Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
Wortlaut des BMF-Schreibens
POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Oberste Finanzbehörden der Länder TEL Wilhelmstraße 97 10117 Berlin +49 (0) 30 18 682-0 E-MAIL DATUM 24. Oktober 2023 Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten; Verlängerung des zeitlichen Anwendungsbereichs der BMF-Schreiben vom 17. März 2022 (IV C 4 - S 2223/19/10003 :013), vom 7. Juni 2022 (IV C 4 - S 2223/19/10003 :017) und vom 13. März 2023 (III C 2 - S 7500/22/10005: 005) BEZUG BMF-Schreiben vom 17. November 2022 (IV C 4 - S 2223/19/10003 :018) GZ IV C 4 - S 2223/19/10003 :023 DOK 2023/0792175 BETREFF (bei Antwort bitte GZ und DOK angeben) Wegen des fortdauernden russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine wird der zeitliche Anwendungsbereich der Verwaltungs- und Vollzugserleichterungen bis auf Weiteres auch auf das Jahr 2024 erstreckt. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der zeitliche Anwendungsbereich der BMF-Schreiben vom 17. März 2022 (BStBl I S. 330), vom 7. Juni 2022 (BStBl I S. 923) und vom 13. März 2023 (BStBl I S. 404) über den 31. Dezember 2023 (vgl. BMF-Schreiben vom 17. November 2022 (BStBl I S. 1516) hinaus auf alle Maßnahmen erweitert, die bis 31. Dezember 2024 durchgeführt werden. Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Im Auftrag Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
Wortlaut aus dem amtlichen BMF-Dokument. Zeilenumbrüche der PDF-Textfassung sind erhalten.
Amtliche Quelle
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