Abgabenordnung

Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung geänderter Technischer Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems überarbeitet.
GZ: IV D 2 - S 0316-a/00017/003/028Amtliche Quelle

Zitierte Normen

Die folgenden Vorschriften sind im Datensatz dieses Schreibens genannt. Öffnen Sie eine Norm für den Gesetzeswortlaut und weitere Verweise.

  • § 5 KassenSichV

Wortlaut des BMF-Schreibens

Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Wilhelm straße 97 10117 Berlin Tel. +49 30 18 682-0 poststelle@bmf.bund.de 10. Juli 2025 Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung geänderter Technischer Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik BSI TR-03116 Kryptographische Vorgaben für Projekte der Bundesregierung Teil 5 Anwendungen der Secure Element API, Stand 2025 Bezug: BMF-Schreiben vom 29. Juni 2023 - IV D 2 - S 0316-a/19/10012 :005; DOK 2023/0582183 GZ: IV D 2 - S 0316-a/00017/003/028 DOK: COO.7005.100.4.12368210 (bei Antwort bitte GZ und DOK angeben) Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems überarbeitet. Die geänderten Technischen Richtlinien sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlicht und können unter folgenden Link aufgerufen werden: • “BSI TR-03116-5 Kryptographische Vorgaben für Projekte der Bundesregierung Teil 5 Anwendungen der Secure Element API, Stand 2025“: https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/TechnischeRichtli nien/TR03116/BSI-TR-03116-5.pdf?__blob=publicationFile&v=7 Das BMF-Schreiben vom 29. Juni 2023 (BStBl I S. 1075) wird teilweise hinsichtlich der Technischen Richtlinie „BSI TR-03116-5 Kryptographische Vorgaben für Projekte der Bundesregierung Teil 5 Anwendungen der Secure Element API, Stand 2023“ aufgehoben. Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Im Auftrag Die ses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.

Wortlaut aus dem amtlichen BMF-Dokument. Zeilenumbrüche der PDF-Textfassung sind erhalten.

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