Tatsächliche Verständigung - Anwendung in grenzüberschreitenden Sachverhalten
Wortlaut des BMF-Schreibens
POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL DATUM 23. Juni 2023 Bundeszentralamt für Steuern Tatsächliche Verständigung über den der Steuerfestsetzung zugrunde liegenden Sachverhalt Tatsächliche Verständigung - Anwendung in grenzüberschreitenden Sachverhalten BEZUG BMF-Schreiben vom 30. Juli 2008 (BStBl I S. 831), zuletzt ergänzt durch BMF-Schreiben vom 15. April 2019 (BStBl I S. 447) GZ IV D 1 - S 0223/20/10001 :003 DOK 2023/0596306 BETREFF (bei Antwort bitte GZ und DOK angeben) Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 30. Juli 2008 (BStBl I S. 831), zuletzt ergänzt durch das BMF-Schreiben vom 15. April 2019 (BStBl I S. 447), wie folgt ergänzt: In Textziffer 4.1 wird folgender Absatz am Ende ergänzt. „Bei Vorliegen grenzüberschreitender Sachverhalte ist das Instrument der tatsächlichen Verständigung nur zurückhaltend anzuwenden. Auf die bestehenden Instrumente der internationalen Verwaltungszusammenarbeit, z. B. die Möglichkeit einer grenzüberschreitenden Betriebsprüfung, sowie insbesondere § 162 Absatz 2 bis 4 AO wird hingewiesen.“ In Textziffer 5.5 wird nach Satz 1 folgender neuer Satz 2 eingefügt. „Soll im Einzelfall der Abschluss einer tatsächlichen Verständigung in grenzüberschreitenden Sachverhalten erfolgen (Tz. 4.1. Absatz 2), sollte die tatsächliche Verständigung zusätzlich auch von der (ggf. im Ausland ansässigen) Konzernspitze unterzeichnet werden.“ Postanschr ift Ber lin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Es steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen unter der Rubrik Themen - Steuern - Steuerverwaltung & Steuerrecht - Abgabenordnung - BMFSchreiben/Allgemeines (http://www.bundesfinanzministerium.de) zur Ansicht und zum Abruf bereit. Im Auftrag
Wortlaut aus dem amtlichen BMF-Dokument. Zeilenumbrüche der PDF-Textfassung sind erhalten.
Amtliche Quelle
Wissen Sie, wie Sie die Regel im Fall anwenden?
Trainieren Sie mit Klausurfällen und Korrektur nach Punkteschema. Prüferfragen helfen Ihnen bei der Wiederholung.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche