Mitteilung des Widerrufs von Root-Zertifikaten aufgrund der BSI TR-03145 Teil 5
Zitierte Normen
Die folgenden Vorschriften sind im Datensatz dieses Schreibens genannt. Öffnen Sie eine Norm für den Gesetzeswortlaut und weitere Verweise.
- § 5 KassenSichV
Wortlaut des BMF-Schreibens
POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL DATUM BETREFF GZ DOK 7. Juli 2023 Mitteilung des Widerrufs von Root-Zertifikaten aufgrund der BSI TR-03145 Teil 5 IV D 2 - S 0316-a/19/10005 :014 2023/0630985 (bei Antwort bitte GZ und DOK angeben) Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungs-systems festzulegen. Dazu gehören auch die Anforderungen an die Public Key Infrastruktur (PKI). Anforderungen an die PKI für zertifizierte technische Sicherheitseinrichtungen sind in der Technischen Richtlinie BSI TR-03145 Teil 5 niedergelegt. Zu den Anforderungen gehört unter anderem, dass der Betreiber einer PKI für Technische Sicherheitseinrichtungen den Widerruf des Root-Zertifikats unverzüglich dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik anzeigen muss (vgl. Tz. 4.3, RM.Req.13). Aufgrund der entsprechenden Vorgaben der Tz. 4.3 der BSI TR-03145 Teil 5 ergehen folgende Regelungen im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): Die Mitteilung hat auf elektronischen Weg an das Postfach IVD2@bmf.bund.de zu erfolgen. In der Mitteilung sind folgende Daten aufzunehmen: • Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Name und Adresse des meldenden Betreibers der PKI • Genaue und eindeutige Bezeichnung der Root-CA • Zeitpunkt zu dem der Widerruf erfolgt ist • Grund des Widerrufs Eine Empfangsbestätigung wird nicht erteilt. Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Es steht ab sofort auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (http://www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik Themen - Steuern - Steuerverwaltung & Steuerrecht - Abgabenordnung – BMF-Schreiben / Allgemeines) zum Download bereit. Im Auftrag
Wortlaut aus dem amtlichen BMF-Dokument. Zeilenumbrüche der PDF-Textfassung sind erhalten.
Amtliche Quelle
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