterstattung „TaxConsolGroupTin“ und „EntityTIN“. Das Element „TaxConsolGroupTIN“ gibt die Steueridentifikationsnummer (TIN) der steuerlich konsolidierten Gruppe an, die für die Zwecke der erfassten Steuern in dem Steueridentifikationsnummer der betreffenden Steuerhoheitsgebiet verwendet wird. steuerlich konsolidierten Gruppe Der TIN Typ ist gemäß dem Komplexdatentyp globe:TIN_Type anzugeben. Das wiederholbare Element „Entity TIN“ gibt die Steueridentifikationsnummern (TINs) der Geschäftseinheiten oder der Mitglieder einer JV-Gruppe an, die in der steuerlich konsolidierten Gruppe zusammengefasst sind, die für die Zwecke der erfassten Steueridentifikationsnummer der Steuern im jeweiligen Steuerhoheitsgebiet verwendet wird. Geschäftseinheiten Der TIN Typ ist gemäß dem Komplexdatentyp globe:TIN_Type anzugeben. Das Element „Art.4.4.7“ identifiziert die Ausübung des Fünfjahres-Wahlrecht für „nicht geltend gemachte Abgrenzung“. Als Fünfjahreswahl besteht es aus den Artikel 4.4.7 Elementen „Status“, „Election Year“ und „Revocation Year“. Das Element „Status“ ist ein Boolean-Wert mit den zulässigen Eingabetypen „True“ oder „False“. Bei „True“ müssen die Elemente „ElectionYear“ und „RevocationYear“ Status ausgefüllt werden. Wahljahr Das Element „Election Year“ gibt das Wahljahr für das Wahlrecht an. Das Element „Revocation Year“ gibt das Jahr an, in dem das Wahlrecht widerrufen wurde (sofern zutreffend). Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss das Widerrufsjahr in dem für das Widerrufsjahr eingereichten globalen Mindeststeuer-Bericht und in den globalen Mindeststeuer-Berichten für die vier auf das Widerrufsjahr folgenden Geschäftsjahre Widerrufsjahr angeben. Das Element „Art4.5.6“ identifiziert die Ausübung GloBE-Verlustwahlrechts. Da es sich um eine Fünfjahreswahl handelt, besteht sie aus den Elementen „Status“, Artikel 4.5.6 „Election Year“ und „Revocation Year“. Das Statuselement ist ein Boolean-Element mit dem akzeptierten Eingabetyp True oder False. Wenn True, müssen die Elemente ElectionYear und RevocationYear Status ausgefüllt werden. Wahljahr Das Element „Election Year“ gibt das Wahljahr für das Wahlrecht an. Das Element „Revocation Year“ gibt das Jahr an, in dem das Wahlrecht widerrufen wurde (sofern zutreffend). Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss das Widerrufsjahr in dem für das Widerrufsjahr eingereichten globalen Mindeststeuer-Bericht und in den globalen Mindeststeuer-Berichten für die vier auf das Widerrufsjahr folgenden Geschäftsjahre Widerrufsjahr angeben. Artikel 7.5 0..1 O 1 P 1 P Einbeziehung (ii) ist zu melden, wenn ein Betrag, der dem Nettogesamtbetrag der Beträge geteilt durch fünf entspricht, in die Berechnung des GloBE-Gewinns oder -Verlusts in dem Geschäftsjahr, in dem das auslösende Ereignis eintritt, und in jedem der vier unmittelbar darauf folgenden Geschäftsjahre einbezogen wird. b d 1 1 xsd:boolean xsd:date Status Wahljahr Das Element „Art.7.5“ identifiziert die Ausübung des Steuertransparenzwahlrechts bei Investmenteinheiten. Da es sich um eine Fünfjahreswahlmöglichkeit handelt, besteht sie aus den Elementen „Status“, „Election Year“ und „Revocation Year“. Das Element „Status“ ist ein Boolean-Wert mit den zulässigen Eingabetypen „True“ oder „False“. Bei „True“ müssen die Elemente „ElectionYear“ und „RevocationYear“ ausgefüllt werden. Das Element „Election Year“ gibt das Wahljahr für das Wahlrecht an. Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 PILLAR II - GIR Nutzdaten L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 globe:RevocationYear globe:CEOwnerTIN globe:Art7.6 globe:Status globe:ElectionYear L15 Kardinalität POB 0..1 O 1..n P Format Min Max d an Datentyp xsd:date 1 200 globe:TIN_Type 0..n O 1 P 1 P b d 1 1 xsd:boolean xsd:date globe:RevocationYear 0..1 O d xsd:date globe:ActualDeemedDist 1 P n xsd:integer globe:LocalCreditableTaxGross 1 P n xsd:integer globe:ShareOfUndistNeteGlobeInc 1 P n 1 6 globe:percentage globe:InvestmentEntityTIN 1 P an 1 200 globe:TIN_Type Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.) Widerrufsjahr Das Element „Revocation Year“ gibt das Jahr an, in dem das Wahlrecht widerrufen wurde (sofern zutreffend). Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss das Widerrufsjahr in dem für das Widerrufsjahr eingereichten globalen Mindeststeuer-Bericht und in den globalen Mindeststeuer-Berichten für die vier auf das Widerrufsjahr folgenden Geschäftsjahre angeben. Steueridentifkationsnummer Das wiederholbare Element „CEOwnerTIN“ gibt die Steueridentifikationsnummern (TINs) der Geschäftseinheiten oder Mitglieder einer Joint Venture-Gruppe an, die in der steuerlich konsolidierten Gruppe zusammengefasst sind, die für Zwecke der erfassten Steuern in dem jeweiligen Steuerhoheitsgebiet verwendet wird. Es ist gemäß dem Komplexdatentyp globe:TIN_Type anzugeben. Das Element „Art7.6“ identifiziert die Ausübung des Wahlrechts für steuerpflichtige Ausschüttungen an. Da es sich um eine fünfjährige Wahl handelt, besteht es aus den Elementen „Status“, „Election Year“ und „Revocation Year“. Es setzt sich außerdem aus den Elementen „ActualDeemedDist“, „LocalCreditableTaxGross“ und „ShareofUndistNetGloBEInc“ zusammen (siehe Anmerkungen 3.2.4.5.1 bis 3.2.4.5.5 Artikel 7.6 des GIR). Das Element „Status“ ist ein Boolean-Wert mit den zulässigen Eingabetypen „True“ oder „False“. Bei „True“ müssen die Elemente „ElectionYear“ und „RevocationYear“ Status ausgefüllt werden. Wahljahr Das Element „Election Year“ gibt das Wahljahr für das Wahlrecht an. Das Element „Revocation Year“ gibt das Jahr an, in dem das Wahlrecht widerrufen wurde (sofern zutreffend). Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss das Widerrufsjahr in dem für das Widerrufsjahr eingereichten globalen Mindeststeuer-Bericht und in den globalen Mindeststeuer-Berichten für die vier auf das Widerrufsjahr folgenden Geschäftsjahre Widerrufsjahr angeben. Das Element „ActualDeemedDist“ gibt die Höhe der tatsächlichen Ausschüttungen Tatsächliche und fiktive und fiktiven Ausschüttungen des GloBE-Gewinns der Investmenteinheit an, die der Ausschüttungen Eigentümer der Geschäftseinheit erhalten hat. Das Element „LocalCreditableTaxGross“ gibt den von der Investmenteinheit im Inland anrechenbaren Steueraufschlag, der auf die Steuerschuld des Eigentümers der Im Inland anrechenbare Geschäftseinheit angerechnet werden kann, die im Zusammenhang mit einer Steueraufschlag Ausschüttung aus der Investmenteinheit entsteht. Das Element „ShareOfUndistNetGlobeInc“ gibt an, dass, wenn die Investmenteinheit für das geprüfte Jahr ein nicht ausgeschütteten Netto-GloBE-Gewinn hat, die berichtspflichtige Geschäftseinheit den proportionalen Anteil des Eigentümers der Anteil des nicht ausgeschütteten Geschäftseinheit am nicht ausgeschütteten Netto-GloBE-Gewinn der Netto-GloBE-Gewinns Investmenteinheit für das geprüfte Jahr melden muss. Das Element „TIN“ gibt die Steueridentifikationsnummer (TIN) der Investmenteinheit oder des Eigentümers der Geschäftseinheit (oder des Mitglieds einer JV-Gruppe) an, die einen Eigentumsanteil hält und für die das Wahlrecht gemäß Artikel 7.6 ausgeübt Steueridentifikationsnummer der wird. Investmenteinheit Der TIN-Typ ist gemäß dem Komplexdatentyp globe:TIN_Type auszufüllen. Das Element „OtherFAS“ gibt den von der Geschäftseinheit (oder einem Mitglied einer JV-Gruppe) verwendeten Rechnungslegungsstandard an, wenn die Geschäftseinheit (oder das Mitglied einer JV-Gruppe) einen anderen Rechnungslegungsstandard als den für den Konzernabschluss der obersten Muttergesellschaft (UPE) (oder des JV) gemäß Artikel 3.1.3 (oder Artikel 6.4.1(a)) verwendeten verwendet. globe:OtherFAS 0..1 O globe:OverallComputation 0..1 O globe:FANIL 1 P globe:AdjustedFANIL 1 P globe:NetGlobeIncome 1 P globe:Total 1 P an n 1 200 stf:stringMin1Max200_Type xsd:integer Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss den anerkannten Rechnungslegungsstandard oder den zugelassenen Rechnungslegungsstandard angeben, der für die Berechnung des Jahresüberschusses oder -fehlbetrags der Gesellschaft, des JV oder der JV-Tochtergesellschaft verwendet wird. Das Element „Overall Computation“ spiegelt die GloBE-Berechnungen des Steuerhoheitsgebiets wider und besteht aus Elementen von „Adjusted FANIL“ bis Gesamtberechnung „Top-up Tax“. Das Element „FANIL“ enthält Informationen zum Gesamtbetrag des buchhalterischen Nettogewinns oder -verlusts, der bei der Erstellung des Konzernabschlusses der Finanzbuchhaltung Nettogewinn UPE für alle im Steuerhohetsgebiet ansässigen Geschäftseingebiet (oder Mitglieder oder -verlust der JV-Gruppe) ermittelt wurde. Anderer Rechnungslegungsstandard n xsd:integer Angepasste Finanzbuchhaltung Nettogewinn oder -verlust n xsd:integer Netto-GloBE-Gewinn Gesamtbetrag Netto-GloBEGewinn / -Verlust Das Element „Adjusted FANIL“ enthält Informationen über den Gesamtbetrag des buchhalterischen Nettogewinns oder -verlusts, der für alle Geschäftseinheiten (oder Mitglieder der JV-Gruppe), die in dem Steuerhoheitsgebiet ansässig sind, bei der Erstellung des konsolidierten Konzernabschluss der UPE nach den Zurechnungen in Artikel 3.4 und 3.5 ermittelt wurde. Das Element „Netto-GloBE-Income“ gibt den Netto-GloBE-Gewinn bzw. den NettoGloBE-Verlust für das jeweilige Steuerhoheitsgebiet an. Das Element „Total“ ist der Gesamtbetrag des Netto-GloBE-Gewinns oder -Verlusts. Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 PILLAR II - GIR Nutzdaten L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 globe:Adjustments L15 Kardinalität POB Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Anpassungen 0..n O globe:Amount 1 P n xsd:integer Betrag globe:AdjustmentItem 1 P en globe:AdjustmentItem_EnumType Anpassungenselement Obergrenze für Auschluss von Gewinnen aus Neben- und Hilfsgeschäften des internationalen Seeverkehrs Wertemenge / Erklärung (deut.) Das wiederholbare Element „Adjustments“ spiegelt die Anpassungen wider, die am Netto-Gewinn oder -Verlust der Finanzbuchhaltung gemäß Artikel 3.2 vorgenommen wurden. Es besteht aus den Elementen „Amount“ und „Adjustment Item“. Das Element „Amount“ gibt die Höhe der Anpassung an. Für jede Anpassung müssen Hinzurechnungen und Kürzungen separat angegeben werden. Für eine Hinzurechnungsanpassung ist ein positiver Betrag und für eine Kürzung ein negativer Betrag anzugeben. Das Element „Adjustment Item“ spiegelt die Art der Anpassung wider, die aus der folgenden Liste ausgewählt werden kann: Siehe globe:AdjustmentItem_EnumType (GIR2001-GIR2026) unter Wertelisten für Aufzählungstypen 1 P n xsd:integer 0..1 O n xsd:integer globe:IncomeTaxExpense 1 P n globe:ETRRate 1 P n 1 6 globe:percentage Das optionale Element „IntShippingIncome“ gibt die Obergrenze des Steuerhoheitsgebiet für den Ausschluss von Einkünften aus anerkannten Neben- und Hilfsgeschäften aus dem internationalen Seeverkehr an. Das Element „Total“ spiegelt die gesamten Einkünfte aus dem internationalen Gesamt Seeverkehr wider. Das Element „TotalIntShipIncome“ enthält Informationen über die gesamten Einkünfte aus dem internationalen Seeverkehr für die in Abschnitt 3.1.3 identifizierten Gesamteinkünfte aus dem und im Steuerhoheitsgebiet ansässigen Geschäftseinheiten oder Mitglieder der JVinternationalen Seeverkehr Gruppe der jeweiligen Untergruppe. Fünfzig-Prozent-Obergrenze Das Element „FiftyPercentCap“ gibt die Höhe der 50%igen Obergrenze an. Das Element „TotalQualifiedAncIncome“ enthält Informationen über die gesamten anerkannten Einkünfte aus Neben- und Hilfsgeschäften aus dem internationalen Seeverkehr für alle in Abschnitt 3.1.3 identifizierten und in dem Steuerhoheitsgebiet Gesamteinkünfte aus Nebenansässigen Geschäftseinheiten oder Mitglieder der JV-Gruppe der betreffenden und Hilfsgeschäften Untergruppe. Das optionale Element „ExcessOfCap“ gibt die Überschreitung der Obergrenze an, Überschreitung der Obergrenze die nach bestimmten Regeln zu melden ist. Das Element „IncomeTaxExpense“ enthält Informationen über den Gesamtbetrag des Steueraufwands für Einkünfte, der in den Jahresabschlüssen der in dem betreffenden Steuerhoheitsgebiet ansässigen Geschäftseinheiten (oder Mitglieder Gesamtbetrag Steueraufwand der JV-Gruppe) ausgewiesen wird. Das Element „ETRRate“ gibt den effektiven Steuersatz (engl. effective tax rate Effektiver Steuersatz ETR) an. globe:TopUpTaxPercentage 1 P n 1 6 globe:percentage Prozentsatz Ergänzungssteuer globe:AdjustedCoveredTax 0..1 O globe:Total 1 P n xsd:integer globe:AggregrateCurrentTax 1 P n xsd:integer globe:IntShippingIncome 0..1 O globe:Total 1 P n xsd:integer globe:TotalIntShipIncome globe:FiftyPercentCap 1 P 1 P n n xsd:integer xsd:integer globe:TotalQualifiedAncIncome globe:ExcessOfCap globe:Adjustments xsd:integer Angepasste gedeckte Steuern Gesamtbetrag der angepassten erfassten Steuern Das Element „total“ gibt den Gesamtbetrag der angepassten erfassten Steuern an. Das Element „AggregrateCurrentTax“ gibt den gesamten laufenden Steueraufwand Gesamter laufender in Bezug auf die erfassten Steuern nach den Zuweisungen in Artikel 4.3 (aller Steueraufwand Geschäftseinheiten im Steuerhoheitsgebiet) an. Anpassungen 0..n O Das Element „TopUpTaxPercentage“ gibt den Prozentsatz der Ergänzungssteuer an. Das Element „AdjustedCoveredTax“ gibt die angepassten erfassten Steuern aller in dem Steuerhoheitsgebiet ansässigen Geschäftseinheiten oder Mitglieder von JVGruppen an. Das Element „Adjustments“ gibt an, dass die berichtspflichtige Geschäftseinheit die Minderung der angepassten erfassten Steuern in Bezug auf den verbleibenden Saldo des Vortrags überschüssiger negativer Aufwendungen gemäß Artikel 5.2.1 oder einer Wahl gemäß Artikel 4.1.5 in Übereinstimmung mit den diesbezüglich vereinbarten Verwaltungsleitlinien melden muss. Die Minderung entspricht dem unter 3.2.1.2.b.3 gemeldeten Betrag, darf jedoch den Betrag der angepassten erfassten Steuern nicht übersteigen, der sich aus den anderen Anpassungen ergibt. Das Element „Amount“ gibt den Betrag der gemäß Artikel 4.1.2(d) vorgenommenen Anpassung in Bezug auf eine anerkannte erstattungsfähige steuerliche Zulage oder eine marktfähige steuerliche Zulage an, die als Verringerung des laufenden Steueraufwands (oder anderer erfasster Steuern) in dem Jahresabschluss erfasst wird. globe:Amount 1 P n xsd:integer Betrag globe:AdjustmentItem 1 P en globe:FinalAdjustedTax_EnumType Korrekturposition Die berichtspflichtige Geschäftseinheit meldet den Betrag der gemäß Artikel 4.1.3(b) vorgenommenen Anpassung in Bezug auf eine nicht anerkannte erstattungsfähige steuerliche Zulage, eine nicht marktfähige steuerliche Zulage oder eine sonstige steuerliche Zulage, die in dem Jahresabschluss als Ertrag und nicht als Minderung des laufenden Steueraufwands (oder anderer gedeckter Steuern) verbucht wird. Das Element "Adjustment Item" gibt die Art der aktuellen Steueranpassung wieder, die aus der folgenden Liste auszuwählen ist: siehe globe:FinalAdjustedTax_EnumType (GIR2701 - GIR2720) unter Wertelisten für Aufzählungstypen Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 PILLAR II - GIR Nutzdaten L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 Kardinalität POB Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.) Das Element „PostFilingAdjust“ bezieht sich auf die nach Einreichung der Erklärung erfolgenden Anpassungen gemäß Artikel 4.6.1. Die in dieser Tabelle aufgeführten nach Einreichung der Erklärung erfolgende Anpassungen umfassen nicht die Anpassungen, die für ein anderes Geschäftsjahr als das Berichtsgeschäftsjahr in Übereinstimmung mit einem ETR-Anpassungsartikel vorgenommen wurden. globe:PostFillingAdjust globe:DeferTaxAsset globe:Total Die nach Einreichung der Erklärung erfolgenden Anpassungen im Zusammenhang mit Artikel 4.6.1 sind die Anpassungen, die zu einer wesentlichen Verringerung der erfassten Steuern für ein vorangegangenes Geschäftsjahr führen, und die Nach Einreichung der Erklärung Anpassungen, die zu einer unwesentlichen Verringerung führen, wenn keine Wahl erfolgende Anpassungen gemäß 4.6.1 getroffen wird. 0..1 O Latente Steueransprüche 1 P 1 P n xsd:integer Gesamt Stornierte latente Steueransprüche globe:AmountAttributed 0..n O globe:Year 1 P d xsd:date Jahr globe:Amount 1 P n xsd:integer Betrag globe:CoveredTaxRefund 1 P globe:Total 1 P Erstattung erfasster Steuern n xsd:integer globe:AmountAttributed 0..n O globe:Year 1 P d xsd:date globe:Amount 1 P n xsd:integer n xsd:integer globe:DeemedDistTax 0 O globe:Total 1 P globe:Election 0..1 O globe:Recapture 1..n P globe:Year 1 P d xsd:date globe:StartAmount 1 P n xsd:integer globe:DDTYear-0 1 P n xsd:integer globe:DDTYear-1 1 P n xsd:integer globe:DDTYear-2 1 P n xsd:integer globe:DDTYear-3 1 P n xsd:integer globe:TotalDDT 1 P n xsd:integer Das Element „DeferTaxAsset“ spiegelt den Betrag der latenten Steueransprüche wider, die für frühere Geschäftsjahre als storniert behandelt werden sollen. Das Element „Total“ spiegelt den Gesamtbetrag der latenten Steueransprüche wider, die für frühere Geschäftsjahre als storniert behandelt werden sollen. Dieser Gesamtbetrag sollte auf einen Betrag begrenzt sein, der dem inländischen Steuerverlust multipliziert mit dem Mindestsatz gemäß den Absätzen 124-126 des Kommentars zu Artikel 4.6.1 entspricht. Das Element „AmountAttributed“ spiegelt die latenten Steueransprüche wider, die für jedes der vorherigen Geschäftsjahre, in die inländische Verluste zurückgetragen wurden, als storniert behandelt werden sollen. Dieses Element bezieht sich auf das vorherige Geschäftsjahr, dem das Element „Amount“ zugeordnet ist. Das Element „Amount“ spiegelt den Betrag der latenten Steueransprüche wider, der für ein früheres Geschäftsjahr, in das der inländische steuerliche Verlust zurückgetragen wurde, als storniert behandelt werden soll. Das Element „CoveredTaxRefund“ spiegelt die Rückerstattung erfasster Steuern im Zusammenhang mit inländischen Verlusten wider, die auf frühere Geschäftsjahre zurückgetragen wurden. Das Element „Total“ gibt den Gesamtbetrag der Rückerstattung der erfassten Steuern an. Dieser Gesamtbetrag entspricht dem Betrag der Steuerrückerstattung im Hinblick auf Verlustrückträge, die im Berichtsgeschäftsjahr gewährt wurden. Das Element „AmountAttributed“ spiegelt die Rückerstattung der erfassten Steuern Rückerstattungsbetrag erfasster für jedes der vorherigen Geschäftsjahre wider, in die inländische Verluste Steuern zurückgetragen wurden. Dieses Element bezieht sich auf das vorherige Geschäftsjahr, dem das Element Jahr „Amount“ zugeordnet ist. Das Element „Amount“ spiegelt die Erstattung der erfassten Steuern im Zusammenhang mit einem inländischen Steuerverlust wider, der auf ein früheres Geschäftsjahr zurückgeführt wird. Die Höhe der Erstattung entspricht dem inländischen Steuerverlust, der auf das vorangegangene Geschäftsjahr Betrag zurückübertragen wurde. Das Element „DeemedDistTax“ identifiziert alle vorherigen Geschäftsjahre, für die ein Nachversteuerungskonto für Nachversteuerungskonto für fiktive Ausschüttungen gebildet wird, und wird gemäß fiktive Ausschüttungen den Grundsätzen in Artikel 5.4.1 neu berechnet. Gesamtbetrag der fiktiven Ausschüttungssteuer Das Element „Total“ gibt den Gesamtbetrag der fiktiven Ausschüttungssteuer an. Wahlrechtsausübung zur fiktiven Das optionale Element „Election“ spiegelt das Wahlrecht der fiktiven Ausschüttungssteuer Ausschüttungssteuer gemäß Artikel 7.3.1 wider. Nachversteuerungsmechanismu Das Element „Recapture“ spiegelt den Nachversteuerungsmechanismus für Artikel s 7.3 wider. Das Element „Year“ spiegelt das Geschäftsjahr wider, für das die berichtspflichtige Geschäftseinheit den Betrag der gemäß Artikel 7.3.2 ermittelten fiktiven Geschäftsjahr Ausschüttungssteuer melden muss. Nachversteuerungsbetrag zu Dieses Element gibt den Nachversteuerungsbetrag zu Beginn des Geschäftsjahres Beginn des Geschäftsjahres an. Betrag des Das Element „DDTYear0“ spiegelt den Betrag der für das Berichtsgeschäftsjahr Berichtsgeschäftsjahres gezahlten oder verwendeten fiktiven Ausschüttungssteuer wider. Betrag des Das Element „DDTYear-1“ spiegelt den Betrag der im ersten vorangegangenen Berichtsgeschäftjahres-1 Geschäftsjahr gezahlten oder verwendeten fiktiven Ausschüttungssteuer wider. Gesamt Betrag des Berichtsgeschäftenjahres-2 Betrag des Berichtsgeschäftsjahres-3 Gesamtbetrag der fiktiven Ausschüttungssteuer Das Element „DDTYear-2“ spiegelt den Betrag der im zweiten vorangegangenen Geschäftsjahr gezahlten oder verwendeten fiktiven Ausschüttungssteuer wider. Das Element „DDTYear-3“ spiegelt den Betrag der im dritten vorangegangenen Geschäftsjahr gezahlten oder verwendeten fiktiven Ausschüttungssteuer wider. Das Element „TotalDDT“ spiegelt die gesamte gezahlte oder verwendete fiktive Ausschüttungssteuer wider. Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 PILLAR II - GIR Nutzdaten L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 Kardinalität POB Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.) Das Element „EndAmount“ spiegelt den offenen Saldo eines Nachversteuerungskontos für fiktive Auschüttungen wider. Am Ende jedes folgenden Geschäftsjahres werden die offenen Salden der Nachversteuerungskonten für fiktive Ausschüttungen gemäß Artikel 7.3.3 chronologisch, jedoch nicht unter Null, um die von den Geschäftseinheiten (oder Mitgliedern von Joint Ventures) gezahlten Steuern, den Betrag etwaiger Netto-GloBE-Verluste des jeweiligen Steuerhoheitsgebiets multipliziert mit dem Mindeststeuersatz und anschließend den Betrag des auf das laufende Geschäftsjahr angewendeten Verlustvortrags des Nachversteuerungskontos reduziert. globe:EndAmount 1 P n xsd:integer globe:Reduction 1 P n xsd:integer Minderung globe:IncrementalTopUpTax 1 P n xsd:integer Weitere Ergänzungssteuer n 1 P 0..1 O globe:Total 1 P n xsd:integer Gesamtbetrag globe:DefTaxAmt 1 P n xsd:integer Gesamtbetrag latenter Steueraufwand globe:globe:DiffCarryValue 1 P n xsd:integer globe:GloBEValue 1 P n xsd:integer globe:BefRecastAdjust 1 P n xsd:integer globe:TotalAdjust 1 P n xsd:integer globe:PreRecast 1 P n xsd:integer globe:Recast 1 6 globe:percentage Quotient nach Artikel 7.3.8 Anpassungsbetrag latente Steuern nach Artikel 4.1.1.(b) globe:Ratio globe:DeferTaxAdjustAmt 0..1 O globe:Higher 0..1 O n xsd:integer globe:Lower 0..1 O n xsd:integer globe:Adjustments 0..n O Latenter Steueraufwand Buchwertdifferenz Latenter Steueraufwand nach GloBE-Buchwert Besteht am letzten Tag des vierten Geschäftsjahres nach dem Geschäftsjahr, für das das Konto eingerichtet wurde (erste Zeile dieser Tabelle), ein offener Saldo, gilt Artikel 7.3.5. Verlässt im Geschäftsjahr eine ausscheidende Geschäftseinheit (oder ein Mitglied eines Joint Ventures) die multinationale Unternehmensgruppe oder überträgt im Wesentlichen ihr gesamtes Vermögen, gilt Artikel 7.3.7. Anhand des Betrages wird ermittelt, ob die zusätzliche laufende Ergänzungssteuer anfällt und das Ergebnis wird in 3.3.3.1 dargestellt. Das Element „Reduction“ spiegelt die Minderung der angepassten erfassten Steuern für ein vorheriges Geschäftsjahr wider. Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss alle vorherigen Geschäftsjahre identifizieren, für die ein ausstehendes Nachversteuerungskonto für fiktive Ausschüttungen gemäß den Grundsätzen in Artikel 5.4.1 neu berechnet wird. Das Element „IncrementalTopUpTax“ spiegelt die etwaige weitere Ergänzungssteuer wider. Es handelt sich um den Gesamtbetrag der Ergänzungssteuer, der gemäß Artikel 5.4.1 ermittelt wird, wenn Artikel 7.3.7 Anwendung findet. Das Element „Ratio“ spiegelt den Quotient für die Nachversteuerung im Veräußerungsfall wider. Der Quotient ist in Artikel 7.3.8 definiert und wird für jede ausscheidende Geschäftseinheit (Mitglied der JV-Gruppe) anhand der folgenden Formel ermittelt: GloBE-Gewinn der Geschäftseinheit (oder des Mitglieds der JV-Gruppe) / Nettogewinn des Steuerhoheitsgebiets. Der „DeferTaxAdjustAmt“ spiegelt den Gesamtbetrag der Anpassung um latente Steuern gemäß Artikel 4.1.1.(b) wider. Das Element „Total“ gibt den Gesamtbetrag der Anpassung um latente Steuern für das Steuerhoheitsgebiet an. Das Element „DefTaxAmt“ gibt den Gesamtbetrag des latenten Steueraufwands in den Jahresabschlüssen aller im jeweiligen Steuerhoheitsgebiet ansässigen Geschäftseinheiten oder Mitglieder von Joint Ventures an. Wird der latente Steueraufwand als Belastung auf dem Konto für latenten Steueraufwand verbucht, ist der Betrag als positive Zahl auszuweisen. Wird der latente Steueraufwand als Gutschrift auf dem Konto für latenten Steueraufwand verbucht, ist der Betrag als negativer Betrag auszuweisen. Das Element „DiffCarryValue“ gibt den latenten Steueraufwand in Bezug auf Vermögenswerte oder Schulden an, deren GloBE-Buchwert vom buchhalterischen Buchwert abweicht. Das Element „GloBEValue“ gibt den latenten Steueraufwand basierend auf dem GloBE-Buchwert von Vermögenswerten oder Schulden an. Latenter Steueraufwand vor Das Element „BefRecastAdjust“ gibt den latenten Steueraufwand für GloBE-Zwecke Neuberechnung und Anpassung vor der Neuberechnung und Anpassung an. Das Element „TotalAdjust“ gibt den Gesamtbetrag der vorgenommenen Gesamtanpassungsbetrag Anpassungen an. Latenter Steueraufwand vor Das Element „PreRecast“ gibt den latenten Steueraufwand für GloBE-Zwecke vor Neuberechnung einer Neuberechnung an. Das Element „Recast“ gibt den Betrag des latenten Steueraufwands an, der zum Mindeststeuersatz neu berechnet wurde. Sie wenden den höheren und/oder Neuberechnung niedrigeren Satz an. Das Element „Higher“ gibt die Differenz zwischen dem latenten Steueraufwand, der mit einem höheren Steuersatz als dem Mindeststeuersatz erfasst wurde, und dem latenten Steueraufwand basierend auf dem Mindeststeuersatz an. Wird der latente Steueraufwand für das Geschäftsjahr vor einer etwaigen Neuberechnung als Gutschrift auf dem Konto für latenten Steueraufwand berücksichtigt, ist die Differenz als positiver Betrag auszuweisen. Wird der latente Steueraufwand für das Geschäftsjahr vor einer etwaigen Neuberechnung als Belastung auf dem Konto für latenten Steueraufwand Höherer Steuersatz berücksichtigt, ist die Differenz als negativer Betrag auszuweisen. Das Element „Lower“ gibt die Differenz zwischen dem latenten Steueraufwand für einen GloBE-Verlust (Artikel 4.4.3.) an, der zu einem niedrigeren Steuersatz als dem Mindeststeuersatz erfasst wurde, und dem latenten Steueraufwand basierend auf dem Mindeststeuersatz. Die Differenz ist als negativer Betrag auszuweisen, wenn sie auf die Erfassung eines latenten Steueranspruchs für einen GloBE-Verlust zurückzuführen ist, und als positiver Betrag, wenn sie auf die Stornierung eines Niedrigerer Steuersatz solchen latenten Steueranspruchs zurückzuführen ist Das wiederholbare Element „Adjustments“ spiegelt die Anpassungen wider, die am Anpassungen latenten Steueraufwand vorgenommen wurden. Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 PILLAR II - GIR Nutzdaten L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 Kardinalität POB Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung globe:Amount 1 P n xsd:integer Betrag globe:AdjustmentItem 1 P en globe:DeferredAdjustedTax_EnumType globe:RecaptureDeferred 1 P Anpassungselement Gezahlte nachversteuerte latente Steuerschuld Wertemenge / Erklärung (deut.) Das Element „Amount“ gibt den Anpassungsbetrag an, der vor einer Neuberechnung ermittelt wurde. Führt die Anpassung zu einer Erhöhung des Gesamtbetrags des angepassten latenten Steueraufwands, so ist der Betrag als positive Zahl anzugeben. Führt die Anpassung zu einer Verringerung des Gesamtbetrags des angepassten latenten Steueraufwands, wird der Betrag als negative Zahl angegeben. Das Element „Adjustment Item“ gibt die Art der der Anpassung des latenten Steueraufwands wieder, die aus der folgenden Liste auszuwählen ist: siehe globe:DeferredAdjustedTax_EnumType (GIR2501 - GIR2516) unter Wertelisten für Aufzählungstypen Das Element „RecaptureDeferred“ spiegelt die während des Geschäftsjahres beglichene nachversteuerte latente Steuerschuld wider. Das Element „DTLRFYMinus5“ gibt den Betrag der latenten Steuerschuld (engl. deferred tax liability - DTL) an, die im fünften Geschäftsjahr vor dem Berichtsgeschäftsjahr geltend gemacht wurde und der Nachversteuerungsregelung unterliegt. globe:DTLRFYMinus5 1 P n xsd:integer DTLRFYMinus5 globe:RecapDTLRFYMinus5 1 P n xsd:integer RecapDTLRFYMinus5 globe:DTLRFY 1 P n xsd:integer globe:AggregateDTL 1 P Das Element „RecapDTLRFYMinus5“ gibt den Betrag der im Berichtsgeschäftsjahr ermittelten nachversteuerten latenten Steuerschuld in Bezug auf das fünfte dem Berichtsgeschäftsjahr vorausgehende Geschäftsjahr an. Das Element „DTLRFY“ gibt den Betrag der latenten Steuerschuld an, die der Nachversteuerungsregelung unterliegen und für das Berichtsjahr geltend gemacht Betrag der latenten Steuerschuld wurden. Das Element „AggregateDTL“ enthält die aggregierten Nachversteuerungskonten für aggregierte DTL latente Steuerschulden für das Berichtsgeschäftsjahr bzw. das vorangegangene Rückgewinnungskonten Geschäftsjahr. 1 P Berichtsgeschäftsjahr Das Element „ReportingFiscalYear“ gibt die aggregierten Nachversteuerungskonten für latente Steuerschulden für das Berichtsgeschäftsjahr an und besteht aus den Elementen „AmountPreTransition“, ‚AmountOutBalance‘ und „Amount Unjustified“. globe:ReportingFiscalYear globe:AmountPreTransition 1 P n xsd:integer Betrag latenter Steuerschulden vor Übergangsjahr Das Element „AmountPreTransition“ gibt den Betrag der latenten Steuerschulden vor dem Übergangsjahr an. globe:AmountOutBalance 1 P n xsd:integer Saldobetrag Das Element „AmountOutBalance“ gibt den Betrag des ausstehenden Saldos an. globe:AmountUnjustified 1 P n xsd:integer Ungerechtfertigter Saldo Das Element „AmountUnjustified“ gibt den Betrag des ungerechtfertigten Saldos an. Vorheriges Geschäftsjahr globe:AmountPreTransition 1 P n xsd:integer Betrag vor Übergangjahr Das Element „PriorFiscalYear“ gibt die aggregierten Nachversteuerungskonten für latente Steuerschulden für das vorherige Geschäftsjahr an und besteht aus den Elementen „AmountPreTransition“, „AmountOutBalance“ und „Amount Unjustified“. Das Element „AmountPreTransition“ gibt den Betrag der latenten Steuerschulden vor dem Übergangsjahr an. globe:AmountOutBalance 1 P n xsd:integer Saldobetrag Das Element „AmountOutBalance“ gibt den Betrag des ausstehenden Saldos an. globe:AmountUnjustified 1 P n xsd:integer Ungerechtfertigter Saldo Das Element „AmountUnjustified“ gibt den Betrag des ungerechtfertigten Saldos an. Das wiederholbare Element „Transition“ enthält zusätzliche Informationen, die zu melden sind, wenn das Berichtsgeschäftsjahr das Übergangsjahr in Bezug auf die multinationale Unternehmensgruppe und/oder ein bestimmtes Steuerhoheitsgebiet ist. Das Element „Year“ gibt das Übergangsjahr an, das jedes Jahr gemeldet werden muss, während alle anderen Informationen dieses Abschnitts nur dann in dem globalen Mindeststeuer-Bericht gemeldet werden müssen, wenn das Berichtsgeschäftsjahr auch das Übergangsjahr ist. globe:PriorFiscalYear globe:Transition globe:Year 1 P Übergang 0..n O 1 P d xsd:date Übergangsjahr Das Element „DeferredTaxLiabilityStart“ spiegelt die latenten Steuerschulden zu Beginn des Übergangsjahres wider. globe:DeferredTaxLiabilityStart 0..1 O n xsd:integer Startbetrag latente Steuerschulden globe:DeferredTaxLiabilityRecast 0..1 O n xsd:integer Neuberechnung latente Steuerschulden globe:DeferredTaxAssets 0..1 O globe:Total 1 P n xsd:integer Latente Steueransprüche Gesamtbetrag latenter Steueransprüche Die latenten Steuerschulden zu Beginn des Übergangsjahres entsprechen dem Gesamtbetrag der latenten Steuerschulden, die zu Beginn des Übergangsjahres in dem Jahresabschluss in einem Steuerhoheitsgebiet erfasst wurden. Latente Steuerschulden aus Vermögensübertragungen zwischen Geschäftseinheiten oder Mitgliedern von Joint Ventures nach dem 30. November 2021 und vor Beginn eines Übergangsjahres sind darin nicht enthalten. Diese latenten Steuerschulden sind in der Tabelle zur Anwendung von Artikel 9.1.3 zu berücksichtigen. Das Element „DeferredTaxLiabilityRecast“ spiegelt die Neuberechnung der latenten Steuerschulden zum Mindeststeuersatz wider. Die Neuberechnung der latenten Steuerschulden zum Mindeststeuersatz gilt nicht, wenn der anwendbare inländische Steuersatz niedriger als der Mindeststeuersatz ist. Das Element „DeferredTaxAssets“ spiegelt die latenten Steueransprüche wider. Es handelt sich um den Nettobetrag der gesamten zuvor bestehenden latenten Steueransprüche oder -schulden auf die übertragenen Vermögenswerte, die in dem Jahresabschluss der veräußernden Geschäftseinheit (oder Geschäftseinheiten) ausgewiesen sind. Latente Steueransprüche sind als positive Zahl, latente Steuerschulden als negative Zahl auszuweisen. Das Element „Total“ spiegelt den Gesamtbetrag der latenten Steueransprüche wider. Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 PILLAR II - GIR Nutzdaten L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 globe:DeferredTaxAssetStart globe:DeferredTaxAssetRecast globe:DeferredTaxAssetExcluded globe:Disposal globe:ResCountryCode globe:NetDTADTL L15 Kardinalität POB 1 P 1 P 1 P Format Min Max n Datentyp xsd:integer n xsd:integer n xsd:integer Wertemenge / Erklärung (deut.) Startbetrag latente Steueransprüche Das Element „DeferredTaxAssetStart“ spiegelt die latenten Steueransprüche zu Beginn des Übergangsjahres wider. Die latenten Steueransprüche zu Beginn des Übergangsjahres entsprechen dem Gesamtbetrag der latenten Steueransprüche, die zu Beginn des Übergangsjahres in dem Jahresabschluss eines Steuerhoheitsgebiet erfasst wurden. Latente Steueransprüche aus einer Übertragung von Vermögenswerten zwischen Geschäftseinheiten oder Mitgliedern von Joint Ventures nach dem 30. November 2021 und vor Beginn eines Übergangsjahres sind hiervon ausgenommen. Diese latenten Steueransprüche sind in der Tabelle zur Anwendung von Artikel 9.1.3 zu berücksichtigen. Neuberechnung Das Element „DeferredTaxAssetRecast“ gibt an, dass die Neuberechnung zum Mindeststeuersatz nicht gilt, wenn der anwendbare inländische Steuersatz niedriger ist als der Mindeststeuersatz, es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass der latente Steueranspruch einem GloBE-Verlust zuzurechnen ist. In diesem Fall könnte der latente Steueranspruch, der zu einem niedrigeren Satz als dem Mindeststeuersatz erfasst wurde, zum Mindeststeuersatz neu berechnet werden. Latente Steueransprüche aus ausgenommenen Posten Das Element „DeferredTaxAssetExcluded“ spiegelt die latenten Steueransprüche wider, die sich aus ausgeschlossenen Posten gemäß Artikel 9.1.2 ergeben. Die latenten Steueransprüche aus Posten, die von der Berechnung des GloBE-Gewinns oder -Verlusts gemäß Kapitel 3 ausgenommen sind, sollten ausgeschlossen werden, wenn diese latenten Steueransprüche bei einer Transaktion entstehen, die nach dem 30. November 2021 stattfindet. Veräußerung 0..1 O 1 P 1 P Deutsche Bezeichnung en n 2 2 iso:CountryCode_Type xsd:integer Ansässigkeitsstaat Das optionale Element „Disposal“ gibt alle Steuerhoheitsgebiete an, in denen sich veräußernde Geschäftseinheiten oder Mitglieder von JV-Gruppen befinden, wenn diese Geschäftseinheiten oder Mitglieder von JV-Gruppen nach dem 30. November 2021 und vor Beginn eines Übergangsjahres Vermögenswerte an in diesem Steuerhoheitsgebiet ansässige Geschäftseinheiten oder Mitglieder von JV-Gruppen veräußert haben. Die Steuerhoheitsgebiete, in denen sich veräußernde Geschäftseinheiten oder Mitglieder von JV-Gruppen befinden, können mit den Steuerhoheitsgebieten der erwerbenden Einheiten identisch sein. Das Element „ResCountryCode“ gibt das Steuerhoheitsgebiet (in Form eines zweistelligen alphabetischen Ländercodes gemäß ISO 3166-1 Alpha 2) der veräußernden Gesellschaft oder des Mitglieds der JV-Gruppe an. Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss für staatenlose Geschäftseinheiten den Status „Staatenlos“ angeben. Bei Meldungen für staatenlose Geschäftseinheiten ist der Code „X5“ zu verwenden. Das Element „CarryingValue“ spiegelt den Buchwert der übertragenen Vermögenswerte für GloBE-Zwecke wider. Es handelt sich um den Gesamtbetrag des Buchwerts der übertragenen Vermögenswerte, der zu Beginn des Übergangsjahres gemäß den GloBE-Regeln anzusetzen ist. globe:CarryingValue 1 P n xsd:integer Buchwert Dieser Betrag wird durch Anpassung des bilanziellen Buchwerts bei Veräußerung des übertragenen Vermögenswerts am Tag der Übertragung ermittelt. Der bilanzielle Buchwert bei Veräußerung wird gemäß Artikel 9.1.3 gegebenenfalls angepasst und zusätzlich um Investitionen, Amortisierungen oder Abschreibungen bereinigt, die nach der Transaktion und vor Beginn des Übergangsjahres erfasst wurden. globe:TaxPaid 1 P n xsd:integer Gezahlter Steuerbetrag Das Element „TaxPaid“ gibt den für die Transaktion(en) gezahlten Steuerbetrag an. Das Element „DTADTL“ gibt an, dass der Nettobetrag der latenten Steueransprüche oder -schulden in Bezug auf die übertragenen Vermögenswerte für GloBE-Zwecke dem Nettobetrag der gesamten latenten Steueransprüche und -verbindlichkeiten entspricht, die zu Beginn des Übergangsjahres für die übertragenen Vermögenswerte gemäß den GloBE-Regeln angesetzt werden sollten. Dieser Betrag wird ermittelt, indem der Nettobetrag der gesamten bereits bestehenden latenten Steueransprüche und -schulden, die vor der Übertragung im Jahresabschluss der veräußernden Einheit gebildet wurden, im Verhältnis zu den übertragenen Vermögenswerten angepasst wird. globe:DTADTL globe:AltJurisdiction 1 P n 1 O en xsd:integer 2 2 iso:countrycode_Type Nettobetrag latenter Steueransprüche auf übertragene Vermögenswerte Steuerhoheitsgebiet mit alternativem Übergangsjahr Der Nettobetrag der gesamten bereits bestehenden latenten Steueransprüche und schulden wird gemäß Artikel 9.1.3 gegebenenfalls angepasst. Latente Steueransprüche werden als positiver Wert, latente Steuerschulden als negativer Wert ausgewiesen. Gegebenenfalls gibt das Element „AltJurisdiction“ das Steuerhoheitsgebiet an, für das ein alternatives Übergangsjahr gilt. Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 PILLAR II - GIR Nutzdaten L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 globe:TransBlendCFC globe:CFCJur L15 Kardinalität POB Format Min Max Datentyp 0..1 O 1..n P globe:Jurisdiction 1 P globe:Allocation 1 P en 2 2 iso:CountryCode_Type Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.) Gemischte Hinzurechnungsbesteuerung Das Element „TransBlendCFC“ und die zugehörigen Unterelemente müssen ausgefüllt werden, wenn die Steuer der gemischten Hinzurechnungsbesteuerung (i) von einem Eigentümer einer Geschäftseinheit zugerechnet wird, der in diesem Steuerhoheitsgebiet ansässig ist und zu dieser Untergruppe gehört, oder (ii) an Geschäftseinheiten, die in diesem Steuerhoheitsgebiet ansässig sind und zu dieser Untergruppe gehören, gemäß Artikel 4.3.2(c) und den zugehörigen Verwaltungsrichtlinien. Steuerhoheitsgebiet Das Element „Jurisdiction“ gibt die Steuerhoheitsgebiet(e) an, in denen sich die Geschäftseinheiten befinden, denen im Rahmen der gemischten Hinzurechnungsbesteuerung ein Hinzurechnungssteuerbetrag zugewiesen wurde. Die Jurisdiktion(en) sind als zweistelliger alphabetischer Ländercode gemäß ISO 3166-1 Alpha 2 anzugeben. Zuordnung zur Untergruppe Das Element „Allocation“ enthält Informationen zur Steuer der gemischten Hinzurechnungsbesteuerung, die einer bestimmten Untergruppe zugewiesen wird. Der TIN-Typ gibt die Steueridentifikationsnummer der obersten Muttergesellschaft (UPE), der Geschäftseinheit, des Joint Ventures oder der Tochtergesellschaft an, die für Zwecke der erfassten Steuern in dem Steuerhoheitsgebiet verwendet wird, in dem sie für GloBE-Zwecke ansässig ist. Falls keine Steueridentifikationsnummer (TIN) verfügbar ist, kann dies ein funktionales Äquivalent sein, z. B. eine Unternehmens-/Firmenregistrierungsnummer. globe:Total globe:SubGroupTIN 1 P an 1 200 globe:TIN_Type globe:AggAllocTax 1 P n xsd:integer 1 P n xsd:integer Steueridentifikationsnummer Zuordnung der Steuer der gemischten Hinzurechnungsbesteuerung Gesamtbetrag der Steuer der gemischten Hinzurechnungsbesteuerung Der TIN-Typ gibt außerdem die TIN (falls vorhanden) an, die der obersten Muttergesellschaft (UPE), der Geschäftseinheit, dem Joint Venture oder der Tochtergesellschaft von dem Steuerhoheitsgebiet ausgestellt wurde, in dem die Einreichung erfolgt („Berichtssteuerhoheitsgebiet“). Er besteht aus den folgenden Elementen: Der TIN-Typ ist gemäß dem Komplexdatentyp globe:TIN_Type auszufüllen. Das Element „AggAllocTax“ gibt die gemischte CFC-Steuer an, die für das Geschäftsjahr vom Eigentümer der Geschäftseinheit an die Geschäftseinheiten in dem im Element „CFCJur“ angegebenen Steuerhoheitsgebiet zugewiesen wird. Das Element „Total“ gibt die gesamte für das Geschäftsjahr zugerechnete Steuer der gemischten Hinzurechnungsbesteuerung an. Das Element „SubstanceExclusion“ spiegelt den substanzbasierten Freibetrag (engl. Substance-based Income Exclusion) für das jeweiligen Steuerhoheitsgebiet wider. globe:SubstanceExclusion 0..1 O globe:Total 1 P n xsd:integer Füllt die berichtspflichtige Geschäftseinheit die Tabelle für das Steuerhoheitsgebiet nicht aus, wird davon ausgegangen, dass sie sich gegen die Anwendung des Substanzbasierter Freibetrag substanzbasierten Freibetrags gemäß 3.2.3.1.a.1.c entschieden hat. Gesamtbetrag substanzbasierter Freibetrag Das Element „Total“ gibt den Gesamtbetrag des substanzbasierten Freibetrags an. Das Element „PayrollCost“ gibt an, dass die berücksichtigungsfähigen Lohnkosten von berücksichtigungsfähigen Beschäftigten, die in dem Steuerhoheitsgebiet tätig sind, keine Lohnkosten umfassen dürfen, die (i) aktiviert und im Buchwert der berücksichtigungsfähigen materiellen Vermögenswerte enthalten sind; oder (ii) den Erträgen des internationalen Seeverkehrs und dessen anerkannten Neben- und Hilfsgeschäften einer Geschäftseinheit zuzurechnen sind. Übt ein Beschäftigter im Berichtsgeschäftsjahr 50 % oder weniger seiner Tätigkeit für die multinationale Unternehmensgruppe in dem Steuerhoheitsgebiet des Arbeitgebers aus, berücksichtigen die berücksichtigungsfähigen Lohnkosten berücksichtigungsfähiger Arbeitnehmer nur den Anteil der Lohnkosten, der gemäß den entsprechenden Verwaltungsrichtlinien auf die Arbeitszeit des Arbeitnehmers in dem Steuerhoheitsgebiet des Arbeitgebers entfällt. Die relevanten berücksichtigungsfähigen Lohnkosten berücksichtigungsfähiger Arbeitnehmer umfassen nicht den Betrag der berücksichtigungsfähigen Lohnkosten, der auf Einkünfte entfällt, die gemäß den entsprechenden Verwaltungsrichtlinien gemäß Artikel 7.2.1 vom GloBE-Gewinn der obersten Muttergesellschaft ausgeschlossen sind. globe:PayrollCost 1 P n globe:PayrollMarkUp 1 P n xsd:integer 1 6 globe:percentage Lohnkosten Aufschlagsprozentsatz Wenn eine Einheit infolge der Übertragung direkter oder indirekter Eigentumsanteile an dieser Einheit eine Geschäftseinheit einer multinationalen Unternehmensgruppe wird oder aufhört, eine Geschäftseinheit einer multinationalen Unternehmensgruppe zu sein, werden bei der Berechnung der berücksichtigungsfähigen Lohnkosten des Zielunternehmens nur jene Kosten berücksichtigt, die im Konzernabschluss der obersten Muttergesellschaft gemäß Artikel 6.2.1(d) aufgeführt sind. Das Element „PayrollMarkUp“ gibt an, dass der entsprechende Aufschlagsprozentsatz für das Berichtsgeschäftsjahr angewendet wird. Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 PILLAR II - GIR Nutzdaten L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 Kardinalität POB Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.) Das Element „TangibleAssetValue“ spiegelt den Buchwert der relevanten berücksichtigungsfähigen materiellen Vermögenswerte im jeweiligen Steuerhoheitsgebiet wider. Der Buchwert der relevanten berücksichtigungsfähigen materiellen Vermögenswerte im jeweiligen Steuerhoheitsgebiet umfasst nicht: (i) den Buchwert von Immobilien (einschließlich Grundstücken oder Gebäuden), die zum Verkauf, Finanzierungsleasing oder als Investition gehalten werden; und (ii) den Buchwert von materiellen Vermögenswerten, die zur Erzielung der Einkünfte aus internationalem Seeverkehr und aus dessen anerkannten Neben- und Hilfsgeschäften verwendet werden. Befindet sich der materielle Vermögenswert während des Berichtsgeschäftsjahrs höchstens 50 % der Zeit im Steuerhoheitsgebiet ihres Eigentümers (bzw. gegebenenfalls des Leasingnehmers), berücksichtigt der Buchwert der relevanten berücksichtigungsfähigen materiellen Vermögenswerte gemäß den entsprechenden Verwaltungsrichtlinien nur den Buchwert des Vermögenswerts, der dem Zeitpunkt zuzurechnen ist, zu dem sich der Vermögenswert im Steuerhoheitsgebiet des Eigentümers (bzw. gegebenenfalls des Leasingnehmers) befand. Der Buchwert der relevanten berücksichtigungsfähigen Vermögenswerte umfasst nicht den Buchwert der berücksichtigungsfähigen Sachanlagen, die anteilig den Einkünften zuzurechnen sind, die gemäß Artikel 7.2.1 gemäß den entsprechenden Verwaltungsrichtlinien vom GloBE-Gewinn der obersten Muttergesellschaft ausgeschlossen sind. globe:TangibleAssetValue 1 P n globe:TangibleAssetMarkup 1 P n globe:PEAllocation globe:JurOfOwners xsd:integer 1 6 globe:percentage Buchwert Sachanlagen Aufschlagsprozentsatz Betriebsstätten Zuordnung 0..n O Ansässigkeitsstaat der Eigentümer 1 P globe:ResCountryCode 1 B en globe:UPE 1 B b xsd:boolean Ansässigkeitsstaat Oberste Muttergesellschaft als Eigentümer globe:NotApplicable 1 B b xsd:boolean Nicht anwendbar Berücksichtigungsfähige Lohnkosten Gesamtbetrag berücksichtigungsfähiger Lohnkosten 2 2 iso:CountryCode_Type globe:PayrollCost 1 P globe:Total 1 P n xsd:integer globe:Allocation 1 P n xsd:integer globe:TangibleAssetValue 1 P globe:Total 1 P n xsd:integer Zuordnung Gesamtbuchwert berücksichtigungsfähiger Vermögenswerte Gesamtbetrag Sachanlagevermög globe:Allocation 1 P n xsd:integer Zuordnung globe:FTEAllocation 0..n O Wenn eine Einheit aufgrund der Übertragung direkter oder indirekter Eigentumsanteile an dieser Einheit eine Geschäftseinheit einer multinationalen Unternehmensgruppe wird oder nicht mehr ist, wird die Berechnung des Buchwerts der berücksichtigungsfähigen materiellen Vermögenswerte der Zielgeschäftseinheit proportional angepasst, um der Länge des jeweiligen Geschäftsjahres zu entsprechen, in dem die Zielgeschäftseinheit gemäß Artikel 6.2.1 Buchstabe e Mitglied der multinationalen Unternehmensgruppe war. Das Element „TangibleAssetMarkup“ gibt die Anwendung des entsprechenden Aufschlagsprozentsatzes für das Berichtsgeschäftsjahr an. Das wiederholbare Element „PEAllocation“ bezieht sich auf die Zuordnung der berücksichtigungsfähigen Lohnkosten und des Buchwerts der berücksichtigungsfähigen materiellen Vermögenswerte zu Betriebsstätten im Sinne des substanzbasierten Freibetrags. Das Element „JurOfOwners“ enthält weitere Informationen zum Ansässigkeitsstaat der Eigentümer. Es besteht aus den Elementen „ResCountryCode“, „UPE“ und „NotApplicable“. Das Element „ResCountryCode“ gibt das Steuerhoheitsgebiet (als zweistelligen alphabetischen Ländercode nach ISO 3166-1 Alpha 2) an, in dem sich die Betriebsstätten für GloBE-Zwecke befinden. Die berichtspflichtige Geschäftseinheit füllt für jedes Steuerhoheitsgebiet, in dem sich Betriebsstätten befinden, denen gemäß Artikel 5.3.6 berücksichtigungsfähige Lohnkosten und der Buchwert berücksichtigungsfähiger materieller Vermögenswerte zugeordnet sind, eine separate Zeile aus. Die berichtspflichtige Geschäftseinheit meldet „Staatenlos“, wenn die Betriebsstätte für GloBE-Zwecke staatenlos ist. Bei der Meldung staatenloser Geschäftseinheiten ist der Code „X5“ zu verwenden. Das Element „UPE“ gibt an, ob der Eigentümer eine oberste Muttergesellschaft (engl. Ultimate Parent Entity - UPE) ist. Das Element „Not Applicable“ gibt an, dass keine Angaben zum Ansässigkeitsstaat des Eigentümers gemacht werden müssen. Das Element „PayrollCost“ gibt die gesamten relevanten berücksichtigungsfähigen Lohnkosten für alle im Steuerhoheitsgebiet belegenen Stammhäuser vor etwaigen Anpassungen an. Das Element „Total“ gibt den Gesamtbetrag der gesamten relevanten berücksichtigungsfähigen Lohnkosten an. Das Element „Allocation“ gibt die gesamten relevanten berücksichtigungsfähigen Lohnkosten an, die den Betriebsstätten in den einzelnen Steuerhoheitsgebieten zugeordnet werden. Das Element „TangibleAssetValue“ gibt den Gesamtbuchwert der relevanten berücksichtigungsfähigen materiellen Vermögenswerte für alle in dem Steuerhoheitsgebiet ansässigen Stammhäuser vor etwaigen Anpassungen an. Das Element „Total“ gibt den Gesamtbetrag der materiellen Vermögenswerte an. Das Element „Allocation“ gibt den gesamten Wert der relevanten materiellen Vermögenswert an, der den in den einzelnen Steuerhoheitsgebieten belegenen Betriebsstätten zugeordnet wird. Das Element „FTE Allocation“ bezieht sich auf die Zuordnung der berücksichtigungsfähigen Lohnkosten und des Buchwerts der berücksichtigungsfähigen materiellen Vermögenswerte einer transparenten Einheit Transparente Einheit Zuordnung (engl- Flow-through-Entity - FTE) zum Zwecke des substanzbasierten Freibetrags. Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 PILLAR II - GIR Nutzdaten L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 globe:JurOfOwners L15 Kardinalität POB Format Min Max Datentyp 1 P Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.) Ansässigkeitsstaat der Eigentümer Das Element „JurOfOwners“ enthält weitere Informationen zum Ansässigkeitsstaat der Eigentümer. Es besteht aus den Elementen „ResCountryCode“, „UPE“ und „NotApplicable“. globe:ResCountryCode 1 B en globe:UPE 1 B b xsd:boolean Ansässigkeitsstaat Oberste Muttergesellschaft als Eigentümer globe:NotApplicable 1 B b xsd:boolean Nicht anwendbar 2 2 iso:CountryCode_Type Berücksichtigungsfähige Lohnkosten globe:PayrollCost 1 P globe:Total 1 P n xsd:integer Gesamtbuchwert berücksichtigungsfähiger Vermögenswerte globe:Allocation 1 P n xsd:integer Zuordnung globe:TangibleAssetValue 1 P globe:Total 1 P n xsd:integer Gesamtbuchwert nach Anpassungen Gesamtbetrag materielle Vermögenswerte globe:Allocation 1 P n xsd:integer Zuordnung 1 P n xsd:integer Übersteigender Gewinn globe:ExcessProfits globe:AdditionalTopUpTax 0..1 O Zusätzlicher Steuererhöhungsbetrag globe:NONArt4.1.5 0..n O NonArt4.1.5 globe:Articles 1..n P globe:Year 1 P globe:Previous 1 P en d globe:NonArt415_EnumType xsd:date Anpassungsartikel Geschäftsjahr Vorherige(s) Geschäftsjahr(e) Das Element ResCountryCode gibt den zweistelligen alphabetischen Ländercode auf Grundlage des Standards ISO 3166-1 Alpha 2 für den Staat an, in dem sich die Eigentümer der Geschäftseinheit (oder Mitglieder der JV-Gruppe) für GloBE-Zwecke befinden. Die meldende Geschäftseinheit muss für jeden staatenlosen Eigentümer einer Geschäftseinheit „Staatenlos“ melden. Die meldende Geschäftseinheit muss für jeden Staat, in dem sich Eigentümer der Geschäftseinheit (oder Mitglieder der JVGruppe) befinden, denen gemäß Artikel 5.3.7 (a) förderfähige Lohnkosten und förderfähige Sachanlagen zugeschrieben werden, eine separate Zeile ausfüllen. Falls Artikel 5.3.7 (b) zutrifft, muss die einreichende Gesellschaft „UPE“ in einer separaten Zeile melden (für förderfähige Lohnkosten und förderfähige Sachanlagen, die der UPE nach Anwendung von Artikel 7.1.1 zugewiesen werden). Die meldende Geschäftseinheit muss für alle anderen erstattungsfähigen Lohnkosten und erstattungsfähigen Sachanlagen, die gemäß Artikel 5.3.7 Buchstabe c von der Berechnung des substanzbezogenen Einkommensausschlusses der multinationalen Unternehmensgruppe ausgeschlossen sind, „Nicht zutreffend“ angeben. Bei der Meldung staatenloser Geschäftseinheiten ist der Code „X5“ zu verwenden. Das Element „UPE“ gibt an, ob der Eigentümer eine oberste Muttergesellschaft (engl. Ultimate Parent Entity - UPE) ist. Das Element „Not Applicable“ gibt an, dass keine Angaben zum Ansässigkeitsstaat des Eigentümers gemacht werden müssen. Das Element „PayrollCost“ spiegelt die gesamten relevanten berücksichtigungsfähigen Lohnkosten für alle im Steuerhoheitsgebiet ansässigen transparenten Einheiten nach etwaigen Anpassungen gemäß Artikel 5.3.6 und vor etwaigen Anpassungen gemäß Artikel 5.3.7 wider. Das Element „Total“ gibt den Gesamtbuchwert der relevanten berücksichtigungsfähigen materiellen Vermögenswerte für alle transparenten Einheiten in dem Steuerhoheitsgebiet nach etwaigen Anpassungen gemäß Artikel 5.3.6 und vor etwaigen Anpassungen gemäß Artikel 5.3.7 an. Das Element „Allocation“ gibt die gesamten relevanten berücksichtigungsfähigen Lohnkosten an, die den Eigentümern der Geschäftseinheiten (oder Mitgliedern von Joint Venture-Gruppen) in den einzelnen Steuerhoheitsgebieten zugewiesen werden. Das Element „TangibleAssetValue“ gibt den Gesamtbuchwert der relevanten berücksichtigungsfähigen materiellen Vermögenswerte für alle transparenten Einheiten in dem Steuerhoheitsgebiet nach etwaigen Anpassungen gemäß Artikel 5.3.6 und vor etwaigen Anpassungen gemäß Artikel 5.3.7 an. Das Element „Total“ gibt den Gesamtbetrag der materiellen Vermögenswerte an. Das Element „Allocation“ gibt den Gesamtwert der relevanten berücksichtigungsfähigen Vermögenswerte an, der den Eigentümern der Geschäftseinheiten (oder Mitgliedern von Joint-Venture-Gruppen) in den einzelnen Steuerhoheitsgebieten zugeordnet wird. Das Element „ExcessProfits“ spiegelt den übersteigenden Gewinn für das Steuerhoheitsgebiet wider. Das Element „AdditionalTopUpTax“ gibt den zusätzlichen Steuererhöhungsbetrag für das Steuerhoheitsgebiet an. Der zusätzliche Steuererhöhungsbetrag entspricht der Differenz zwischen der zuvor gemeldeten Ergänzungssteuer und der neu berechneten Ergänzungssteuer. Das optionale Element „NonArt4.1.5“ gibt an, dass die Tabelle ausgefüllt werden muss, wenn ein ETR-Anpassungsartikel zutrifft. Dieses Element kann bei Bedarf wiederholt werden. Das Element „Artikel“ spiegelt die ETR-Anpassungsartikel wider, die eine Neuberechnung des ETR und der Ergänzungssteuer für ein vorheriges Geschäftsjahr gemäß Artikel 5.4.1 erfordern oder zulassen. Dieses Element kann bei Bedarf wiederholt werden. Die entsprechende(n) Option(en) sollten aus der folgenden Liste ausgewählt werden: siehe globe:NonArt415_EnumType (GIR2601 – GIR2606) unter „Wertelisten für Aufzählungstypen“ Das Element „Year“ gibt an, dass Artikel 4.4.4 nur ausgewählt werden soll, wenn das relevante Geschäftsjahr das fünfte vorangegangene Geschäftsjahr ist und der Betrag der zusätzlichen Steuererhöhungsbetrags auf der Grundlage der in Abschnitt 3.2.2.2 bereitgestellten Informationen bestimmt wird. Artikel 7.3.5 ist nur auszuwählen, wenn das relevante Geschäftsjahr das vierte vorangegangene Geschäftsjahr ist und der Betrag des zusätzlichen Steuererhöhungsbetrags auf der Grundlage der in Abschnitt 3.2.3.2.a bereitgestellten Informationen bestimmt wird. Das Element „Previous“ gibt das/die vorherige(n) Geschäftsjahr(e) an, auf das/die sich die in 3.3.3.1.1 aufgeführten ETR-Anpassungsartikel beziehen. Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 PILLAR II - GIR Nutzdaten L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 Kardinalität POB Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.) Das Element „NetGlobeIncome“ spiegelt den Netto-GloBE-Gewinn oder -verlust wider. Das Element enthält Informationen zum zuvor gemeldeten Betrag unter Berücksichtigung etwaiger Anpassungen, die gemäß den relevanten ETRAnpassungsartikeln im vorherigen Geschäftsjahr (sofern vorhanden) erforderlich waren. Der neu berechnete Betrag berücksichtigt etwaige Anpassungen, die gemäß den relevanten ETR-Anpassungsartikeln im vorherigen Geschäftsjahr (sofern vorhanden) und im Berichtsgeschäftsjahr erforderlich waren. globe:NetGlobeIncome 1 P n xsd:integer Netto-GloBE-Einkünfte globe:AdjustedCoveredTax 1 P n xsd:integer Angepassten erfassten Steuern globe:ETRRate globe:ExcessProfits globe:TopUpTaxPercentage globe:TopUpTax 1 P 1 P 1 P 1 P n n globe:Recalculated globe:NetGlobeIncome 1 1 n 6 globe:percentage xsd:integer 6 globe:percentage xsd:integer xsd:integer Neuberechnung Netto-GloBE-Einkünfte xsd:integer Angepassten erfassten Steuern 1 P 1 P n globe:AdjustedCoveredTax 1 P n globe:ETRRate globe:ExcessProfits globe:TopUpTaxPercentage globe:TopUpTax 1 P 1 P 1 P 1 P n n n n 1 P n xsd:integer globe:AdditionalTopUpTax globe:Art4.1.5 1 1 Effektiver Steuersatz Übersteigender Gewinn Ergänzungssteuersatz Ergänzungssteuer 6 globe:percentage xsd:integer 6 globe:percentage xsd:integer Effektiver Steuersatz Übersteigender Gewinn Ergänzungssteuersatz Ergänzungssteuer Zusätzlicher Steuererhöhungsbetrag Artikel 4.1.5 0..1 O globe:AdjustedCoveredTax 1 P n xsd:integer Angepassten erfassten Steuern globe:GlobeLoss 1 P n xsd:integer globe:ExpectedAdjustedCoveredTax 1 P n xsd:integer globe:AdditionalTopUpTax 1 P n xsd:integer GloBE-Verlust Erwartete angepasste erfasste Steuern Zusätzlicher Steuererhöhungsbetrag nach Artikel 4.1.5 globe:QDMTT Anerkannte nationale Ergänzungssteuer 0..1 O 1 P an globe:Amount 1 P n globe:MinRate 0..1 P n 1 globe:BasisforBlending 0..1 P an 1 globe:SBIEAvailable 1 P b 1 1 xsd:boolean Substanzbasierter Freibetrag globe:DeMinAvailable 1 P b 1 1 xsd:boolean De-minimis-Ausschluss globe:Currency 1 P en 3 3 iso:currCode_Type Währung 1 200 stf:StringMin1Max200_Type Rechnungslegungsstandard globe:FAS xsd:integer 6 globe:percentage 4000 stf:StringMin1Max4000_Type Betrag der nationalen Ergänzungssteuer Mindeststeuersatz Grundlage für die Zusammenlegung Das Element „AdjustedCoveredTax“ gibt die angepassten erfassten Steuern an. Das Element „ETRRate“ gibt den effektiven Steuersatz (engl. effective tax rate ETR) an. Das Element „ExcessProfits“ spiegelt den übersteigenden Gewinn wider. Das Element „TopUpTaxPercentage“ gibt den Ergänzungssteuersatz an. Das Element „TopUpTax“ gibt die Ergänzungssteuer an. Das Element „Recalculated“ gibt das/die vorherige(n) Geschäftsjahr(e) an, auf das/die sich die ETR-Anpassungen beziehen. Das Element „NetGlobeIncome“ gibt den Netto-GloBE-Gewinn oder -Verlust an. Das Element „AdjustedCoveredTax“ gibt die angepassten erfassten Steuern an. Das Element „ETRRate“ gibt den effektiven Steuersatz (engl. effective tax rate ETR) an. Das Element „ExcessProfits“ spiegelt den übersteigenden Gewinn wider. Das Element „TopUpTaxPercentage“ gibt den Ergänzungssteuersatz an. Das Element „TopUpTax“ gibt die Ergänzungssteuer an. Das Element „AdditionalTopIUpTax“ gibt den zusätzlichen Steuererhöhungsbetrag an. Das Element „Art. 4.1.5“ gibt den zusätzlichen Steuererhöhungsbetrag für die Zwecke von Artikel 4.1.5 an. Diese Tabelle muss nicht ausgefüllt werden, wenn die multinationale Unternehmensgruppe in dem Steuerhoheitsgebiet einen positiven Betrag an GloBE-Nettogewinn hat. Das Element „AdjustedCoveredTax“ gibt den Betrag der angepassten erfassten Steuern für das Steuerhoheitsgebiet an. Das Element „GlobeLoss“ gibt den GloBE-Verlust für das Steuerhoheitsgebiet an. Das Element „ExpectedAdjustedCoveredTax“ gibt die erwarteten angepassten erfassten Steuern für das Steuerhoheitsgebiet an. Das Element „AdditionalTopUpTax“ gibt den zusätzlichen Steuererhöhungsbetrag gemäß Artikel 4.1.5 an. Das Element „QDMTT“ gibt die in dem Steuerhoheitsgebiet zu zahlende anerkannte nationale Ergänzungssteuer (engl. Qualified Domestic Minimum Top-Up Tax QDMTT) an. Das Element „FAS“ gibt den anerkannten Rechnungslegungsstandard an, der vom zugelassenen Standardsetzer in dem Steuerhoheitsgebiet zugelassen wurde, oder den zur Vermeidung erheblicher Vergleichbarkeitseinschränkungen angepassten anerkannten Rechnungslegungsstandard, der für die Berechnung der inländischen übersteigenden Gewinne gemäß der anerkannten nationalen Ergänzungssteuer (QDMTT) verwendet wird. Das Element „Amount“ gibt den gemäß der anerkannten nationalen Ergänzungssteuer (QDMTT) des Steuerhoheitsgebiet für das Berichtsgeschäftsjahr zu zahlenden Betrag an. Dieser Betrag ist in der unter 1.2.2.3 aufgeführten Währung anzugeben. Das Element „MinRate“ gibt den für Zwecke der anerkannten nationalen Ergänzungssteuer (QDMTT) geltenden Mindeststeuersatz an, sofern dieser über 15 % liegt. Das Element „BasisforBlending“ spiegelt die Grundlage für die Zusammenlegung von Einkünften und Steuern zum Zwecke der ETR-Berechnung wider, sofern diese von den GloBE-Regeln abweicht. Das Element „SBIEAVailable“ enthält Informationen zum substanzbasierten Freibetrag, der auch für Zwecke der anerkannten nationalen Ergänzungssteuer (QDMTT) verfügbar ist. Das Element „DeMinAvailable“ enthält Informationen zum für Zwecke der anerkannten nationalen Ergänzungssteuer (QDMTT) verfügbaren De-minimisAusschluss. Das Element „Currency“ spiegelt den iso:curCode_Type für die Währung wider, die für die Einreichung der QDMTT-Informationen verwendet wird. Der Code für die Währung, in der der Wert ausgedrückt wird, muss aus der ISO-Codeliste 4217 entnommen und im Attribut currCode hinzugefügt werden. Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 PILLAR II - GIR Nutzdaten L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 Kardinalität POB Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.) Das Element „CurrencyElection“ gibt die Anwendung der Wahlmöglichkeit an, die Berechnungen der anerkannten nationalen Ergänzungssteuer (QDMTT) in der Darstellungswährung des Konzernabschlusses oder in der lokalen Währung durchzuführen. Diese Wahlmöglichkeit kann nur getroffen werden, wenn die Gesetzgebung zur anerkannten nationalen Ergänzungssteuer Berechnungen zur anerkannten nationalen Ergänzungssteuer nach dem lokalen Rechnungslegungsstandard vorschreibt und eine oder mehrere Geschäftseinheiten in dem Steuerhoheitsgebiet eine andere Währung als die lokale Währung als funktionale Währung verwenden. globe:CurrencyElection globe:Status globe:ElectionYear globe:RevocationYear globe:Currency globe:TopUpTax Währungswahl 0..1 O 1 1 xsd:Boolean xsd:date b d 0..1 O d xsd:date Widerrufsjahr 1 P en globe:Currency_EnumType Währung 1 P n xsd:integer Ergänzungssteuer globe:ExcessNegTaxExpense 1 P globe:PriorYearBalance 1 P n xsd:integer globe:GeneratedInRFY 1 P n xsd:integer globe:UtilizedInRFY 1 P n xsd:integer 1 P n xsd:integer globe:Remaining globe:Non-MaterialCE 0..n O globe:RFY 1 P globe:TotalRevenue globe:AggregateSimplified globe:RFY-1 globe:TotalRevenue globe:RFY-2 Status Wahljahr 1 P 1 P 1 P 0..1 O Unwesentliche Geschäftseinhei Berichtsgeschäftsjahr n xsd:integer n xsd:integer n xsd:integer 0..1 O 1 P Überschüssiger negativer Steuervortrag Überschüssiger negativer Steuervortrag aus Vorjahr Im Berichtsjahr generierter Überschüssiger negativer Steueraufwand Im Berichtsjahr genutzter überschüssiger negativer Steueraufwand Verbleibender überschüssiger negativer Steueraufwand 0..1 O Gesamtumsatz Da die Wahlmöglichkeit auf fünf Jahre angelegt ist, besteht sie aus den Elementen „Status“, „Election Year“ und „Revocation Year“ sowie dem Element „Currency“, um anzugeben, ob die Berechnungen der anerkannten nationalen Ergänzungssteuer in der Darstellungswährung des Konzernabschlusses oder in der lokalen Währung durchgeführt werden. Das Element „Status“ ist ein Boolescher Wert mit dem akzeptierten Eingabetyp „True“ oder „False“. Wenn „True“, müssen die Elemente „ElectionYear“ und „RevocationYear“ ausgefüllt werden. Das Element „Election Year“ gibt das Wahljahr für die Wahl an. Das Element „Revocation Year“ gibt das Jahr an, in dem die Wahl widerrufen wurde (falls zutreffend). Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss das Widerrufsjahr in dem globalen Mindeststeuer-Bericht (engl. GloBE Information Return - GIR) für das Widerrufsjahr und in den globalen Mindeststeuer-Berichten für die vier darauf folgenden Geschäftsjahre angeben. Das Element „Currency“ gibt an, ob für die 5-Jahres-Wahl die lokale Währung oder die Konzernabschluss-Präsentationswährung gewählt wurde. Folgende Eingaben sind zulässig: Siehe globe:Currency_EnumType (GIR3101 - GIR3102) unter Wertelisten für Aufzählungstypen Das Element „TopUpTax“ gibt die Ergänzungssteuer des Steuerhoheitsgebiets an. Das Element „ExcessNegTaxExpense“ besteht aus den Elementen „PriorYearBalance“, „GeneratedInRFY“, „UtilizedInRF“ und „Remaining“ in Bezug auf den überschüssigen negativen Steuervortrag. Das Element „PriorYearBalance“ enthält den Saldo des überschüssigen negativen Steuervortrags aus dem Vorjahr. Das Element „GeneratedInRFY“ enthält den überschüssigen negativen Steueraufwand, der im Berichtsjahr generiert wurde. Das Element „UtilizedInRFY“ enthält den überschüssigen negativen Steueraufwand, der im Berichtsjahr genutzt wurde. Das verbleibende Element enthält den überschüssigen negativen Steueraufwand, der am Ende des Berichtssteuerjahres verbleibt. Das Element „unwesentliche Geschäftseinheit“ gibt die vereinfachte Berechnung für unwesentliche Geschäftseinheiten an. Das Element „RFY“ gibt das Berichtsgeschäftsjahr (engl. Reporting Fiscal Year RFY) an. Das Element „TotalRevenue“ spiegelt den Gesamtumsatz für das meldepflichtige Geschäftsjahr wider. Wird die vereinfachte Berechnung für unwesentliche Geschäftseinheiten gemäß Option (a), (b) oder (c) in 2.2.1.1.1 verwendet, muss die berichtspflichtige Geschäftseinheit auch den Gesamtumsatz aller unwesentlichen Geschäftseinheiten mit Sitz in dem Steuerhoheitsgebiet gemäß der Definition im Dokument „Safe Harbours and Penalty Relief“ für das laufende Geschäftsjahr, das erste vorangegangene Geschäftsjahr (falls zutreffend) und das zweite vorangegangene Geschäftsjahr (falls zutreffend) sowie den Durchschnitt der drei Geschäftsjahre melden. Das Element „AggregateSimplified“ spiegelt die aggregierte vereinfachte Steuer wider. Wird die vereinfachte Berechnung für unwesentliche Geschäftseinheiten gemäß Option (b) in 2.2.1.1.1 genutzt, muss die berichtspflichtige Geschäftseinheit die aggregierte vereinfachte Steuer gemäß der Definition im Dokument „Safe Harbours and Penalty Relief“ aller unwesentlichen Geschäftseinheiten im jeweiligen Aggregierte vereinfachte Steuer Steuerhoheitsgebiet für das Berichtsgeschäftsjahr melden. Erste vorangegangene Das Element „RFY-1“ gibt das 1. vorangegangene Geschäftsjahr an (sofern Geschäftsjahr zutreffend). Das Element „TotalRevenue“ spiegelt den Gesamtumsatz für das meldepflichtige Geschäftsjahr wider. Wird die vereinfachte Berechnung für unwesentliche Geschäftseinheiten gemäß Option (a), (b) oder (c) in 2.2.1.1.1 verwendet, muss die berichtspflichtige Geschäftseinheit auch den Gesamtumsatz aller unwesentlichen Geschäftseinheiten mit Sitz in dem Steuerhoheitsgebiet gemäß der Definition im Dokument „Safe Harbours and Penalty Relief“ für das laufende Geschäftsjahr, das erste vorangegangene Geschäftsjahr (falls zutreffend) und das zweite vorangegangene Geschäftsjahr (falls zutreffend) sowie den Durchschnitt der drei Gesamtumsatz Geschäftsjahre melden. Zweite vorangegangene Das Element „RFY-2“ gibt das zweite vorangegangene Geschäftsjahr an (sofern Geschäftsjahr zutreffend). Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 PILLAR II - GIR Nutzdaten L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 globe:TotalRevenue globe:Average globe:TotalRevenue globe:ID globe:Election L13 L14 L15 Kardinalität POB 1 P Format Min Max n Datentyp xsd:integer 1 P 1 P n xsd:integer 1 P globe:ID_Type Deutsche Bezeichnung Durchschnitt Das Element „TotalRevenue“ spiegelt den Gesamtumsatz für das meldepflichtige Geschäftsjahr wider. Wird die vereinfachte Berechnung für unwesentliche Geschäftseinheiten gemäß Option (a), (b) oder (c) in 2.2.1.1.1 verwendet, muss die berichtspflichtige Geschäftseinheit auch den Gesamtumsatz aller unwesentlichen Geschäftseinheiten mit Sitz in dem Steuerhoheitsgebiet gemäß der Definition im Dokument „Safe Harbours and Penalty Relief“ für das laufende Geschäftsjahr, das erste vorangegangene Geschäftsjahr (falls zutreffend) und das zweite vorangegangene Geschäftsjahr (falls zutreffend) sowie den Durchschnitt der drei Geschäftsjahre melden. Das Element „Average“ gibt den Durchschnitt der drei Geschäftsjahre an (falls zutreffend). Gesamtumsatz Das Element „TotalRevenue“ spiegelt den Gesamtumsatz für den Durchschnitt der drei Geschäftsjahre wider (sofern zutreffend). Wenn die vereinfachte Berechnung für unwesentliche Geschäftseinheiten gemäß Option (a), (b) oder (c) in 2.2.1.1.1 verwendet wird, muss die berichtspflichtige Geschäftseinheit auch den Gesamtumsatz, wie im Dokument „Safe Harbours and Penalty Relief“ definiert, aller unwesentlichen Geschäftseinheiten mit Sitz in dem Steuerhoheitsgebiet für das laufende Geschäftsjahr, das erste vorangegangene Geschäftsjahr (sofern zutreffend) und das zweite vorangegangene Geschäftsjahr (sofern zutreffend) sowie den Durchschnitt der drei Geschäftsjahre melden. ID Das Element „ID“ definiert die Identifikationsinformationen, die in das GIR-XMLSchema in Bezug auf Geschäftseinheiten, Joint-Ventures, JV-Tochtergesellschaften und obersten Muttergesellschaften (UPEs) aufgenommen werden sollen. Das Element <globe:ID_Type> wird im gesamten Schema verwendet und ist unter Komplexe_Datentype DAC9 vollständig dargestellt. Gesamtumsatz Wahl 0..1 O globe:Art3.2.6 1 O b 1 1 xsd:boolean Artikel 3.2.6 globe:Art4.1.5 1 O b 1 1 xsd:boolean Artikel 4.1.5 globe:Art4.6.1 1 O b 1 1 xsd:boolean Artikel 4.6.1 globe:Art5.3.1 1 O b 1 1 xsd:boolean Artikel 5.3.1 globe:Art3.2.2 1 O Artikel 3.2.2 globe:Status globe:ElectionYear 1 P 0..1 P b d globe:RevocationYear 0..1 O d globe:Art3.2.5 1 xsd:boolean xsd:date xsd:date Status Wahljahr Widerrufsjahr Artikel 3.2.5 1 O globe:Status globe:ElectionYear 1 P 0..1 P b d globe:RevocationYear 0..1 O d globe:Art3.2.8 1 1 1 xsd:boolean xsd:date xsd:date Status Wahljahr Widerrufsjahr Artikel 3.2.8 1 O globe:Status globe:ElectionYear 1 P 0..1 P b d globe:RevocationYear 0..1 O d 1 1 xsd:boolean xsd:date xsd:date Wertemenge / Erklärung (deut.) Status Wahljahr Widerrufsjahr Das Element „Election“ spiegelt die angewandten Regelungen des Steuerhoheitsgebiets wider (d. h. Wahlen, die für alle in einem Steuerhoheitsgebiet ansässigen Geschäftseinheiten (oder Mitglieder einer JV-Gruppe) gelten). Dieses Element und jedes Unterelement unter dem übergeordneten Element sind optional. Das Element „Art. 3.2.6“ weist auf die Anwendung der Wahlmöglichkeit zum Gesamtveräußerunsgewinn hin. Das Element „Art. 4.1.5“ weist auf die Anwendung des negativen Steuervortrags hin. Das Element „Art. 4.6.1“ weist auf die Anwendung der Wahlmöglichkeit zur unwesentlichen Verringerung der erfassten Steuern hin. Das Element „Art. 5.3.1“ weist auf die Wahl hin, den substanzbasierten Freibetrag nicht anzuwenden. Das Element „Art.3.2.2“ weist auf die Anwendung der Wahlmöglichkeit für aktienbasierte Vergütung hin. Da es sich um eine Wahlmöglichkeit mit einer Laufzeit von fünf Jahren handelt, besteht sie aus den Elementen „Status“, „Election Year“ und „Revocation Year“. Das Element „Status“ ist ein Boolescher Wert mit dem akzeptierten Eingabetyp „True“ oder „False“. Wenn „True“, müssen die Elemente „ElectionYear“ und „RevocationYear“ ausgefüllt werden. Das Element „Election Year“ gibt das Wahljahr an. Das Element „Revocation Year“ gibt das Jahr an, in dem die Wahl widerrufen wurde (falls zutreffend). Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss das Widerrufsjahr in dem für das Widerrufsjahr eingereichten globalen Mindeststeuer-Bericht (engl. GIR) und in den globalen Mindeststeuer-Berichten für die vier auf das Widerrufsjahr folgenden Geschäftsjahre angeben. Das Element „Art.3.2.5“ weist auf die Anwendung der Wahl nach dem Realisationsprinzip hin. Da es sich um eine Fünfjahreswahl handelt, besteht sie aus den Elementen „Status“, „Election Year“ und „Revocation Year“. Das Element „Status“ ist ein Boolescher Wert mit dem akzeptierten Eingabetyp „True“ oder „False“. Wenn „True“, müssen die Elemente „ElectionYear“ und „RevocationYear“ ausgefüllt werden. Das Element „Election Year“ gibt das Wahljahr an. Das Element „Revocation Year“ gibt das Jahr an, in dem die Wahl widerrufen wurde (falls zutreffend). Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss das Widerrufsjahr in dem für das Widerrufsjahr eingereichten globalen Mindeststeuer-Bericht (engl. GIR) und in den globalen Mindeststeuer-Berichten für die vier auf das Widerrufsjahr folgenden Geschäftsjahre angeben. Das Element „Art.3.2.8“ weist auf die Anwendung der Wahlmöglichkeit für gruppeninterne Transaktionen hin. Da es sich um eine Fünfjahreswahlmöglichkeit handelt, besteht sie aus den Elementen „Status“, „Election Year“ und „Revocation Year“. Das Element „Status“ ist ein Boolescher Wert mit dem akzeptierten Eingabetyp „True“ oder „False“. Wenn „True“, müssen die Elemente „ElectionYear“ und „RevocationYear“ ausgefüllt werden. Das Element „Election Year“ gibt das Wahljahr an. Das Element „Revocation Year“ gibt das Jahr an, in dem die Wahl widerrufen wurde (falls zutreffend). Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss das Widerrufsjahr in dem für das Widerrufsjahr eingereichten globalen Mindeststeuer-Bericht (engl. GIR) und in den globalen Mindeststeuer-Berichten für die vier auf das Widerrufsjahr folgenden Geschäftsjahre angeben. Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 PILLAR II - GIR Nutzdaten L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 Kardinalität POB Format Min 0..1 O globe:Status globe:ElectionYear 1 P 0..1 P b d globe:RevocationYear 0..1 O d b d globe:RevocationYear 0..1 O d globe:RevocationYear Deutsche Bezeichnung 1 xsd:boolean xsd:date xsd:date Status Wahljahr Widerrufsjahr Artikel 4.5 1 P 0..1 P globe:Status globe:ElectionYear 1 1 O globe:Status globe:ElectionYear globe:Art3.2.1.c Datentyp Grenzüberschreitende latente Steuern globe:NoDefTaxAllocation globe:Art4.5 Max 1 1 xsd:boolean xsd:date xsd:date Status Wahljahr Widerrufsjahr xsd:date Widerrufsjahr Das Element „QualOwnerIntentBalance“ gibt den Saldo der Investition des Eigentümers in eine qualifizierte Beteiligung aus den Vorjahren an, d. h. den verbleibenden Betrag der Investition des Eigentümers in eine qualifizierte Beteiligung für das Steuerhoheitsgebiet, der nicht durch Einnahmen verringert wurde. Artikel 3.2.1.c b d 0..1 O d 1 1 xsd:boolean xsd:date Status Wahljahr globe:QualOwnerIntentBalance 1 P n xsd:integer Eigentümer Investitionssaldo qualifizierter Eigentumsanteile aus früheren Jahren globe:Additions 1 P n xsd:integer Erhöhungen globe:Reductions 1 P n xsd:integer Minderungen globe:OutstandingBalance 1 P n xsd:integer Ausstehender Saldo 0..1 O b globe:SimplifiedReporting 1 Das Element „NoDefTaxAllocation“ gibt die Anwendung der Wahlmöglichkeit zur Nichtzuweisung grenzüberschreitender latenter Steuern an. Da es sich um eine Wahlmöglichkeit mit einer Laufzeit von fünf Jahren handelt, besteht es aus den Elementen „Status“, „Election Year“ und „Revocation Year“. Das Element „Status“ ist ein Boolescher Wert mit dem akzeptierten Eingabetyp „True“ oder „False“. Wenn „True“, müssen die Elemente „ElectionYear“ und „RevocationYear“ ausgefüllt werden. Das Element „Election Year“ gibt das Wahljahr an. Das Element „Revocation Year“ gibt das Jahr an, in dem die Wahl widerrufen wurde (falls zutreffend). Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss das Widerrufsjahr in dem für das Widerrufsjahr eingereichten globalen Mindeststeuer-Bericht (engl. GIR) und in den globalen Mindeststeuer-Berichten für die vier auf das Widerrufsjahr folgenden Geschäftsjahre angeben. Das Element „Art. 4.5.“ weist auf die Anwendung der GloBE-Verlustwahl hin. Diese Wahl kann nur mit dem ersten globalen Mindeststeuer-Bericht getroffen werden, die das Steuerhoheitsgebiet enthält, für den die Wahl getroffen wird. Wird die Wahl später widerrufen, kann die berichtspflichtige Geschäftseinheit keine neue Wahl für dasselbe Steuerhoheitsgebiet treffen. Sie besteht aus den Elementen „Status“, „Election Year“ und „Revocation Year“. Das Element „Status“ ist ein Boolescher Wert mit dem akzeptierten Eingabetyp „True“ oder „False“. Wenn „True“, müssen die Elemente „ElectionYear“ und „RevocationYear“ ausgefüllt werden. Das Element „Election Year“ gibt das Wahljahr an. Das Element „Revocation Year“ gibt das Jahr an, in dem die Wahl widerrufen wurde (falls zutreffend). Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss das Widerrufsjahr in den für das Widerrufsjahr eingereichten globalen Mindeststeuer-Berichten und in den globalen Mindeststeuer-Berichten für alle auf das Widerrufsjahr folgenden Geschäftsjahre angeben. Das Element „Art. 3.2.1c“ kennzeichnet die Anwendung der Wahlmöglichkeit zur Einbeziehung von Beteiligungskapital. Da es sich um eine fünfjährige Wahlmöglichkeit handelt, umfasst sie die Elemente „Status“, „Election Year“ und „Revocation Year“. Sie umfasst außerdem die Elemente „QualOwnerIntentBalance“, „Additions“, „Reductions“ und „Outstanding Balance“, die die Einbeziehung von Beteiligungskapitalgewinnen oder -verlusten im Rahmen der Wahlmöglichkeit zur Einbeziehung von Beteiligungskapital kennzeichnen. Das Element „Status“ ist ein Boolescher Wert mit dem akzeptierten Eingabetyp „True“ oder „False“. Wenn „True“, müssen die Elemente „ElectionYear“ und „RevocationYear“ ausgefüllt werden. Das Element „Election Year“ gibt das Wahljahr an. Das Element „Revocation Year“ gibt das Jahr an, in dem die Wahl widerrufen wurde (falls zutreffend). Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss das Widerrufsjahr in dem für das Widerrufsjahr eingereichten globalen Mindeststeuer-Bericht und in den globalen Mindeststeuer-Berichten für die vier auf das Widerrufsjahr folgenden Geschäftsjahre angeben. 1 O 1 P 1 P Wertemenge / Erklärung (deut.) 1 xsd:boolean Vereinfachte Berichterstattung Das Element „Additions“ gibt die Erhöhung der Investition des Eigentümers in eine qualifizierte Beteiligung für das Berichtsgeschäftsjahr für das Steuerhoheitsgebiet an. Das Element „Reducations“ gibt die Verringerung der Investition des Eigentümers in eine qualifizierte Beteiligung für das Berichtsgeschäftsjahr für das Steuerhoheitsgebiet gemäß den entsprechenden Verwaltungsleitlinien an. Die Minderung darf die Investition des Eigentümers nicht übersteigen und dazu führen, dass die Investition unter Null fällt. Das Element „Outstanding Balance“ gibt den ausstehenden Saldo der Investition des Eigentümers in eine qualifizierte Beteiligung an, d. h. die Summe des Saldos aus den Vorjahren und der Zugänge zu der Investition des Eigentümers in eine qualifizierte Beteiligung nach Abzug der Einnahmen in Bezug auf die qualifizierte Beteiligung für das Berichtsgeschäftsjahr. Das Element „Simplified Reporting“ gibt an, dass die Informationen in Bezug auf das Steuerhoheitsgebeit der vereinfachten Berichterstattung unterliegen. Als boolesches Element sind die akzeptierten Eingabetypen True oder False. Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 PILLAR II - GIR Nutzdaten L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 Kardinalität POB Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.) Das Element „InitialIntActivity“ zeigt an, dass sich der multinationale Unternehmensgruppe in der Anfangsphase der internationalen Tätigkeit befindet, wodurch die Ergänzungssteuer für die Zwecke der Sekundärergänzungssteuerregelung der multinationalen Unternehmensgruppe auf Null reduziert wird. globe:InitialIntActivity 0..1 O globe:StartDate 1 P globe:ReferenceJurisdiction 1 P d 1 P en globe:TangibleAssetValue 1 P n globe:ResCountryCode globe:TangibleAssetValue globe:RFYNumberOfJurisdictions Erste internationale Aktivität xsd:date Start-Datum Referenzsteuerhoheitsgebiet globe:ResCountryCode globe:OtherJurisdiction globe:InitialIntActivityType 2 Anderes Steuerhoheitsgebiet Das Element „ResCountryCode“ gibt den zweistelligen alphabetischen Ländercode auf der Grundlage des ISO 3166-1 Alpha 2-Standards des Steuerhoheitsgebiets an. Das Element „Tangible Asset Value“ gibt die Nettobuchwerte der materiellen Vermögenswerte aller im Steuerhoheitsgebiet ansässigen Geschäftseinheiten für das Geschäftsjahr an, in dem die multinationale Gruppe ursprünglich in den Anwendungsbereich der GOBE-Regeln fällt. Das wiederholbare Element „Other Jurisdiction“ enthält Informationen über die Nettobuchwerte der materiellen Vermögenswerte von Geschäftseinheiten, die außerhalb des Referenzsteuerhoheitsgebiet ansässig sind, für das Geschäftsjahr, in dem die multinationale Gruppe ursprünglich in den Anwendungsbereich der GloBERegeln fällt. Es setzt sich aus den Elementen „ResCountryCode“ und „Tangible Asset Value“ zusammen. Steuerhoheitsgebiet Das Element „ResCountryCode“ gibt den zweistelligen alphabetischen Ländercode auf der Grundlage des ISO 3166-1 Alpha 2-Standards für jedes Steuerhoheitsgebiet, außer dem Referenzsteuerhoheitsgebiet an, in dem die Geschäftseinheiten für das Geschäftsjahr ansässig sind, in dem die multinationale Gruppe ursprünglich in den Anwendungsbereich der GloBE-Regeln fällt. Die Anzahl der Steuerhoheitsgebiete, die nicht das Referenzgebiet sind, beträgt bis zu fünf. Der Standort von Joint Ventures und Joint-Venture-Tochtergesellschaften oder Investmenteinheiten, bei denen es sich nicht um ausgeschlossene Einheiten handelt, wird bei der Bestimmung der Anzahl der Steuerhoheitsgebiete, in denen die multinationale Unternehmensgruppe über Geschäftseinheiten verfügt, nicht mitberücksichtigt. xsd:integer Nettobuchwert materielle Vermögenswerte Das Element „Tangible Asset Value“ gibt den Nettobuchwert der materiellen Vermögenswerte aller Geschäftseinheiten an, die in einem anderen Steuerhoheitsgebiet als dem Referenzsteuerhoheitsgebiet ansässig sind, und zwar für das Geschäftsjahr, in dem die multinationale Unternehmensgruppe ursprünglich in den Anwendungsbereich der GOBE-Regeln fiel. Materielle Vermögenswerte von staatenlosen Geschäftseinheiten gelten als von Geschäftseinheiten gehalten, die in einem anderen Steuerhoheitsgebiet als dem Referenzsteuerhoheitsgebiet ansässig sind, es sei denn, die multinationale Unternehmensgruppe weist nach, dass sich diese materiellen Vermögenswerte physisch im Referenzsteuerhoheitsgebiet befinden. Materielle Vermögenswerte von Joint Ventures und Joint-VentureTochtergesellschaften oder Investmenteinheiten, die keine ausgeschlossenen Einheiten sind, werden bei der Ermittlung der Summe der Nettobuchwerte der materiellen Vermögenswerte aller Geschäftseinheiten, die in einem anderen Steuerhoheitsgebiet als dem Referenzsteuerhoheitsgebiet ansässig sind, nicht berücksichtigt. xsd:integer Das Element „RFYNumberOfJurisdictions“ gibt die Anzahl der Steuerhoheitsgebiete an, in denen die multinationale Unternehmensgruppe während des Berichtsgeschäftsjahres Geschäftseinheiten hat. Handelt es sich bei dem Berichtsgeschäftsjahr um das Geschäftsjahr, in dem die multinationale Unternehmensgruppe ursprünglich in den Anwendungsbereich der GOBE-Regeln Anzahl der Steuerhoheitsgebiete fällt, ist diese Information nicht zu melden, da sie aus den Informationen abgeleitet im Berichtsgeschäftsjahr werden kann, die unter dem Element „OtherJurisdiction" gemeldet werden. 2 iso:countrycode_Type xsd:integer 1..n P 1 P 1 P 0..1 O en n n Es besteht aus mehreren Elementen, die belegen, dass die multinationale Unternehmensgruppe für den Ausschluss in Frage kommt. Wenn Artikel 9.3 Anwendung findet und keine Einheit der Gruppe ein anerkannte Primärergänzungssteuerregelung (engl- QIIR) anwenden muss, braucht die berichtspflichtige Geschäftseinheit die Abschnitte 2.1, 2.2 oder 3 für die betreffenden Steuerhoheitsgebiete, für die die Ergänzungssteuer gemäß Artikel 9.3 auf Null reduziert wird, nicht auszufüllen. Das Element „StartDate“ gibt den ersten Tag des ersten Geschäftsjahres an, in dem die multinationale Unternehmensgruppe ursprünglich in den Anwendungsbereich der GOBE-Regeln fiel. Artikel 9.3 gilt nicht für Geschäftsjahre, die später als fünf Jahre nach dem ersten Tag des unter 2.3.1 angegebenen Geschäftsjahres beginnen. Für multinationale Unternehmensgruppen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der GloBE-Regeln in deren Anwendungsbereich fallen, wird das in 2.3.1 angegebene Datum durch das Datum des Inkrafttretens der Sekundärergänzungssteuer-Regeln ersetzt. Das Element „Reference Jurisdiction“ gibt das in Artikel 9.3.3 definierte Referenzsteuerhoheitsgebiet an. Es besteht aus den Elementen „ResCountryCode“ und „Tangible Asset Value“. iso:countrycode_type Steuerhoheitsgebiet Nettobuchwert materielle Vermögenswerte Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 PILLAR II - GIR Nutzdaten L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 globe:RFYSumTangibleAssetValue globe:LowTaxJurisdiction L13 L14 L15 Kardinalität POB 0..1 O Format Min Max n xsd:integer 0..1 O globe:TopUpTaxAmount globe:LTCE 1 P Datentyp globe:LowTaxJurisdictionType n xsd:integer Deutsche Bezeichnung Summe materielle Vermögenswerte im Berichtsgeschäftsjahr Niedrigsteuerhoheitsgebiet Gesamtbetrag Steuererhöhungsbeträge Wertemenge / Erklärung (deut.) Das Element „RFYSumTangibleAssetValue“ gibt die Summe der Nettobuchwerte der materiellen Vermögenswerte aller Geschäftseinheiten an, die während des Berichtsgeschäftsjahres in anderen Steuerhoheitsgebieten als dem Referenzsteuerhoheitsgebiet ansässig waren. Handelt es sich bei dem Berichtsgeschäftsjahr um das Geschäftsjahr, in dem die multinationale Unternehmensgruppe ursprünglich in den Anwendungsbereich der GloBE-Regeln fiel, ist diese Information nicht zu melden, da sie aus den Informationen abgeleitet werden kann, die unter dem/den Element(en) „OtherJurisdiction“ gemeldet werden. Dieses Element gibt für jedes Niedrigsteuerhoheitsgebiet den Betrag der zu zahlenden Ergänzungssteuer für jede niedrig besteuerte Geschäftseinheit (engl. lowtaxed Constituent Entity - LTCE) (oder Mitglied einer JV-Gruppe) an, für die eine anerkannte Primärergänzungssteuerregelung (engl. Qualified Income Inclusion Rule QIIR) gilt, und identifiziert den zurechenbaren Anteil der Ergänzungssteuer jeder Muttergesellschaft. Es enthält außerdem weitere Details zur Berechnung des Betrags der Sekundärergänzungssteuerregelung (engl. Undertaxed Profit Rule - UTPR), sofern vorhanden. Es besteht aus den Elementen „TopUpTaxAmount“, „LTCE“ und „UTPR“. Das Element „TopUpTaxAmount“ spiegelt den Gesamtbetrag der Steuererhöhungsbeträge in Bezug auf das Niedrigsteuerhoheitsgebiet wider. Unwesentliche Geschäftseinheit 0..n O Das Element „TIN“ gibt die Steueridentifikationsnummer (engl. tax identification number - TIN) der niedrig besteuerten Geschäftseinheit (engl. low-taxed Constituent Entity - LTCE) oder einem Mitglied der JV-Gruppe an. globe:TIN 1 P globe:IIR an 1 200 globe:TIN_type 1..n P globe:NetGlobeIncome 0..1 O n xsd:integer globe:TopUpTax globe:ParentEntity 1 P 0..n O n xsd:integer globe:TIN 1 P an 1 globe:ResCountryCode 1 P en 2 globe:OtherOwnershipAllocation 1 P n globe:InclusionRatio 1 P n globe.TopUpTaxShare 1 P n 200 globe:TIN_Type 2 iso:CountryCode_Type xsd:integer 6 6 globe:percentage xsd:integer Steueridentifikationsnummer Das wiederholbare Element „IIR“ gibt den Steuerhöhungsbetrag an, der für jede niedrig besteuerte Geschäftseinheit (oder Mitglied einer JV-Gruppe) zu zahlen ist, für Primärergänzungssteuerregelun das eine anerkannte Primärergänzungssteuerregelung (engl. QIIR) gilt, und g identifiziert den zurechenbaren Anteil der Ergänzungssteuer jeder Muttergesellschaft. Das Element „GlobeIncome“ spiegelt die GloBE-Einkünfte der niedrig besteuerten Netto GloBE-Einkünfte Geschäftseinheit oder Mitglieds der JV-Gruppe wider. Das Element „TopUpTax“ gibt die Ergänzungssteuer der niedrig besteuerten Ergänzungssteuer Geschäftseinheit oder des Mitglieds der JV-Gruppe an. Muttergesellschaft Ansässigkeitsstaat Das optionale (obligatorische) Element „TIN“ identifiziert die Steueridentifikationsnummer (engl. TIN) (oder, falls keine TIN verfügbar ist, ein funktionales Äquivalent, z. B. eine Handelsregisternummer) der Muttergesellschaft. Der TIN-Typ ist gemäß dem Komplexdatentyp globe:TIN_Type auszufüllen. Das Element „ResCountryCode“ gibt die Steuerhoheitsgebiete in Form eines zweistelligen alphabetischen Ländercodes gemäß ISO 3166-1 Alpha 2 an, in denen Muttergesellschaften der multinationalen Unternehmensgruppe eine anerkannte Primärergänzungssteuerregelung (engl. QIIR) anwenden müssen. Bei Anwendung von Art. 10.3.5 muss die berichtspflichtige Geschäftseinheit das Steuerhoheitsgebiet angeben, in dem die Muttergesellschaft ihre Primärergänzungssteuerregelung anwenden muss. Eigentumsanteile von nicht Muttergesellschaften Das Element „OtherOwnershipAllocation“ gibt an, dass die Höhe des GloBEGewinns, das auf Eigentumsanteile entfällt, die von anderen Eigentümern als der jeweiligen Muttergesellschaft gehalten werden, gemäß Artikel 2.2.3 bestimmt wird. Einbeziehungsquote Zuzurechnende Anteil am Steuererhöhungsbetrag Das Element „InclusionRatio“ gibt die Einbeziehungsquote der Muttergesellschaft an. Das Element „TopUpTaxShare“ gibt den der Muttergesellschaft zurechenbaren Anteil am Steuererhöhungsbetrag an. Steueridentifikationsnummer globe:IIROffSet 1 P n xsd:integer IIROffSet globe:TopUpTax 1 P n xsd:integer Ergänzungssteuer globe:UTPR SekundärergänzungssteuerRegelung 0..1 O globe:UTPRSafeHarbour 1 B globe:CITRate globe:UTPRCalculation 1 B 1 P UTPR Safe-Harbour n 6 6 globe:percentage Das Element ist gemäß dem Komplexdatentyp globe:TIN_Type auszufüllen. Körperschaftssteuersatz UTPR Berechnung Das Element „IIROffSet“ gibt an, dass der IIR-Offset der Betrag des Steuererhöhungsbetrags ist, der im Rahmen einer anerkannten Primärergänzungssteuerregelung (engl. QIIR) von einer in Teileigentum stehenden Muttergesellschaft (engl. POPE)oder einer zwischengeschalteten Muttergesellschaft erhoben wird, die sich auf einer niedrigeren Ebene der Eigentümerkette befindet. Das Element „TopUpTax“ gibt die von der Muttergesellschaft zu zahlende Ergänzungssteuer an. Das Element „UTPR“ spiegelt den gesamten Steuererhöhungsbetrag nach der Sekundärergänzungssteuer-Regelung (engl. Undertaxed Profits Rule - UTPR) in Bezug auf das Steuerhoheitsgebiet wider. Das Element „UTPRSafeHarbour“ spiegelt die Anwendung des vorübergehenden UTPR Safe-Harbours wider. Das Element „CITRate“ spiegelt den Körperschaftsteuersatz des Steuerhoheitsgebiets der obersten Muttergesellschaft gemäß dem vereinbarten Safe Harbor wider. Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 PILLAR II - GIR Nutzdaten L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 Kardinalität POB Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.) Das Element „TotalUTPRTopUpTax“ gibt den Gesamtbetrag der Sekundärergänzungssteuer für das Steuerhoheitsgebiet an. globe:TotalUTPRTopUpTax 1 P n xsd:integer Gesamtbetrag Sekundärergänzungssteuer globe:Article2.5.1TopUpTax 1 P n xsd:integer Artikel 2.5.1 Ergänzungssteuer globe:AdditionalDataPointType Zusätzlicher Datenpunkt stf:docspec_type Dokumentenspezifikation globe:UTPRAttributionType UTPR-Zuordnung globe:AdditionalDataPoint 0..n O globe:DocSpec 1 P globe:UTPRAttribution 0..n O Die Summe aller in Abschnitt 3.4.2.2 (Ergänzungssteuer gemäß Artikel 2.5.1) angegebenen Beträge ist für jeden niedrig besteuerte Geschöftseinheit und jedes Mitglied einer JV-Gruppe in einem Niedrigsteuerhoheitsgebiet sowie für jede staatenlose Geschäftseinheit mit einem in Abschnitt 3.4.2.2 angegebenen Betrag anzugeben. Gilt für eine niedrig besteuerte Geschäftseinheit (oder ein Mitglied einer JV-Gruppe), für den die Ergänzungssteuer berechnet wird, keine anerkannte Primärergänzungssteuer-Regeglung (engl. QIIR), wird als Ergänzungssteuer gemäß Artikel 2.5.1 die berechnete Ergänzungssteuer des Steuerhoheitsgebiets berücksichtigt. Das Element „Article2.5.1TopUpTax“ spiegelt die für Artikel 2.5.1 berücksichtigte Ergänzungssteuer wider. Das wiederholbare Element „AdditionalDataPoint“ besteht aus den Elementen „Description“, „Amount“, „Percentage“ und „Text “. Jedes Element und die zugehörigen Werte sind unter dem Komplexdatentyp globe:AdditionalDataPointType aufgeführt DocSpec identifiziert den jeweiligen Bericht innerhalb der übermittelten GIRNachricht. Es ermöglicht die Identifizierung von Berichten, die korrigiert werden müssen (weitere Hinweise, siehe stf:DocSpec_Type unter Komplexe Datentypen). Dieser wiederholbare Abschnitt enthält Informationen zur Zuordnung der Aufstockungssteuer zu den relevanten Gerichtsbarkeiten, falls die UTPR anwendbar ist. Das wiederholbare Element „RecJurCode“ gibt die relevanten Empfängersteuerhoheitsgebiete des Abschnitts „UTPRAttribution“ für den Informationsaustausch an. Beabsichtigt die multinationale Unternehmensgruppe, den globalen Mindeststeuer-Bericht (engl. GIR) lokal einzureichen, muss der nationale Code des Steuerhoheitsgebiet in das Element eingetragen werden. globe:RecJurCode 1..n P globe:Attribution 1..n P globe:ResCountryCode 1 P en 2 2 iso:countrycode_Type Empfängerstaaten-Code Zuordnung en 2 2 iso:CountryCode_Type Ansässigkeitsstaat 1 P n xsd:integer SekundärergänzungssteuerVortrag globe:Employees 0..1 O n xsd:integer Beschäftigte globe:TangibleAssetValue 0..1 O n xsd:integer Buchwert materieller Vermögenswerte globe:UTPRTopUpTaxCarryForward Die berichtspflichtige Geschäftseinheit muss die Steuerhoheitsgebiete angeben, in denen die Berichtspflichten der Geschäftseinheiten durch Informationsaustausch gemäß Artikel 8.1.2 erfüllt werden sollen. Das wiederholbare Element „Zuordnung“ gibt die Zuordnung der Ergänzungssteuer gemäß der Sekundärergänzungssteuer-Regelung (engl. UTPR) an. Das Element „ResCountryCode“ identifiziert die UTPR-Steuerhoheitsgebiete der multinationalen Unternehmensgruppe in Form eines zweistelligen alphabetischen Ländercodes basierend auf dem Standard ISO 3166-1 Alpha 2. Das Element „UTPRTopUpTaxCarryForward“ gibt an, dass, wenn der einem Steuerhoheitsgebiet im vorherigen Geschäftsjahr zugewiesene Sekundärergänzungssteuerbetrag noch nicht zu einem entsprechenden zusätzlichen Steueraufwand für die in diesem Steuerhoheitsgebiet ansässigen Geschäftseinheiten geführt hat, der gemäß Artikel 2.4.2 vorzutragende Betrag in 3.4.3.2 anzugeben ist. Das Element „Employees“ gibt an, wie viele Beschäftigte einer Betriebsstätte (einschließlich derjenigen von transparenten Einheiten) bei der Berechnung des Sekundärergänzungssteuer-Prozentsatzes des Steuerhoheitsgebiets berücksichtigt werden, in dem sich diese Betriebsstätten befinden. Das Element „TangibleAssetValue“ gibt an, dass der Nettobuchwert der den Betriebsstätten zugewiesenen materiellen Vermögenswerten (einschließlich jener von transparenten Einheiten) bei der Berechnung des SekundärergänzungssteuerProzentsatzes des Steuerhoheitsgebiets berücksichtigt werden soll, in der sich diese Betriebsstätten befinden. Das Element „UTPRPercentage“ gibt an, dass, wenn der SekundärergänzungssteuerProzentsatz in 3.4.3.5 für ein Sekundärergänzungssteuer-Steuerhoheitsgebiet aufgrund der Anwendung von Artikel 2.6.3 null ist, die Anzahl der Beschäftigten und die materiellen Vermögenswerte der im Steuerhoheitsgebiet ansässigen Geschäftseinheiten von der Gesamtsumme (d. h. dem Nenner der Formel für Zwecke des Verteilungsschlüssels) ausgeschlossen werden. Dieser Ausschluss von der Gesamtsumme (und dem Nenner) gilt nicht, wenn alle Sekundärergänzungssteuer-Steuerhoheitsgebiete im Berichtsgeschäftsjahr einen Sekundärergänzungssteuer-Prozentsatz von null aufweisen (Artikel 2.6.4). globe:UTPRPercentage 1 P n 1 6 globe:percentage SekundärergänzungssteuerProzentsatz Der Sekundärergänzungssteuer-Prozentsatz wird gemäß Artikel 2.6.1 berechnet. Liegt für ein Sekundärergänzungssteuer-Steuerhoheitsgebiet gemäß 3.4.3.2 ein Sekundärergänzungssteuervortrag vor, beträgt der SekundärergänzungssteuerProzentsatz dieses Steuerhoheitsgebiets null (Artikel 2.6.3), es sei denn, alle Sekundärergänzungssteuer-Steuerhoheitsgebiete weisen im Berichtsjahr einen Sekundärergänzungssteuer-Prozentsatz von null auf (Artikel 2.6.4). Der in dieser Spalte angegebene Sekundärergänzungssteuer-Prozentsatz entspricht dem nach Anwendung von Artikel 2.6.4 berechneten Sekundärergänzungssteuer-Prozentsatz. Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 PILLAR II - GIR Nutzdaten L1 L2 L3 L4 L5 L6 L7 L8 L9 L10 L11 L12 L13 L14 L15 Kardinalität POB Format Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung globe:AdditionalDataPointType Zusätzlicher Datenpunkt Das Element „UTPRTopUpTaxAttributed“ gibt an, dass der gesamte Sekundärergänzungssteuerbetrag, der den Sekundärergänzungssteuerhoheitsgebieten zuzurechnen ist, die Summe aller gesamten Sekundärergänzungssteuerbeträge für jedes in Tabelle 3.4.3 angegebene Steuerhoheitsgebiet ist. Das Element „AddCashTaxExpense“ spiegelt wider, dass der zusätzliche steuerliche Zahlungsaufwand, die den Geschäftseinheiten in dem Sekundärergänzungssteuerhoheitsgebiet entstehen, der Betrag der gemäß Sekundärergänzungssteuer-Regelung fälligen Steuer zusätzlich zu dem Steuerbetrag ist, der ansonsten gemäß den normalen Steuervorschriften zu zahlen wäre. Das Element „UTPRTopUpTaxCarriedForward“ gibt an, dass die verbleibende Sekundärergänzungssteuer, die übertragen werden kann, die positive Differenz zwischen dem dem Sekundärergänzungs-Steuerhoheitsgebiet für das Berichtsgeschäftsjahr zugeschriebenen Sekundärergänzungssteuer-Betrag und den zusätzlichen steuerlichen Zahlungsaufwand ist, die den Geschäftseinheiten in dem Sekundärergänzungs-Steuerhoheitsgebiet entstanden sind und in 3.4.3.7 gemeldet wurden. Das wiederholbare Element „AdditionalDataPoint“ besteht aus den Elementen „Description“, „Amount“, „Percentage“ und „Text “. Jedes Element und die zugehörigen Werte sind unter dem Komplexdatentyp globe:AdditionalDataPointType aufgeführt stf:docspec_type Dokumentenspezifikation DocSpec identifiziert den jeweiligen Bericht innerhalb der übermittelten GIRNachricht. Es ermöglicht die Identifizierung von Berichten, die korrigiert werden müssen (weitere Hinweise, siehe stf:DocSpec_Type unter Komplexe Datentypen). globe:UTPRTopUpTaxAttributed 1 P n xsd:integer Sekundärergänzungssteuer Zurechnung globe:AddCashTaxExpense 1 P n xsd:integer Zusätzlicher steuerlicher Zahlungsaufwand globe:UTPRTopUpTaxCarriedForward 1 P globe:AdditionalDataPoint globe:DocSpec 0..n O 1 P Wertemenge / Erklärung (deut.) Vorgetragene Sekundärergänzungssteuer Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 Kardinalität P O B For-mat globe:Name 1 P an 1 200 stf:StringMin1Max200_Type Name globe:ResCountryCode globe:TIN 1..n 1..n P P en an 2 1 2 iso:CountryCode_Type 200 globe:TIN_Type Ansässigkeitsstaat globe:Rules 1..n P en Komplexe Datentypen Min Max Datentyp Deutsche Bezeichnung globe:ID_Type globe:IDTypeRules_EnumType Ergänzungssteuerregelung Wertemenge / Erklärung (deut.) Der ID-Typ definiert die identifizierenden Informationen, die in das GIR-XML-Schema in Bezug auf Geschäftseinheiten, JVs und JV-Tochtergesellschaften aufgenommen werden. Er wird an mehreren Stellen im GIR-XML-Schema verwendet und folgt immer der unten stehenden Struktur. Es besteht aus den folgenden Elementen (einschließlich des TIN-Typs), die weiter unten näher erläutert werden. Das Element „Name“ gibt den vollständigen rechtlichen Namen der Geschäftseinheiten, des Joint Ventures und der JV-Tochtergesellschaft an. Das wiederholbare Element „ResCountryCode“ gibt den/die Ländercode(s) des Steuerhoheitsgebiets an, in dem die Geschäftseinheit (außer der obersten Muttergesellschaft), das Joint Venture oder die Tochtergesellschaft des Joint Ventures für GloBE-Zwecke ansässig ist. Der ResCountryCode basiert auf der ISO 3166-1-Länderliste, die durch den X5 Code für staatenlose Geschäftseinheiten ergänzt wird. Der TIN-Typ ist gemäß dem Komplexdatentyp globe:TIN_Type auszufüllen. Das Element „Rules“ gibt an, ob das Steuerhoheitsgebiet der Geschäftseinheit für das Berichtsgeschäftsjahr eine anerkannte Primär-, Sekundär- oder nationale Ergänzungssteuerregelung (engl. QIIR, QUTPR, QDMTT) in Kraft hat. Die möglichen Werte sind: siehe globe:IDTypeRules_EnumType (GIR201 - GIR205) unter Wertelisten für Aufzählungstypen Wenn mehr als eine Option relevant ist, müssen alle relevanten Optionen ausgewählt werden. Das wiederholbare Element „Globe Status“ gibt den Status der Geschäftseinheit für GloBE-Zwecke an. Die möglichen Werte sind: siehe globe:IDTypeGloBEStatus_EnumType (GIR301 - GIR318) unter Wertelisten für Aufzählungstypen globe:GlobeStatus globe:ExcludedUPE ID_Type globe:Name globe:ResCountryCode globe:TIN globe:Rules 1..n 1 0..n 1..n 0..n P P O P O en an en an en globe:IDTypeGloBEStatus_EnumType 1 2 1 200 stf:StringMin1Max200_Type 2 iso:CountryCode_Type 200 globe:TIN_Type globe:IDTypeRules_EnumType Status Wenn mehr als eine Option relevant ist, müssen alle relevanten Optionen ausgewählt werden. Die meldende Geschäftseinheit muss das Element ID separat für die Eigentümer der Geschäftseinheit (falls vorhanden) ausfüllen, für die der Status der Geschäftseinheit, des JV oder der JV-Tochtergesellschaft von dem im Element GloBE Status angegebenen Status abweicht (z. B. Wenn eine transparente Einheit von einem der Eigentümer der Geschäftseinheit als steuerlich transparente Einheit und vom anderen als umgekehrt hybride Einheit behandelt wird, muss die meldende Geschäftseinheit die Tabelle für dieselbe transparente Einheit zweimal ausfüllen: einmal in Bezug auf den Eigentümer, der die transparente Einheit als steuerlich transparentes Einheit behandelt, und ein weiteres Mal in Bezug auf den Eigentümer, der sie als umgekehrt hybride Einheit behandelt). Name Der Typ „UPE ID“ definiert die identifizierenden Informationen, die in das GIR-XMLSchema in Bezug auf oberste Muttergesellschaften (engl. Ultimate Parent Entities UPEs) aufgenommen werden. Er wird an mehreren Stellen innerhalb des GIR-XMLSchemas verwendet und folgt immer der nachstehenden Struktur. Das Element „Name“ gibt den vollständigen rechtlichen Namen der UPE an. Ansässigkeitsstaat Steueridentifikationsnummer Ergänzungssteuerregelung Das wiederholbare Element „ResCountryCode“ gibt den/die Ländercode(s) des Steuerhoheitsgebiets an, in dem die UPE für GloBE-Zwecke ansässig ist. Diese Information muss nicht für UPEs angegeben werden, die ausgeschlossene Einheiten sind. Der ResCountryCode basiert auf der ISO 3166-1-Länderliste, die durch den X5 Code für staatenlose Einheiten ergänzt wird. Das Element „TIN“ folgt dem Komplexdatentyp globe:TIN_Type. Das Element „Rules“ gibt an, ob für das Steuerhoheitsgebiet der obersten Muttergesellscahft im Berichtsgeschäftsjahr eine anerkannte Primär-, Sekundärund/oder nationale Ergänzungssteuerregelung (engl. QIIR, QUTPR, QDMTT) in Kraft ist. Mögliche Werte sind: Siehe globe:IDTypeRules_EnumType (GIR201–GIR205) unter Wertelisten für Aufzählungstypen Wenn mehr als eine Option relevant ist, müssen alle relevanten Optionen ausgewählt werden. Diese Information muss nicht für oberste Muttergesellschaften gemeldet werden, die als ausgeschlossene Einheiten gelten. Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern Komplexe Datentypen globe:GlobeStatus Kardinalität P O B For-mat 1..n P Min Max en Datentyp globe:IDTypeGloBEStatus_EnumType globe:TIN_Type issuedBy 0..1 O en unknown 0..1 O b TypeOfTIN 0..1 O en 2 1 2 iso:CountryCode_Type 1 xsd:Boolean globe:TIN_EnumType globe:AdditionalDataPointType globe:Description 0..1 O globe:Amount globe:Percentage 0..1 0..1 O O an 1 globe:Text 0..1 O an 1 4000 stf:StringMin1Max4000_Type globe:Boolean 0..1 O b 1 1 170 stf:StringMin1Max170_Type xsd:integer 6 globe:percentage 1 xsd:boolean GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.) Das wiederholbare Element „Globe Status“ zeigt den Status der obersten Muttergesellschaft für GloBE-Zwecke an. Die möglichen Werte sind: Siehe Globe:IDTypeGloBEStatus_EnumType (GIR301 - GIR318) unter Wertelisten für Aufzählungstypen Der TIN-Typ gibt die Steueridentifikationsnummer der UPE, der Geschäftseinheit, des JV oder der JV-Tochtergesellschaft an, die für die Zwecke der erfassten Steuern in dem Land verwendet wird, in dem sie für GloBE-Zwecke ansässig ist, oder, wenn die Geschäftseinheit keine Steueridentifikationsnummer hat, ein funktionales Äquivalent, wie z. B. eine Geschäfts-/Firmenregisternummer. Zur Identifizierung von staatenlosen Geschäftseinheiten muss die meldende Geschäftseinheit das Steueridentifikationsmerkmal oder ihr funktionales Äquivalent angeben, das für die Zwecke der erfassten Steuern in dem Land verwendet wird, in dem die Geschäftseinheit gegründet wurde. Sie wird an mehreren Stellen im GIR-XML-Schema verwendet und folgt immer der unten stehenden Struktur. Der TIN-Typ gibt auch die TIN (falls vorhanden) an, die der UPE, der Geschäftseinheit, dem JV oder der JV-Tochtergesellschaft von dem Steuerhoheitsgebiet ausgestellt wurde, in der die Einreichung erfolgt (die „Einreichungshoheit“). Sie besteht aus den folgenden Elementen. Falls die Einheit keine TIN hat, ist der Wert NOTIN anzugeben. Dieses Attribut beschreibt das Steuerhoheitsgebiet, das die Steueridentifikationsnummer ausgestellt hat. Es sollte immer angegeben werden, es sei denn, das Element ist als „unbekannt“ gekennzeichnet. Dieses Attribut kann als wahr „1“ angegeben werden, wenn die Steueridentifikationsnummer nicht existiert. Jeder Wert, der für eine als unbekannt gekennzeichnete Steueridentifikationsnummer angegeben wird, wird verworfen. Das Element TIN-Typ legt den Typ der angegebenen TIN oder der entsprechenden Nummer fest. Mögliche Werte sind: siehe globe:TIN_EnumType (GIR3001 - GIR3004) unter Wertelisten für Aufzählungstypen Das wiederholbare Element AdditionalDataPoint setzt sich aus den Elementen Description, Amount, Percentage und Text zusammen. Jedes Element und die entsprechenden Werte werden nachstehend beschrieben und sollten nur auf der Grundlage genehmigter staatlicher Leitlinien und gemäß den darin enthaltenen Anweisungen ausgefüllt werden. Das Beschreibungselement dient zur Beschreibung des zusätzlich bereitgestellten Datenpunkts. Das Element amount wird verwendet, wenn der zusätzliche Datenpunkt ein Betrag oder eine Zahl ist. Das Prozent-Element wird zur Angabe eines Prozentsatzes verwendet. Das Element text wird verwendet, wenn der zusätzliche Datenpunkt in einem Textformat bereitgestellt werden soll. Das Boolean Element wird verwendet, wenn der zusätzliche Datenpunkt eine wahre oder falsche Antwort erfordert. DocSpec identifiziert den jeweiligen Bericht innerhalb der zu übermittelnden GIRNachricht. Es ermöglicht die Identifizierung von Berichten, die einer Korrektur bedürfen. Das DocSpec-Element setzt sich wie folgt zusammen: stf:DocSpec_Type Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern Komplexe Datentypen Kardinalität P O B For-mat Min Max Datentyp stf:DocTypeIndic 1 P en stf:OECDDocTypeIndic_EnumType stf:DocRefId 1 P an 1 200 stf: StringMin1Max200_Type stf:CorrDocRefId 0..1 O an 0 200 stf: StringMin1Max200_Type GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung (deut.) Eine Nachricht kann entweder neue Datensätze (OECD1) oder Berichtigungen und/oder Löschungen (OECD2 und OECD3) enthalten, sollte aber keine Mischung aus beidem enthalten. Die Option zum erneuten Senden (OECD0) kann nur für das Element Filing Info verwendet werden, wenn das Element Filing Info bereits gesendet wurde. Dieses Element gibt die Art der zu übermittelnden Daten an. Zulässige Einträge sind: siehe stf:OECDDocTypeIndic_EnumType (OECD0 - OECD13) unter Wertelisten für Aufzählungstypen Die Codes OECD10 bis OECD13 dürfen nur während vereinbarter Testzeiträume oder auf der Grundlage einer bilateralen Vereinbarung über Tests verwendet werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die zuständigen Behörden vermeiden, dass Testdaten mit „echten“ Daten vermischt werden. Die DocRefID ist ein eindeutiger Bezeichner für das Dokument (d. h. einen Datensatz und alle seine untergeordneten Datenelemente). Ein Element, das eine Korrektur (oder Löschung) enthält, muss eine neue eindeutige DocRefID für zukünftige Referenzen haben. Die CorrDocRefID verweist auf die DocRefID des zu korrigierenden oder zu löschenden Elements. Sie muss sich immer auf die letzte Referenz der gesendeten Lieferung (DocRefID) beziehen. Die letzte Referenz der gesendeten Lieferung (DocRefID) muss Teil der letzten Nachricht sein, in der die Lieferung gesendet wurde. Auf diese Weise kann eine Reihe von Korrekturen oder Änderungen verarbeitet werden, da jede Korrektur die vorherige Version vollständig ersetzt. Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 Wertelisten für Aufzählungstypen Typ stf:OECDDocTypeIndic_EnumType Wert Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung OECD0 OECD1 OECD2 OECD3 OECD10 OECD11 OECD12 OECD13 Erneut gesendete Daten Neue Daten Korrigierte Daten Löschung von Daten Erneut gesendete Testdaten Neue Testdaten Korrigierte Testdaten Löschung von Testdaten Resent Data New Data Corrected Data Deletion of Data Resent Test Data New Test Data Corrected Test Data Deletion of Test Data GIR101 Die Nach enthält ausschließlich neue The message only contains new information Informationen Die Meldung enthält Korrekturen/Löschungen für The message contains corrections/deletions for previously sent information zuvor übermittelte Informationen globe:MessageTypeIndic_EnumType GIR102 GIR103 Die Mieldung weist darauf hin, dass keine meldepflichtigen Daten vorliegen The message advises there is no data to report GIR201 Eine anerkannte QIIR applicable to Low-Taxed Constituent Primärergänzungssteuerregelung (engl. Qualified Entities located in other jurisdictions only Income Inclusion Rule - QIIR) ist nur auf niedrigbesteuerte Geschäftseinheiten in anderen Jurisdiktionen anwendbar Eine anerkannte QIIR applicable to both Low-Taxed Primärergänzungssteuerregelung (engl. Qualified Constituent Entities located in other jurisdictions and in the jurisdiction of the Income Inclusion Rule - QIIR) ist sowohl auf niedrigbesteuerte Geschäftseinheiten in anderen Parent Entity Jurisdiktionen und in der Jurisdiktion der Muttergesellschaft anwendbar Anerkannte Sekundärergänzungssteuerregelung QUTPR (engl. Qualified Undertaxed Profit Rule - QUTPR) globe:IDTypeRules_EnumType GIR202 GIR203 QDMTT GIR205 Anerkannte nationale Ergänzungssteuer (engl. Qualified Domestic Minimum Top-up Tax QDMTT) Nicht anwendbar GIR301 Geschäftseinheit Constituent Entity GIR204 Not applicable globe:IDTypeGloBEStatus_EnumType Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 Wertelisten für Aufzählungstypen Typ Wert GIR302 Deutsche Bezeichnung Transparente Einheit – steuerlich transparent Wertemenge / Erklärung Flow-through Entity – Tax Transparent GIR303 Transparente Einheit – umgekehrt hybrid Flow-through Entity – Reverse Hybrid GIR304 GIR305 GIR306 GIR307 Hybrid Entity Permanent Establishment Main Entity Minority-Owned Parent Entity GIR318 Hybride Einheit Betriebsstätte Stammhaus In Minderheitseigentum stehende Muttergesellschaft In Minderheitseigentum stehende Tochtergesellschaft In Minderheitseigentum stehende Geschäftseinheit Investmenteinheit Versicherungsinvestmenteinheit Verbriefungseinheit Joint Venture (JV) JV-Tochtergesellschaft Unwesentliche Geschäftseinheit Ausgeschlossene Einheit Muttergesellschaft, die zur Anwendung einer anerkannten Primärergänzungssteuerregelung (engl. Qualified Income Inclusion Rule - QIIR) nach Artikel 10.3.5 verpflichtet ist Nicht zur Gruppe gehörende Einheit GIR401 GIR402 GIR403 GIR404 GIR405 Oberste Muttergesellschaft Benannte meldende Geschäftseinheit Benannte lokale Geschäftseinheit Geschäftseinheit Andere Ultimate Parent Entity Designated Filing Entity Designated Local Entity Constituent Entity Other GIR501 GIR502 GIR503 GIR504 Buchstabe a Buchstabe b Buchstabe c Buchstabe d subparagraph a subparagraph b subparagraph c subparagraph d GIR601 Staatliche Einheit Governmental Entity GIR308 GIR309 GIR310 GIR311 GIR312 GIR313 GIR314 GIR315 GIR316 GIR317 Minority-Owned Subsidiary Minority-Owned Constituent Entity Investment Entity Insurance Investment Entity Securitisation Entity Joint Venture (JV) JV Subsidiary Non-Material Constituent Entity Excluded Entity Parent Entity required to apply a QIIR under Article 10.3.5 Non-group Member globe:FilingCERole_EnumType globe: FilingCECofUPE_EnumType globe:ExcludedUPE_EnumType Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 Wertelisten für Aufzählungstypen Typ Wert GIR602 GIR603 GIR604 GIR605 Deutsche Bezeichnung Internationale Organisation Organisation ohne Erwerbszweck Pensionseinheit Investmentvehikel, das die oberste Muttergesellschaft ist Immobilien-Investmentvehikel, das die oberste Muttergesellschaft ist Wertemenge / Erklärung International Organisation Non-profit Organisation Pension fund Investment Fund that is the UPE GIR701 GIR702 Geschäftseinheit Transparente Einheit – steuerlich transparent Constituent Entity Flow-Through Entity – Tax Transparent GIR703 Transparente Einheit – umgekehrt hybrid Flow-Through Entity – Reverse Hybrid GIR704 GIR705 GIR706 GIR707 Hybrid Entity Permanent Establishment Main Entity Minority-Owned Parent Entity GIR721 Hybride Einheit Betriebsstätte Stammhaus In Minderheitseigentum stehende Muttergesellschaft In Minderheitseigentum stehende Tochtergesellschaft In Minderheitseigentum stehende Geschäftseinheit Investmenteinheit Versicherungsinvestmenteinheit Verbriefungseinheit Joint Venture (JV) JV-Tochtergesellschaft Unwesentliche Geschäftseinheit In Teileigentum stehende Muttergesellschaft Zwischengeschaltete Muttergesellschaft Oberste Muttergesellschaft Ausgeschlossene Einheit Muttergesellschaft, die zur Anwendung einer anerkannten Primärergänzungssteuerregelung (engl. Qualified Income Inclusion Rule - QIIR) Nicht zur Gruppe gehörende Einheit GIR801 GIR802 Oberste Muttergesellschaft Geschäftseinheiten UPE Constituent Entities GIR606 Real Estate Investment Vehicle that is the UPE globe:IDGloBEStatus_EnumType GIR708 GIR709 GIR710 GIR711 GIR712 GIR713 GIR714 GIR715 GIR716 GIR717 GIR718 GIR719 GIR720 Minority-Owned Subsidiary Minority-Owned Constituent Entity Investment Entity Insurance Investment Entity Securitisation Entity Joint Venture (JV) JV Subsidiary Non-Material Constituent Entity POPE (Partially-owned Parent Entity) Intermediate Parent Entity Ultimate Parent Entity Excluded Entity Parent Entity required to apply a QIIR under Article 10.3.5 Non-group Member globe:OwnershipType_EnumType Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 Wertelisten für Aufzählungstypen Typ Wert GIR803 GIR804 GIR805 GIR806 Deutsche Bezeichnung Gemeinschaftsunternehmen (JV) JV-Tochtergesellschaften Ausgeschlossene Einheiten (aggregiert) Nicht zur Gruppe gehörende Einheiten (aggregiert) Wertemenge / Erklärung JV's (Joint Ventures) JV Subsidiaries Excluded Entities (aggregate) Non-Group members (aggregate) GIR901 GIR902 GIR903 In Teileigentum stehende Muttergesellschaft Zwischengeschaltete Muttergesellschaft Muttergesellschaft, die zur Anwendung einer anerkannten Primärergänzungssteuerregelung (engl. Qualified Income Inclusion Rule - QIIR) POPE (Partially-owned Parent Entity) Intermediate Parent Entity Parent Entity required to apply a QIIR under Article 10.3.5 GIR1001 GIR1002 GIR1003 GIR1004 GIR1005 GIR1006 Staatliche Einheit Internationale Organisation Organisation ohne Erwerbszweck Pensionseinheit Investmentvehikel, das die oberste Immobilien-Investmentvehikel, das die oberste Muttergesellschaft ist Einheit im Eigentum von ausgeschlossenen Einheiten gemäß Artikel 1.5.2 (a) Governmental Entity International Organisation Non-profit Organisation Pension fund Investment Fund that is an UPE Real Estate Investment Vehicle that is an UPE Entity owned by Excluded Entities under Article 1.5.2 (a) GIR1008 Einheit im Eigentum von ausgeschlossenen Einheiten gemäß Artikel 1.5.2 (b) Entity owned by Excluded Entities under Article 1.5.2 (b) GIR1101 GIR1102 GIR1103 GIR1104 GIR1105 GIR1106 Geschäftseinheiten In Minderheitseigentum stehende Untergruppe Eigenständige In Minderheitseigentum stehende Geschäftseinheit Investmenteinheit Joint-Venture-Gruppe Staatenlose Geschäftseinheit Constituent Entities Minority-Owned Subgroup Standalone MOCEs (Minority-Owned Constituent Entity) Investment Entity JV Group (Joint Venture Group) Stateless Constituent Entity GIR1201 De-minimis-Ausschluss (Wesentlichkeitsgrenze) De minimis Exclusion globe:POPEIPE_EnumType globe:ExcludedEntity_EnumType GIR1007 globe:TypeofSubGroup_EnumType globe:SafeHarbour_EnumType Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 Wertelisten für Aufzählungstypen Typ Wert GIR1202 Wertemenge / Erklärung QDMTT safe harbour GIR1206 GIR1207 GIR1208 GIR1209 Deutsche Bezeichnung Safe-Harbour bei anerkannter nationaler Ergänzungssteuer Übergangs-CbCR-Safe-Harbour – De-minimisTest (Wesentlichkeitsgrenze) Übergangs-CbCR-Safe-Harbour – ETR-Test Übergangs-CbCR-Safe-Harbour – Routinegewinntest Übergangs-UTPR-Safe-Harbour Permanenter Safe-Harbour – De-minimis-Test Permanenter Safe-Harbour – ETR-Test Permanenter Safe-Harbour – Routinegewinntest GIR1301 GIR1302 GIR1303 GIR1304 GIR1305 GIR1306 GIR1307 GIR1308 GIR1309 GIR1310 GIR1311 GIR1312 GIR1313 GIR1314 unter 2,5 % 2,5 % oder mehr, aber unter 5 % 5 % oder mehr, aber unter 7,5 % 7,5 % oder mehr, aber unter 10 % 10 % oder mehr, aber unter 12,5 % 12,5 % oder mehr, aber unter 15 % 15 % oder mehr, aber unter 17,5 % 17,5 % oder mehr, aber unter 20 % 20 % oder mehr, aber unter 22,5 % 22,5 % oder mehr, aber unter 25 % 25 % oder mehr, aber unter 27,5 % 27,5 % oder mehr, aber unter 30 % 30 % oder mehr Abschnitt 3.2 nicht erfüllt below 2.5% 2.5% or above but below 5% 5% or above but below 7.5% 7.5% or above but below 10% 10% or above but below 12.5% 12.5% or above but below 15% 15% or above but below 17.5% 17.5% or above but below 20% 20% or above but below 22.5% 22.5% or above but below 25% 25% or above but below 27.5% 27.5% or above but below 30% 30% or above Section 3.2 not completed GIR1401 GIR1402 GIR1403 GIR1404 GIR1405 GIR1406 GIR1407 GIR1408 GIR1409 keine Ergänzungssteuer zahlbar unter 1 Million EUR 1 Million EUR bis unter 5 Millionen EUR 5 Million EUR bis unter 25 Millionen EUR 25 Million EUR bis unter 50 Millionen EUR 50 Million EUR bis unter 75 Millionen EUR 75 Million EUR bis unter 100 Millionen EUR 100 Million EUR bis unter 250 Millionen EUR 250 Millionen EUR oder mehr. No Top-up Tax payable Below EUR 1 million EUR 1 million to below EUR 5 million EUR 5 million to below EUR 25 million EUR 25 million to below EUR 50 million EUR 50 million to below EUR 75 million EUR 75 million to below EUR 100 million EUR 100 million to below EUR 250 million EUR 250 million or above. GIR1203 GIR1204 GIR1205 Transitional CbCR Safe Harbour – De minimis test Transitional CbCR Safe Harbour – ETR test Transitional CbCR Safe Harbour – Routine profit test Transitional UTPR Safe Harbour Permanent Safe Harbour – De minimis test Permanent Safe Harbour – ETR test Permanent Safe Harbour – Routine profit test globe: ETRRange_EnumType globe:QDMTTuT_EnumType globe:globeTuT_EnumType Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 Wertelisten für Aufzählungstypen Typ Wert GIR1501 GIR1502 GIR1503 GIR1504 GIR1505 GIR1506 GIR1507 GIR1508 GIR1509 Deutsche Bezeichnung keine Ergänzungssteuer zahlbar unter 1 Million EUR 1 Million EUR bis unter 5 Millionen EUR 5 Million EUR bis unter 25 Millionen EUR 25 Million EUR bis unter 50 Millionen EUR 50 Million EUR bis unter 75 Millionen EUR 75 Million EUR bis unter 100 Millionen EUR 100 Million EUR bis unter 250 Millionen EUR 250 Millionen EUR oder mehr. Wertemenge / Erklärung No Top-up Tax payable below EUR 1 million EUR 1 million to below EUR 5 million EUR 5 million to below EUR 25 million EUR 25 million to below EUR 50 million EUR 50 million to below EUR 75 million EUR 75 million to below EUR 100 million EUR 100 million to below EUR 250 million EUR 250 million or above. GIR1601 GIR1602 GIR1603 GIR1609 Geschäftseinheiten In Minderheitseigentum stehende Untergruppe Eigenständige In Minderheitseigentum stehende Geschäftseinheit Investmenteinheiten Joint-Venture-Gruppe Staatenlose Geschäftseinheit Übergangs-CbCR-Safe-HarborGeschäftseinheiten Übergangs-CbCR-Safe-Harbor-Joint-VentureGruppe (bitte spezifizieren welche JV-Gruppe) Übergangs-UTPR-Safe-Harbour Constituent Entities Minority-Owned Subgroup Standalone MOCEs (Minority-Owned Constituent Entity) Investment Entities JV Group (Joint Venture Group) Stateless Constituent Entity Transitional CbCR Safe Harbour-Constituent Entities Transitional CbCR Safe Harbour- JV Group (specify which JV Group) Transitional UTPR Safe Harbour GIR1701 GIR1702 GIR1703 GIR1704 Artikel 3.4 Artikel 3.5.3 Artikel 3.5.1(a) Artikel 3.5.1(b) Article 3.4 Article 3.5.3 Article 3.5.1(a) Article 3.5.1(b). GIR1801 GIR1802 Artikel 3.2.3 Artikel 3.2.7 Article 3.2.3 Article 3.2.7 GIR1901 GIR1902 GIR1903 GIR1904 GIR1905 GIR1906 GIR1907 Artikel 7.1.1 (a) (i) Artikel 7.1.1 (a) (ii) Artikel 7.1.1 (b) Artikel 7.1.1 (c) Artikel 7.2.1 (a) (i) Artikel 7.2.1 (a) (ii) Artikel 7.2.1 (a) (iii) Article 7.1.1 (a) (i) Article 7.1.1 (a) (ii) Article 7.1.1 (b) Article 7.1.1 (c) Article 7.2.1 (a) (i) Article 7.2.1 (a) (ii) Article 7.2.1 (a) (iii) globe:ETRTypeofSubGroup_EnumType GIR1604 GIR1605 GIR1606 GIR1607 GIR1608 globe:MainEntityPEandFTEBasis_EnumType globe:CrossBorderAdjustments_EnumType globe:UPEAdjustmentsBasis_EnumType Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 Wertelisten für Aufzählungstypen Typ Wert GIR1908 GIR1909 GIR1910 Deutsche Bezeichnung Artikel 7.2.1 (b) Artikel 7.2.1 (c) Artikel 7.2.2 Wertemenge / Erklärung Article 7.2.1 (b) Article 7.2.1 (c) Article 7.2.2 GIR2001 GIR2002 GIR2003 Nettosteueraufwand – Artikel 3.2.1 (a) Net Taxes Expense - Article 3.2.1 (a) Ausgenommene Dividenden – Artikel 3.2.1 (b) Excluded Dividends – Article 3.2.1 (b) Ausgenommener Eigenkapitalgewinn oder Excluded Equity Gain or Loss – Article 3.2.1 (c) verlust – Artikel 3.2.1 (c) Nach der Neubewertungsmethode Included Revaluation Method Gain or Loss – berücksichtigter Gewinn oder Verlust – Artikel Article 3.2.1 (d) 3.2.1 (d) Gemäß Artikel 6.3 ausgenommener Gewinn oder Gain or loss from disposition of assets and liabilities excluded under Article 6.3 – Article Verlust aus der Veräußerung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten – Artikel 3.2.1 (e) 3.2.1 (e ) Asymmetrische Wechselkursgewinne oder Asymmetric Foreign Currency Gains or Losses – Article 3.2.1 (f) verluste – Artikel 3.2.1 (f) Grundsätzlich unzulässige Aufwendungen – Policy Disallowed Expenses – Article 3.2.1 (g) Artikel 3.2.1 (g) Fehler aus früheren Perioden – Artikel 3.2.1 (h) Prior Period Errors – Article 3.2.1 (h) Fehler aus der Vorperiode oder Änderungen der Changes in Accounting Principles – Article Rechnungslegungsgrundsätze – Artikel 3.2.1(h) 3.2.1(h) Abgegrenzter Pensionsaufwand – Artikel 3.2.1 (i) Accrued Pension Expense – Article 3.2.1 (i) globe:AdjustmentItem_EnumType GIR2004 GIR2005 GIR2006 GIR2007 GIR2008 GIR2009 GIR2010 GIR2011 GIR2012 GIR2013 GIR2014 GIR2015 GIR2016 GIR2017 GIR2018 Schuldenerlasse – Artikel 3.2.1 Aktienbasierte Vergütung – Artikel 3.2.2 Anpassungen zum Fremdvergleichsgrundsatz – Artikel 3.2.3 Anerkannte auszahlbare Steuergutschrift oder marktfähige übertragbare Steuergutschrift – Artikel 3.2.4 Wahlmöglichkeit für Gewinne und Verluste nach dem Realisationsprinzip – Artikel 3.2.5 Wahlmöglichkeit für angepasste Veräußerungsgewinne – Artikel 3.2.6 Aufwendungen für gruppeninterne Finanzierungsvereinbarungen – Artikel 3.2.7 Wahlmöglichkeit für konzerninterne Transaktionen in ein und demselben Steuerhoheitsgebiet – Artikel 3.2.8 Debt releases - Article 3.2.1 Stock-based compensation – Article 3.2.2 Arm’s length adjustments – Article 3.2.3 Qualified Refundable Tax Credit or Marketable Transferable Tax Credit – Article 3.2.4 Election for Gains and losses using realisation principle – Article 3.2.5 Election for Adjusted Asset Gain – Article 3.2.6 Intragroup Financing Arrangement expense – Article 3.2.7 Election for intragroup transactions in same jurisdiction – Article 3.2.8 Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 Wertelisten für Aufzählungstypen Typ Wert GIR2019 Deutsche Bezeichnung Versicherungssteuern, die den Versicherungsnehmern in Rechnung gestellt werden – Artikel 3.2.9 Wertemenge / Erklärung Insurance company taxes charged to policyholders – Article 3.2.9 GIR2020 Erhöhung/Verminderung des Eigenkapitals, das auf gezahlte/zahlbare oder erhaltene/einforderbare Ausschüttungen an zusätzliches Kernkapital zurückzuführen ist – Artikel 3.2.10 Increase/decrease to equity attributed to Additional Tier One and Restricted Tier One Capital distributions paid/payable or received/receivable – Article 3.2.10 GIR2021 Geschäftseinheiten, die einer multinationalen Unternehmensgruppe beitreten oder diese verlassen – Artikel 3.2.11 und 6.2 Constituent Entities joining and leaving an MNE Group – Article 3.2.11 and 6.2 GIR2022 Reduzierung des GloBE-Einkommens der UPE, die eine transparente Einheit ist – Artikel 3.2.11 und 7.1 Reduzierung des GloBE-Einkommens der UPE, die einer Regelung für abzugsfähige Dividenden unterliegt – Artikel 3.2.11 und 7.2 Wahlrecht für steuerpflichtige Ausschüttungen – Artikel 3.2.11 und 7.6 Einkünfte aus internationalem Seeverkehr – Artikel 3.3 Reduction of GloBE Income of the UPE that is a Flow-through Entity – Article 3.2.11 and 7.1 Reduction of GloBE Income of the UPE that is subject to a Deductible Dividend Regime – Article 3.2.11 and 7.2 Taxable Distribution Method election – Article 3.2.11 and 7.6 International Shipping Income – Article 3.3 GIR2026 Transaktionen zwischen Geschäftseinheiten – Artikel 9.1.3 Transactions between Constituent Entities – Article 9.1.3 GIR2101 GIR2102 GIR2103 GIR2104 GIR2105 GIR2106 Article 3.3.2.a Article 3.3.2.b Article 3.3.2.c Article 3.3.2.d Article 3.3.2.e Article 3.3.2.f Article 3.3.2.a Article 3.3.2.b Article 3.3.2.c Article 3.3.2.d Article 3.3.2.e Article 3.3.2.f GIR2201 GIR2202 GIR2203 GIR2204 GIR2205 Artikel 3.3.3.a Artikel 3.3.3.b Artikel 3.3.3.c Artikel 3.3.3.d Artikel 3.3.3.e Article 3.3.3.a Article 3.3.3.b Article 3.3.3.c Article 3.3.3.d Article 3.3.3.e GIR2023 GIR2024 GIR2025 globe:IntShipCategory_EnumType globe:AncShipCategory_EnumType globe:AdjustedBasis_EnumType Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 Wertelisten für Aufzählungstypen Typ Wert GIR2301 GIR2302 GIR2303 GIR2304 GIR2305 GIR2306 GIR2307 GIR2308 GIR2309 Deutsche Bezeichnung Artikel 4.3.2 (a) Artikel 4.3.2 (b) Artikel 4.3.2 (c) Artikel 4.3.2 (d) Artikel 4.3.2 (e) Artikel 4.3.3 (a) Artikel 4.3.3 (b) Artikel 4.3.4 Artikel 4.3.2(c) – Gemischte CFC-Regelung (gemischte Hinzurechnungsbesteuerung) Wertemenge / Erklärung Article 4.3.2 (a) Article 4.3.2 (b) Article 4.3.2 (c) Article 4.3.2 (d) Article 4.3.2 (e) Article 4.3.3 (a) Article 4.3.3 (b) Article 4.3.4 Article 4.3.2(c) – Blended CFC regime GIR2401 Erfasste Steuern, die bei der Ermittlung des Covered Tax accrued as an expense in the profit before taxation in the financial Gewinns vor Steuern im Abschluss als Aufaccounts - Article 4.1.2 (a) wand abgegrenzt wurden – Artikel 4.1.2 (a) Erfasste Steuern, die im Geschäftsjahr entrichtet Covered Taxes for uncertain tax position recorded as a reduction to Covered Taxes in wurden und mit Unsicherheiten prior year – Article 4.1.2 (c) bezüglich der steuerlichen Behandlung zusammenhängen, sofern die betreffenden Beträge in einem vorangegangenen Geschäftsjahr als Kürzung der erfassten Steuern gemäß Artikel 4.1.3 Buchstabe d behandelt wurden - Artikel 4.1.2 (c) globe:CurrentAdjustedTax_EnumType GIR2402 GIR2403 GIR2404 GIR2405 GIR2406 Gutschriften oder Erstattungen in Bezug auf anerkannte auszahlbare Steuergutschriften, die als Kürzung des laufenden Steueraufwands erfasst wurden – Artikel 4.1.2 (d) Qualifizierte Durchflusssteuervorteile qualifizierter Eigentumsanteile – Artikel 3.2.1 (c) Qualified Refundable Tax Credit or Marketable Transferable Tax Credits recorded as a reduction to current tax expense – Article 4.1.2 (d) Qualified Flow-through Tax Benefits of Qualified Ownership Interests – Article 3.2.1 (c) Laufender Steueraufwand in Bezug auf Erträge, Current tax expense on income excluded die bei der Berechnung des GloBEfrom GloBE Income or Loss – Article 4.1.3 Gewinns oder -Verlusts ausgenommen werden - (a) Nicht qualifizierte erstattungsfähige Non-Qualified Refundable Tax Credit, NonMarketable Transferable Tax Credit or Other Steuergutschriften, nicht marktfähige Tax Credits not recorded as a reduction to übertragbare Steuergutschriften oder andere Steuergutschriften, die nicht als Reduzierung der current tax expense – Article 4.1.3 (b) laufenden Steueraufwendungen erfasst wurden – Artikel 4.1.3 (b) Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 Wertelisten für Aufzählungstypen Typ Wert GIR2407 GIR2408 GIR2409 GIR2410 GIR2411 GIR2412 GIR2413 GIR2414 GIR2415 GIR2416 GIR2417 Deutsche Bezeichnung Erstattete oder gutgeschriebene erfasste Steuern (außer qualifizierte erstattungsfähige Steuergutschriften oder marktfähige übertragbare Steuergutschriften), die nicht als Anpassung der laufenden Steueraufwendungen behandelt werden – Artikel 4.1.3 (c) Laufender Steueraufwand, der mit Unsicherheiten bezüglich der steuerlichen Behandlung zusammenhängt - Artikel 4.1.3. (d) Laufender Steueraufwand, der voraussichtlich nicht binnen drei Jahren nach Ende des Geschäftsjahrs bezahlt wird – Artikel 4.1.3 (e) Nach Einreichung der Erklärung erfolgende Anpassungen und Steuersatzänderungen – Artikel 4.6.1. Wertemenge / Erklärung Covered Taxes refunded or credited (except for any Qualified Refundable Tax Credit, or Marketable Transferable Tax Credits) not treated as an adjustment to current tax expense – Article 4.1.3 (c) Erfasste Steuern in Bezug auf Nettovermögensgewinn oder Nettovermögensverlust – Artikel 3.2.6 Reduzierung der erfassten Steuern der obersten Muttergesellschaft, die eine transparente Einheit ist – Artikel 7.1 Erfasste Steuern für GloBE-Einkommen der UPE, die durch eine abzugsfähige Dividendenregelung reduziert werden - Artikel 7.2.2 Fiktive Ausschüttungssteuer - Artikel 7.3 Covered Taxes relating to Net Asset Gain or Net Asset Loss – Article 3.2.6 Current tax expense related to uncertain tax position– Article 4.1.3 (d) Current tax expense not expected to be paid within three years – Article 4.1.3 (e) Post-filing adjustments – Article 4.6.1. Reduction of Covered Taxes of the UPE that is a Flow-through Entity – Article 7.1 Covered Taxes for GloBE Income of the UPE that is reduced under a Deductible Dividend Regime – Article 7.2.2 Deemed Distribution Tax – Article 7.3 Wahlrecht für steuerpflichtige Ausschüttungen – Taxable Distribution Method election – Article 7.6.2 (b) Artikel 7.6.2 (b) Gesamtbetrag der Anpassung um latente Total Deferred Tax Adjustment Amount – Article 4.4.1 (b) Steuern – Artikel 4.4.1 (b) Im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis Increase or decrease in Covered Taxes recorded in equity or Other Comprehensive berücksichtigte Zu- oder Abnahmen der erfassten Steuern im Zusammenhang mit gemäß Income relating to amounts included in GloBE Income or Loss that will be subject to inländischen Steuervorschriften zu versteuernden Beträgen, die in die Berechnung tax under local tax rules – Article 4.1.1 (c) des GloBE-Gewinns oder -Verlusts einfließen - Artikel 4.1.1 (c) globe:DeferredAdjustedTax_EnumType Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 Wertelisten für Aufzählungstypen Typ Wert GIR2501 GIR2502 Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung Latenter Steueraufwand in Bezug auf Posten, die Deferred tax expense related to items excluded from GloBE Income or Loss – bei der Berechnung des GloBE-Gewinns Article 4.4.1 (a) oder -Verlusts nach Kapitel 3 ausgenommen werden – Artikel 4.4.1 (a) Latenter Steueraufwand in Bezug auf nicht Deferred tax expense related to Disallowed Accruals– Article 4.4.1 (b) anerkannte Abgrenzungen – Artikel 4.4.1 (b) Latenter Steueraufwand in Bezug auf nicht geltend gemachte Abgrenzungen – Artikel 4.4.1 (b) Auswirkungen von Wertberichtigungen und Ansatzanpassungen in Bezug auf einen latenten Steueranspruch – Artikel 4.4.1 (c) Deferred tax expense related to Unclaimed Accruals – Article 4.4.1 (b) Neu bemessener latenter Steueraufwand aufgrund einer Änderung des geltenden inländischen Steuersatzes – Artikel 4.4.1 (d) Latenter Steueraufwand im Zusammenhang mit der Entstehung und Nutzung von Steuergutschriften – Artikel 4.4.1 (e) Deferred tax expense arising from a remeasurement related to changes in the tax rate – Article 4.4.1 (d) Deferred tax expense related to the generation and use of tax credits – Article 4.4.1 (e) GIR2507 Ersatzverlustvortrag DTA oder fiktiver Ersatzverlustvortrag DTA – Artikel 4.4.1 (e) GIR2508 Nicht anerkannte Rückstellungen oder nicht beanspruchte Rückstellungen, die während des Geschäftsjahres gezahlt wurden – Artikel 4.4.2 (a) Rückforderung latenter Steuerverbindlichkeiten, die während des Geschäftsjahres gezahlt wurden – Artikel 4.4.2 (b) Substitute Loss Carry Forward DTA or deemed Substitute Loss Carry Forward DTA – Article 4.4.1 (e) Disallowed Accruals or Unclaimed Accruals paid during the fiscal year – Article 4.4.2 (a) GIR2503 GIR2504 GIR2505 GIR2506 GIR2509 GIR2510 GIR2511 GIR2512 Valuation adjustment or accounting recognition adjustment related to a deferred tax asset – Article 4.4.1 (c) Recapture Deferred Tax Liability paid during the fiscal year– Article 4.4.2 (b) Erfassung eines Verlusts Latenter Recognition of a loss Deferred Tax Asset not Steueranspruch, der nicht in den Finanzzahlen included in the financials – Article 4.4.2 (c) enthalten ist – Artikel 4.4.2 (c) Anpassung des latenten Steueraufwands Deferred tax expense adjustment resulting aufgrund einer Steuersatzsenkung – Artikel 4.6.2 from a reduction to a tax rate – Article 4.6.2 Anpassung des latenten Steueraufwands aufgrund einer Steuersatzerhöhung – Artikel 4.6.3 Deferred tax expense adjustment resulting from an increase to a tax rate – Article 4.6.3 Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 Wertelisten für Aufzählungstypen Typ Wert GIR2513 GIR2514 GIR2515 GIR2516 Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung Mitglieder einer multinationalen Constituent Entities joining and leaving an MNE Group – Article 6.2 Unternehmensgruppe beitreten oder diese verlassen – Artikel 6.2 Latenter Steueraufwand der obersten Deferred tax expense of the UPE that is a Muttergesellschaft, die eine transparente Einheit Flow-through Entity – Article 7.1 Latenter Steueraufwand der obersten Deferred tax expense of the UPE that is subject to Deductible Dividend Regime – Muttergesellschaft, die dem System der abzugsfähigen Dividenden unterliegt – Artikel 7.2 Article 7.2 Anpassung latenter Steuern aufgrund von Deferred tax adjustment resulting from transactions between Constituent Entities – Transaktionen zwischen Mitgliedern – Artikel 9.1.3 Article 9.1.3 globe:NonArt415_EnumType GIR2601 GIR2602 GIR2603 GIR2604 GIR2605 GIR2606 Artikel 3.2.6 Artikel 4.4.4 Artikel 4.6.1 Artikel 4.6.4 Artikel 7.3.5 Artikel 7.3.7 Article 3.2.6 Article 4.4.4 Article 4.6.1 Article 4.6.4 Article 7.3.5 Article 7.3.7 GIR2701 Erfasste Steuern, die bei der Ermittlung des Gewinns vor Steuern im Abschluss als Aufwand abgegrenzt wurden – Artikel 4.1.2 (a) Covered Tax accrued as an expense in the profit before taxation in the financial accounts - Article 4.1.2 (a) GloBE Loss Deferred Tax Asset established under Article 4.5.1 or used – Article 4.1.2 (b) combined with Article 4.5.3 globe:FinalAdjustedTax_EnumType GIR2702 GIR2703 GIR2704 Erfasste Steuern, die im Geschäftsjahr entrichtet Covered Taxes for uncertain tax position recorded as a reduction to Covered Taxes in wurden und mit Unsicherheiten prior year – Article 4.1.2 (c) bezüglich der steuerlichen Behandlung zusammenhängen, sofern die betreffenden Beträge in einem vorangegangenen Geschäftsjahr als Kürzung der erfassten Steuern gemäß Artikel 4.1.3 Buchstabe d behandelt wurden - Artikel 4.1.2 (c) Gutschriften oder Erstattungen in Bezug auf Qualified Refundable Tax Credit or Marketable Transferable Tax Credits anerkannte auszahlbare Steuergutschriften, die als Kürzung des laufenden Steueraufwands recorded as a reduction to current tax expense – Article 4.1.2 (d) erfasst wurden – Artikel 4.1.2 (d) Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 Wertelisten für Aufzählungstypen Typ Wert GIR2705 GIR2706 GIR2707 GIR2708 GIR2709 GIR2710 GIR2711 GIR2712 GIR2713 GIR2714 GIR2715 GIR2716 GIR2717 Deutsche Bezeichnung Qualifizierte Durchflusssteuervorteile qualifizierter Eigentumsanteile – Artikel 3.2.1 (c) Wertemenge / Erklärung Qualified Flow-through Tax Benefits of Qualified Ownership Interests – Article 3.2.1 (c) Laufender Steueraufwand in Bezug auf Erträge, Current tax expense on income excluded from GloBE Income or Loss – Article 4.1.3 die bei der Berechnung des GloBEGewinns oder -Verlusts ausgenommen werden - (a) Nicht qualifizierte erstattungsfähige Non-Qualified Refundable Tax Credit, NonMarketable Transferable Tax Credit or Other Steuergutschriften, nicht marktfähige Tax Credits not recorded as a reduction to übertragbare Steuergutschriften oder andere Steuergutschriften, die nicht als Reduzierung der current tax expense – Article 4.1.3 (b) laufenden Steueraufwendungen erfasst wurden – Artikel 4.1.3 (b) Erstattete oder gutgeschriebene erfasste Covered Taxes refunded or credited (except for any Qualified Refundable Tax Credit, or Steuern (außer qualifizierte erstattungsfähige Marketable Transferable Tax Credits) not Steuergutschriften oder marktfähige treated as an adjustment to current tax übertragbare Steuergutschriften), die nicht als Anpassung der laufenden Steueraufwendungen expense – Article 4.1.3 (c) Laufender Steueraufwand, der mit Current tax expense related to uncertain tax position– Article 4.1.3 (d) Unsicherheiten bezüglich der steuerlichen Behandlung zusammenhängt - Artikel 4.1.3. (d) Laufender Steueraufwand, der voraussichtlich Current tax expense not expected to be paid nicht binnen drei Jahren nach Ende des within three years – Article 4.1.3 (e) Geschäftsjahrs bezahlt wird – Artikel 4.1.3 (e) Nach Einreichung der Erklärung erfolgende Post-filing adjustments – Article 4.6.1. Anpassungen und Steuersatzänderungen – Artikel 4.6.1. Erfasste Steuern in Bezug auf Covered Taxes relating to Net Asset Gain or Net Asset Loss – Article 3.2.6 Nettovermögensgewinn oder Nettovermögensverlust – Artikel 3.2.6 Latenter Steueraufwand des UPE, der ein Flow- Reduction of Covered Taxes of the UPE that is a Flow-through Entity – Article 7.1 Through-Unternehmen ist – Artikel 7.1 Erfasste Steuern für GloBE-Einkommen der Covered Taxes for GloBE Income of the UPE that is reduced under a Deductible UPE, die durch eine abzugsfähige Dividendenregelung reduziert werden - Artikel Dividend Regime – Article 7.2.2 7.2.2 Fiktive Ausschüttungssteuer - Artikel 7.3 Deemed Distribution Tax – Article 7.3 Wahlrecht für steuerpflichtige Ausschüttungen – Taxable Distribution Method election – Article 7.6.2 (b) Artikel 7.6.2 (b) Gesamtbetrag der Anpassung um latente Total Deferred Tax Adjustment Amount – Article 4.4.1 (b) Steuern – Artikel 4.4.1 (b) Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 Wertelisten für Aufzählungstypen Typ Wert GIR2718 GIR2719 GIR2720 Deutsche Bezeichnung Wertemenge / Erklärung Im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis Increase or decrease in Covered Taxes recorded in equity or Other Comprehensive berücksichtigte Zu- oder Abnahmen der erfassten Steuern im Zusammenhang mit gemäß Income relating to amounts included in GloBE Income or Loss that will be subject to inländischen Steuervorschriften zu versteuernden Beträgen, die in die Berechnung tax under local tax rules – Article 4.1.1 (c) des GloBE-Gewinns oder -Verlusts einfließen - Artikel 4.1.1 (c) Überschüssiger negativer Excess Negative Tax Expense Carry Forward generated – Article 4.1.5 and 5.2.1 Steueraufwandsvortrag generiert - Artikel 4.1.5 und 5.2.1 Senkung der erfassten Steuern (jedoch nicht Decrease in Covered Taxes (but not below zero) by the remaining balance of the Excess unter Null) um den verbleibenden Saldo des Negative Tax Expense Carry-forward – Vortrags überschüssiger negativer Article 4.1.5 and 5.2.1 Steueraufwendungen - Artikel 4.1.5 und 5.2.1 globe:ExTypeOfEntity_EnumType GIR2801 GIR2802 Staatliche Einheit Internationale Organisation Government Entity International Organisation GIR2803 Organisation ohne Erwerbszweck Non-profit Organisation GIR2804 Pensionseinheit Pension Fund GIR2805 Pensionseinheit, die keine PensionsDienstleistungseinheit ist Pension Fund that is not a Pension Services Entity GIR2901 GIR2902 De minims Wahl (Wesentlichkeitsgrenze) Vereinfachte Berechnung für unwesentliche Geschäftseinheiten De minimis election Simplified Calculation for Non-material Constituent Entities GIR3001 GIR3002 GIR3003 GIR3004 Steuerliche Identifikationsnummer Funktional gleichwertige Nummer Vereinbarte, GIR-spezifische Nummer Muss nicht gemeldet werdem Tax Identification Number Functionally equivalent number Agreed GIR designated number Not required to be reported GIR3101 GIR3102 Lokal CFS Local CFS globe:DeminimisSimpleBasis_EnumType globe:TIN_EnumType globe:Currency_EnumType Bundeszentralamt für Steuern Werteliste zum iso:CountryCode_Type Zweibuchstabiges Englische Umschreibung Länderkürzel des Länderkürzels AF Afghanistan AX Aland Islands AL Albania DZ Algeria AS American Samoa AD Andorra AO Angola AI Anguilla AQ AG AR AM AW AU AT AZ BS BH BD BB BY BE BZ BJ BM BT BO BQ BA BW BV BR IO BN BG BF BI KH CM CA CV KY CF TD CL CN CX CC CO Antarctica Antigua And Barbuda Argentina Armenia Aruba Australia Austria Azerbaijan Bahamas Bahrain Bangladesh Barbados Belarus Belgium Belize Benin Bermuda Bhutan Bolivia, Plurinational State Of Bonaire, Sint Eustatius And Saba Bosnia And Herzegovina Botswana Bouvet Island Brazil British Indian Ocean Territory Brunei Darussalam Bulgaria Burkina Faso Burundi Cambodia Cameroon Canada Cabo Verde Cayman Islands Central African Republic Chad Chile China Christmas Island Cocos (Keeling) Islands Colombia Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Werteliste zum iso:currCode_Type Englische Bezeichnung des Landes, welche die Währung/Sprache als Landeswährung verwendet Wert AED United Arab Emirates AFN Afghanistan ALL Albania AMD Armenia ANG Curacao; Sint Maarten (Dutch Part) AOA Angola ARS Argentina AUD Australia; Christmas Island; Cocos (Keeling) Islands; Heard Island And Mcdonald Islands; Kiribati; Nauru; Norfolk Island; Tuvalu AWG Aruba AZN Azerbaijan BAM Bosnia And Herzegovina BBD Barbados BDT Bangladesh BGN Bulgaria BHD Bahrain BIF Burundi BMD Bermuda BND Brunei Darussalam BOB Bolivia, Plurinational State Of BOV Bolivia, Plurinational State Of BRL Brazil BSD Bahamas BTN Bhutan BWP Botswana BYN Belarus BYR Belarus BZD Belize CAD Canada CDF Congo, The Democratic Republic Of CHE Switzerland CHF Liechtenstein; Switzerland CHW Switzerland CLF Chile CLP Chile CNY China COP Colombia COU Colombia CRC Costa Rica CUC Cuba CUP Cuba CVE Cabo Verde CZK Czechia DJF Djibouti DKK Denmark; Faroe Islands; Greenland DOP Dominican Republic DZD Algeria EGP Egypt ERN Eritrea Ethi ETB GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 Währungs-/Sprachbezeichnung UAE Dirham Afghani Lek Armenian Dram Netherlands Antillean Guilder Kwanza Argentine Peso Australian Dollar Aruban Florin Azerbaijan Manat Convertible Mark Barbados Dollar Taka Bulgarian Lev Bahraini Dinar Burundi Franc Bermudian Dollar Brunei Dollar Boliviano Mvdol Brazilian Real Bahamian Dollar Ngultrum Pula Belarusian Ruble Historic use Belarussian Ruble Belize Dollar Canadian Dollar Congolese Franc WIR Euro Swiss Franc WIR Franc Unidad de Fomento Chilean Peso Yuan Renminbi Colombian Peso Unidad de Valor Real Costa Rican Colon Peso Convertible Cuban Peso Cabo Verde Escudo Czech Koruna Djibouti Franc Danish Krone Dominican Peso Algerian Dinar Egyptian Pound Nakfa Ethiopian Birr Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern Zweibuchstabiges Länderkürzel Englische Umschreibung des Länderkürzels Wert KM Comoros EUR CG CD CK Congo Congo, The Democratic Republic Of The Cook Islands FJD FKP GBP CR CI HR CU CW CY CZ DK DJ DM DO EC EG SV GQ ER EE ET FK FO FJ FI FR GF PF TF GA GM GE DE GH GI GR GL GD GP GU GT GG GN GW GY Costa Rica Cote D'Ivoire Croatia Cuba Curacao Cyprus Czechia Denmark Djibouti Dominica Dominican Republic Ecuador Egypt El Salvador Equatorial Guinea Eritrea Estonia Ethiopia Falkland Islands (Malvinas) Faroe Islands Fiji Finland France French Guiana French Polynesia French Southern Territories Gabon Gambia Georgia Germany Ghana Gibraltar Greece Greenland Grenada Guadeloupe Guam Guatemala Guernsey Guinea Guinea-Bissau Guyana GEL GHS GIP GMD GNF GTQ GYD HKD HNL HRK HTG HUF IDR ILS INR IQD IRR ISK JMD JOD JPY KES KGS KHR KMF KPW KRW KWD KYD KZT LAK LBP LKR LRD LSL LTL LVL LYD MAD MDL MGA MKD Englische Bezeichnung des Landes, welche die Währung/Sprache als Landeswährung verwendet Aland Islands; Andorra; Austria; Belgium; Cyprus; Estonia; European Union; Finland; France; French Guiana; French Southern Territories; Germany; Greece; Guadeloupe; Holy See (Vatican City State); Ireland; Italy; Latvia; Lithuania; Luxembourg; Malta; Martinique; Mayotte; Monaco; Montenegro; Netherlands; Portugal; Reunion; Saint Barthelemy; Saint Martin (French Part); Saint Pierre And Miquelon; San Marino; Slovakia; Slovenia; Spain; Vatican City State (Holy See) Fiji Falkl Guernsey; Isle Of Man; Jersey; United Kingdom Of Great Britain And Northern Ireland Georgia Ghana Gibraltar Gambia Guinea Guatemala Guyana Hong Kong Honduras Croatia Haiti Hungary Indonesia Israel Bhutan; India Iraq Iran, Islamic Republic Of Iceland Jamaica Jordan Japan Kenya Kyrgyzstan Cambodia Comoros Korea, Democratic People’s Republic Of Korea, Republic Of Kuwait Cayman Islands Kazakhstan Lao People’s Democratic Republic Lebanon Sri Lanka Liberia Lesotho Lithuania Latvia Libya Morocco; Western Sahara Moldova, Republic Of Madagascar Macedonia, The Former Yugoslav Republic Of GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 Währungs-/Sprachbezeichnung Euro Fiji Dollar Falkland Islands Pound Pound Sterling Lari Ghana Cedi Gibraltar Pound Dalasi Guinean Franc Quetzal Guyana Dollar Hong Kong Dollar Lempira Kuna Gourde Forint Rupiah New Israeli Sheqel Indian Rupee Iraqi Dinar Iranian Rial Iceland Krona Jamaican Dollar Jordanian Dinar Yen Kenyan Shilling Som Riel Comorian Franc North Korean Won Won Kuwaiti Dinar Cayman Islands Dollar Tenge Lao Kip Lebanese Pound Sri Lanka Rupee Liberian Dollar Loti Historic use Lithuanian Litas Historic use Latvian Lats Libyan Dinar Moroccan Dirham Moldovan Leu Malagasy Ariary Denar Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern Zweibuchstabiges Länderkürzel HT HM VA HN HK HU IS IN ID IR IQ IE IM IL IT JM JP JE JO KZ KE KI KP KR KW KG LA LV LB LS LR LY LI LT LU MO MK MG MW MY MV ML MT MH MQ MR MU YT MX FM MD MC Englische Umschreibung des Länderkürzels Haiti Heard Island And Mcdonald Islands Holy See (Vatican City State) Honduras Hong Kong Hungary Iceland India Indonesia Iran, Islamic Republic Of Iraq Ireland Isle Of Man Israel Italy Jamaica Japan Jersey Jordan Kazakhstan Kenya Kiribati Korea, Democratic People's Republic Of Korea, Republic Of Kuwait Kyrgyzstan Lao People'S Democratic Republic Latvia Lebanon Lesotho Liberia Libya Liechtenstein Lithuania Luxembourg Macao North Macedonia Madagascar Malawi Malaysia Maldives Mali Malta Marshall Islands Martinique Mauritania Mauritius Mayotte Mexico Micronesia, Federated States Of Moldova, Republic Of Monaco Wert MMK MNT MOP MRO MRU MUR MVR MWK MXN MXV MYR MZN NAD NGN NIO NOK NPR NZD OMR PAB PEN PGK PHP PKR PLN PYG QAR RON RSD RUB RWF SAR SBD SCR SDG SEK SGD SHP SLL SOS SRD SSP STD STN SVC SYP SZL THB TJS TMT TND TOP Englische Bezeichnung des Landes, welche die Währung/Sprache als Landeswährung verwendet Myanmar Mongolia Macao Mauritania Mauritania Mauritius Maldives Malawi Mexico Mexico Malaysia Mozambique Namibia Nigeria Nicaragua Bouvet Island; Norway; Svalbard And Jan Mayen Nepal Cook Islands; New Zealand; Niue; Pitcairn; Tokelau Oman Panama Peru Papua New Guinea Philippines Pakistan Poland Paraguay Qatar Romania Serbia Russian Federation Rwanda Saudi Arabia Solomon Islands Seychelles Sudan Sweden Singapore Saint Helena, Ascension And Tristan Da Cunha Sierra Leone Somalia Suriname South Sudan Sao Tome And Principe Sao Tome And Principe El Salvador Syrian Arab Republic Eswatini Thailand Tajikistan Turkmenistan Tunisia Tonga GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 Währungs-/Sprachbezeichnung Kyat Tugrik Pataca Historic use Ouguiya Ouguiya Mauritius Rupee Rufiyaa Malawi Kwacha Mexican Peso Mexican Unidad de Inversion (UDI) Malaysian Ringgit Mozambique Metical Namibia Dollar Naira Cordoba Oro Norwegian Krone Nepalese Rupee New Zealand Dollar Rial Omani Balboa Sol Kina Philippine Peso Pakistan Rupee Zloty Guarani Qatari Rial Romanian Leu Serbian Dinar Russian Ruble Rwanda Franc Saudi Riyal Solomon Islands Dollar Seychelles Rupee Sudanese Pound Swedish Krona Singapore Dollar Saint Helena Pound Leone Somali Shilling Surinam Dollar South Sudanese Pound Historic use Dobra Dobra El Salvador Colon Syrian Pound Lilangeni Baht Somoni Turkmenistan New Manat Tunisian Dinar Pa’anga Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern Zweibuchstabiges Länderkürzel MN ME MS MA MZ MM NA Englische Umschreibung des Länderkürzels Mongolia Montenegro Montserrat Morocco Mozambique Myanmar Namibia Wert TRY TTD TWD TZS UAH UGX USD NR NP NL NC NZ NI NE NG NU NF MP NO Nauru Nepal Netherlands New Caledonia New Zealand Nicaragua Niger Nigeria Niue Norfolk Island Northern Mariana Islands Norway USN USS UYI UYU UYW UZS VEF VES VND VUV WST XAF OM PK PW PS PA PG PY Oman Pakistan Palau Palestine, State Of Panama Papua New Guinea Paraguay XAG XAU XBA XBB XBC XBD XCD PE PH PN Peru Philippines Pitcairn XDR XFU PL PT PR QA RE RO Poland Portugal Puerto Rico Qatar Reunion Romania RU RW BL SH KN LC MF PM VC Russian Federation Rwanda Saint Barthelemy Saint Helena, Ascension And Tristan Da Cunha Saint Kitts And Nevis Saint Lucia Saint Martin (French Part) Saint Pierre And Miquelon Saint Vincent And The Grenadines Englische Bezeichnung des Landes, welche die Währung/Sprache als Landeswährung verwendet Turkey Trini Taiwan, Province Of China Tanzania, United Republic Of Ukraine Uganda American Samoa; Bonaire; Sint Eustatius And Saba; British Indian Ocean Territory; Ecuador; El Salvador; Guam; Haiti; Marshall Islands; Micronesia, Federated States Of; Northern Mariana Islands; Palau; Panama; Puerto Rico; Timor-Leste; Turks And Caicos Islands; United States; United States Minor Outlying Islands; Virgin Islands (British); Virgin Islands (US) United States United States Uruguay Uruguay Uruguay Uzbekistan Venezuela, Bolivarian Republic Of Venezuela, Bolivarian Republic Of Viet Nam Vanuatu Samoa Beac Cameroon; Central African Republic; Chad; Congo; Equatorial Guinea; Gabon XOF XPD XPF XPT XSU XUA XXX Zz11_Silver Zz08_Gold Zz01_Bond Markets Unit European_Eurco Zz02_Bond Markets Unit European_Emu-6 Zz03_Bond Markets Unit European_Eua-9 Zz04_Bond Markets Unit European_Eua-17 Anguilla; Antigua And Barbuda; Dominica; Grenada; Montserrat; Saint Kitts And Nevis; Saint Lucia; Saint Vincent And The Grenadines International Monetary Fund (Imf) Zz05_Uic-Franc Bceao Benin; Burkina Faso; Cote D'Ivoire; Guinea-Bissau; Mali; Niger; Senegal; Togo Zz09_Palladium French Polynesia; New Caledonia; Wallis And Futuna Zz10_Platinum Sistema Unitario De Compensacion Regional De Pagos "Sucre" Member Countries Of The African Development Bank Group Zz07_No_Currency YER ZAR ZMW ZWL Yemen Lesotho; Namibia; South Africa Zambia Zimbabwe Werteliste zum iso:LanguageCode_Type AA AB AF GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 Währungs-/Sprachbezeichnung Turkish Lira Trinidad and Tobago Dollar New Taiwan Dollar Tanzanian Shilling Hryvnia Uganda Shilling US Dollar US Dollar (Next day) Historic use US Dollar (Same day) Uruguay Peso en Unidades Indexadas (UI) Peso Uruguayo Unidad Previsional Uzbekistan Sum Historic use Bolivar Bolívar Soberano Dong Vatu Tala CFA Franc Silver Gold Bond Markets Unit European Composite Unit (EURCO) Bond Markets Unit European Monetary Unit (E.M.U.-6) Bond Markets Unit European Unit of Account 9 (E.U.A.-9) Bond Markets Unit European Unit of Account 17 (E.U.A.-17) East Caribbean Dollar SDR (Special Drawing Right) UIC-Franc CFA Franc Palladium CFP Franc Platinum Sucre ADB Unit of Account The codes assigned for transactions where no currency is involved Yemeni Rial Rand Zambian Kwacha Zimbabwe Dollar Afar Abkhazian Afrikaans Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern Zweibuchstabiges Länderkürzel WS SM ST SA SN RS SC SL SG SX SK SI SB SO ZA GS SS ES LK SD SR SJ SZ SE CH SY TW TJ TZ TH TL TG TK TO TT TN TR TM TC TV UG UA AE GB US UM UY UZ VU VE VN Englische Umschreibung des Länderkürzels Samoa San Marino Sao Tome And Principe Saudi Arabia Senegal Serbia Seychelles Sierra Leone Singapore Sint Maarten (Dutch Part) Slovakia Slovenia Solomon Islands Somalia South Africa South Georgia And The South Sandwich Islands South Sudan Spain Sri Lanka Sudan Suriname Svalbard And Jan Mayen Eswatini Sweden Switzerland Syrian Arab Republic Taiwan, Province Of China Tajikistan Tanzania, United Republic Of Thailand Timor-Leste Togo Tokelau Tonga Trinidad And Tobago Tunisia Turkey Turkmenistan Turks And Caicos Islands Tuvalu Uganda Ukraine United Arab Emirates United Kingdom Of Great Britain And Northern Ireland United States United States Minor Outlying Islands Uruguay Uzbekistan Vanuatu Venezuela, Bolivarian Republic Of Viet Nam Wert Englische Bezeichnung des Landes, welche die Währung/Sprache als Landeswährung verwendet AK SQ AM AR AN HY AS AV AE AY AZ BA BM EU BE BN BH BI BS BR BG MY CA CH CE ZH CU GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 Währungs-/Sprachbezeichnung Akan Albanian Amharic Arabic Aragonese Armenian Assamese Avaric Avestan Aymara Azerbaijani Bashkir Bambara Basque Belarusian Bengali Bihari languages Bislama Bosnian Breton Bulgarian Burmese Catalan; Valencian Chamorro Chechen Chinese Church Slavic; Old Slavonic; Church Slavonic; Old Bulgarian; Old Church Slavonic Chuvash Cornish Corsican Cree Czech Danish Divehi; Dhivehi; Maldivian Dutch; Flemish Dzongkha English Esperanto Estonian Ewe Faroese Fijian Finnish French Western Frisian Fulah Georgian German Gaelic; Scottish Gaelic Irish Galician CV KW CO CR CS DA DV NL DZ EN EO ET EE FO FJ FI FR FY FF KA DE GD GA GL Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern Zweibuchstabiges Länderkürzel VG VI WF EH YE ZM ZW XK Englische Umschreibung des Länderkürzels Virgin Islands, British Virgin Islands, U.S. Wallis And Futuna Western Sahara Yemen Zambia Zimbabwe Kosovo Werteliste zum iso:MSCountryCode_Type [EU Specific] Austria AT BE Belgium BG Bulgaria CY Cyprus CZ Czechia DK Denmark EE Estonia FI Finland FR France DE Germany GR Greece HU Hungaria HR Croatia IE Ireland IT Italy LV Latvia LT Lithuania LU Luxembourg MT Malta NL Netherlands PL Poland PT Portugal RO Romania SK Slovakia SI Slovenia ES Spain SE Sweden Wert Englische Bezeichnung des Landes, welche die Währung/Sprache als Landeswährung verwendet GV EL GN GU HT HA HE HZ HI HO HR HU IG IS IO II IU IE IA ID IK IT JV JA KL KN KS KR KK KM KI RW KY KV KG KO KJ KU LO LA LV LI LN LT LB LU LG MK MH ML MI MR GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 Währungs-/Sprachbezeichnung Manx Greek Guarani Gujarati Haitian; Haitian Creole Hausa Hebrew Herero Hindi Hiri Motu Croatian Hungarian Igbo Icelandic Ido Sichuan Yi; Nuosu Inuktitut Interlingue; Occidental Interlingua (International Auxiliary Language Association) Indonesian Inupiaq Italian Javanese Japanese Kalaallisut; Greenlandic Kannada Kashmiri Kanuri Kazakh Central Khmer Kikuyu; Gikuyu Kinyarwanda Kirghiz; Kyrgyz Komi Kongo Korean Kuanyama; Kwanyama Kurdish Lao Latin Latvian Limburgan; Limburger; Limburgish Lingala Lithuanian Luxembourgish; Letzeburgesch Luba-Katanga Ganda Macedonian Marshallese Malayalam Maori Marathi Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern Zweibuchstabiges Länderkürzel Englische Umschreibung des Länderkürzels Wert Englische Bezeichnung des Landes, welche die Währung/Sprache als Landeswährung verwendet MS MG MT MN NA NV NR ND NG NE NN NB NO NY OC OJ OR OM OS PA FA PI PL PT PS QU RM RO RN RU SG SA SI SK SL SE SM SN SD SO ST ES SC SR SS SU SW SV TY TA TT TE GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 Währungs-/Sprachbezeichnung Malay Malagasy Maltese Mongolian Nauru Navajo; Navaho Ndebele, South; South Ndebele Ndebele, North; North Ndebele Ndonga Nepali Norwegian Nynorsk; Nynorsk, Norwegian Bokmål, Norwegian; Norwegian Bokmål Norwegian Chichewa; Chewa; Nyanja Occitan; Provençal Ojibwa Oriya Oromo Ossetian; Ossetic Panjabi; Punjabi Persian Pali Polish Portuguese Pushto; Pashto Quechua Romansh Romanian; Moldavian; Moldovan Rundi Russian Sango Sanskrit Sinhala; Sinhalese Slovak Slovenian Northern Sami Samoan Shona Sindhi Somali Sotho, Southern Spanish; Castilian Sardinian Serbian Swati Sundanese Swahili Swedish Tahitian Tamil Tatar Telugu Amtliche Datensatzbeschreibung Aufbau der Daten nach dem GIR-XML-Schema Bundeszentralamt für Steuern Zweibuchstabiges Länderkürzel Englische Umschreibung des Länderkürzels Wert Englische Bezeichnung des Landes, welche die Währung/Sprache als Landeswährung verwendet TG TL TH BO TI TO TN TS TK TR TW UG UK UR UZ VE VI VO CY WA WO XH YI YO ZA ZU GIR-XML-Schema v1.0 28.07.2025 Währungs-/Sprachbezeichnung Tajik Tagalog Thai Tibetan Tigrinya Tonga (Tonga Islands) Tswana Tsonga Turkmen Turkish Twi Uighur; Uyghur Ukrainian Urdu Uzbek Venda Vietnamese Volapük Welsh Walloon Wolof Xhosa Yiddish Yoruba Zhuang; Chuang Zulu

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