Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Absatz 2 und § 138b AO
Zitierte Normen
Die folgenden Vorschriften sind im Datensatz dieses Schreibens genannt. Öffnen Sie eine Norm für den Gesetzeswortlaut und weitere Verweise.
- § 138b AOMitteilungspflicht Dritter über Beziehungen inländischer Steuerpflichtiger zu Drittstaat-Gesellschaften
- § 138 Abs. 2 AOAnzeigen über die Erwerbstätigkeit
- § 138 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 AOAnzeigen über die Erwerbstätigkeit
- § 379 Abs. 2 Nr. 1 AOSteuergefährdung
- § 378 AOLeichtfertige Steuerverkürzung
- § 379 Abs. 7 AOSteuergefährdung
- § 18 AStGGesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
- § 1 Abs. 2 AStGBerichtigung von Einkünften
- § 139 Abs. 2 Nr. 4 AOAnmeldung von Betrieben in besonderen Fällen
Wortlaut des BMF-Schreibens
POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT TEL Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Wilhelmstraße 97 10117 Berlin +49 (0) 30 18 682-0 E-MAIL poststelle@bmf.bund.de DATUM 21. Mai 2019 Bundeszentralamt für Steuern Bundesfinanzakademie im Bundesministerium der Finanzen Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Absatz 2 und § 138b AO in der Fassung des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes (StUmgBG); Änderung des amtlich vorgeschriebenen Vordrucks zur Erstattung der Mitteilungen nach § 138 Absatz 2 AO (Vordruck BZSt-2), Anlage 1 des BMF-Schreibens vom 5. Februar 2018 (BStBl I S. 289) ANLAGEN 1 GZ IV B 5 - S 1300/07/10087 DOK 2019/0389667 BETREFF (bei Antwort bitte GZ und DOK angeben) Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gebe ich hiermit den geänderten, amtlich vorgeschriebenen Vordruck zur Erstattung der Mitteilungen nach § 138 Absatz 2 AO (Vordruck BZSt-2) bekannt. Der als Anlage beigefügte neue Vordruck BZSt-2 ersetzt den als Anlage 1 des BMF-Schreibens vom 5. Februar 2018 zu den Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Absatz 2 und § 138b AO in der Fassung des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes (StUmgBG), BStBl I S. 289, veröffentlichten Vordruck BZSt-2 mit sofortiger Wirkung. Nach § 138 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 AO haben Steuerpflichtige mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Geschäftsleitung oder Sitz im Inland (inländische Steuerpflichtige) dem für sie nach §§ 18 bis 20 AO zuständigen Finanzamt im Zusammenhang mit Mitteilungen nach § 138 Absatz 2 AO auch die Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des Betriebs, der Betriebsstätte, der Personengesellschaft, Körperschaft, Personenvereinigung, Vermögensmasse oder der DrittstaatGesellschaft mitzuteilen (vgl. Tz. 1.1 des BMF-Schreibens vom 5. Februar 2018, BStBl I S. 289). Postanschr ift Ber lin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Der neue Vordruck BZSt-2 enthält nunmehr zur Erleichterung und Verbesserung der steuerlichen Auswertung sowie zum besseren Verständnis anstelle des Freitextfeldes einen Katalog zur Abfrage der Art der wirtschaftlichen Tätigkeit/des Geschäftszwecks nebst einem Erläuterungsfeld. Dieses Schreiben wird mit dem Vordruck BZSt-2 als Anlage im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Auf die Ausführungen in Textziffer 1.5 des BMF-Schreibens vom 5. Februar 2018, BStBl I S. 289, weise ich hin. Im Auftrag Dieses Dokument wurde elektronisch versandt und ist nur im Entwurf gezeichnet. Anlage 1 (Teil I) Sehr geehrte(r) Steuerpflichtige(r), gemäß § 138 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) sind Sie verpflichtet, zur steuerlichen Erfassung von Auslandssachverhalten dem für Sie zuständigen Finanzamt mit beiliegendem Vordruck Folgendes anzuzeigen: 1. die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland; 2. den Erwerb, die Aufgabe oder die Veränderung einer Beteiligung an ausländischen Personengesellschaften; 3. den Erwerb oder die Veräußerung von Beteiligungen