Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene
Wortlaut des BMF-Schreibens
POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Oberste Finanzbehörden der Länder BETREFF GZ DOK TEL Wilhelmstraße 97 10117 Berlin +49 (0) 30 18 682-0 E-MAIL poststelle@bmf.bund.de DATUM 15. Dezember 2021 Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene; Verlängerung des zeitlichen Anwendungsbereichs des BMF-Schreibens vom 9. April 2020 (IV C 4 - S 2223/19/10003 :003) und dessen Ergänzungen vom 26. Mai 2020 (IV C 4 - S 0174/19/10002 :008) und vom 18. Dezember 2020 (IV C 4 - S 2223/19/10003 :006) IV C 4 - S 2223/19/10003 :006 2021/1258425 (bei Antwort bitte GZ und DOK angeben) Die Situation der Covid-19-Pandemie bedingt, die Verwaltungs- und Vollzugserleichterungen der Jahre 2020 und 2021 auch im Jahr 2022 zur Anwendung zu bringen. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der zeitliche Anwendungsbereich des BMF-Schreibens vom 9. April 2020 (BStBl I S. 498) und dessen Ergänzungen vom 26. Mai 2020 (BStBl I S. 543) sowie vom 18. Dezember 2020 (BStBl I 2021 S. 57) über den 31. Dezember 2021 hinaus auf alle Maßnahmen erweitert, die bis 31. Dezember 2022 durchgeführt werden. Dies gilt nicht für die Absätze 2 bis 4 unter Abschnitt VII. des BMF-Schreibens vom 9. April 2020 (BStBl I S. 498) in der Fassung des BMF-Schreibens vom 18. Dezember 2020 (BStBl I 2021 S. 57). Zu den umsatzsteuerlichen Regelungen wird auf das BMF-Schreiben vom 14. Dezember 2021 (III C 2 - S 7030/20/10004 :004) verwiesen. Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Im Auftrag Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. Postanschr ift Ber lin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin
Wortlaut aus dem amtlichen BMF-Dokument. Zeilenumbrüche der PDF-Textfassung sind erhalten.
Amtliche Quelle
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