Umsatzbesteuerung von grenzüberschreitenden Personenbeförderungen
Wortlaut des BMF-Schreibens
POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT FAX Wilhelmstraße 97 10117 Berlin +49 (0) 30 18 682-0 E-MAIL poststelle@bmf.bund.de DATUM 5. März 2024 - E-Mail-Verteiler U 1 - E-Mail-Verteiler U 2 - BETREFF Umsatzsteuer; Merkblatt zur Besteuerung von Umsätzen bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind; Neubekanntgabe des Merkblattes BMF-Schreiben vom 4. Februar 2014 IV D 3 - S 7424-f/13/10001 (2014/0106063) und BMF- Schreiben vom 31. August 2020 III C 3 – S 7327/19/10001 :001 (2020/0858612) ANLAGEN 1 GZ III C 3 - S 7327/21/10004 :002 DOK 2024/0053965 BEZUG (bei Antwort bitte GZ und DOK angeben) Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das „Merkblatt zur Besteuerung von Umsätzen bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind“ nach dem Stand 1. April 2024 neu herausgegeben (Anlage). Mit diesem Schreiben wird das BMF-Schreiben vom 4. Februar 2014 - IV D 3 - S 7424f/13/10001 – (BStBl I 2014 S. 229), ersetzt durch das BMF-Schreiben vom 31. August 2020 III C 3 - S 7327/19/10001 :001 - (BStBl I 2020 S. 929), mit dem das o. g. Merkblatt nach dem Stand 1. September 2020 herausgegeben wurde, aufgehoben. Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Im Auftrag
Wortlaut aus dem amtlichen BMF-Dokument. Zeilenumbrüche der PDF-Textfassung sind erhalten.
Amtliche Quelle
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