an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse mit Sitz und Geschäftsleitung im Ausland, wenn Sie damit eine Beteiligung von mindestens 10 Prozent (unmittelbare und mittelbare Beteiligungen sind zusammenzurechnen) am Kapital oder Vermögen dieser Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse erreichen oder die Summe der Anschaffungskosten aller Ihrer unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen mehr als 150.000 Euro beträgt. Die Veräußerung einer Beteiligung ist mitteilungspflichtig, wenn die Anschaffungskosten aller veräußerten Beteiligungen 150.000 Euro überschreiten oder mindestens eine 10-prozentige Beteiligung veräußert wird; 4. die Tatsache, dass Sie allein oder zusammen mit nahestehenden Personen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Außensteuergesetzes (AStG) erstmals unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden oder bestimmenden Einfluss auf die gesellschaftsrechtlichen, finanziellen oder geschäftlichen Angelegenheiten einer DrittstaatGesellschaft ausüben können; 5. die Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des Betriebs, der Betriebsstätte, Personengesellschaft, Körperschaft, Personenvereinigung, Vermögensmasse oder der Drittstaat-Gesellschaft. Haben Sie keinen ausländischen Betrieb / keine ausländische Betriebsstätte gegründet bzw. erworben und halten Sie keine der oben genannten Beteiligungen, so kreuzen Sie bitte das für diesen Fall vorgesehene Feld der Mitteilung an. Die Mitteilung ist grundsätzlich zusammen mit der Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungserklärung für den Besteuerungszeitraum, in dem der mitzuteilende Sachverhalt verwirklicht wurde, spätestens jedoch bis zum Ablauf von 14 Monaten nach Ablauf dieses Besteuerungszeitraums nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle abzugeben. Sofern Sie nicht verpflichtet sind, ihre Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungserklärung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle abzugeben, haben Sie die Mitteilung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstatten. Sind Sie nicht zur Abgabe einer Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungserklärung verpflichtet, ist die Mitteilung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bis zum Ablauf von 14 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahrs abzugeben, in dem der mitzuteilende Sachverhalt verwirklicht wurde. Formulare für die Mitteilung können bei Bedarf von der Internetseite des Formularcenters der Bundesfinanzverwaltung (https://www.formulare-bfinv.de/) herunter geladen werden. Bis zur Schaffung der technischen Voraussetzungen für die Abgabe der Mitteilungen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle, sind die Mitteilungen weiterhin nach dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck (BZSt 2) zu erstatten. Sobald die technischen Voraussetzungen vorliegen, wird auf den Internetseiten des BMF und des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) darüber informiert werden. Die mit dieser Mitteilung angeforderten Daten werden aufgrund der §§ 137 ff., 149 ff. AO zum Zweck der Besteuerung erhoben. Die vorsätzliche oder leichtfertige Nichtanzeige, nicht vollständige oder nicht rechtzeitige Anzeige eines mitteilungspflichtigen Ereignisses stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 379 Abs. 2 Nr. 1 AO dar und kann vorbehaltlich des § 378 AO mit einer Geldbuße von bis zu 25 000 Euro geahndet werden (§ 379 Abs. 7 AO). Weitere Hinweise zum Ausfüllen des Vordrucks können Sie den Erläuterungen auf der letzten Seite entnehmen. Sollten Sie noch Fragen zu diesem Vordruck haben, helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Finanzamtes gerne weiter. Bitte beachten Sie, dass auch eine Steuererklärungspflicht zur gesonderten und ggf. auch zur einheitlichen (bei mehreren Beteiligten an einer ausländischen Gesellschaft) Feststellung bestehen kann (§ 18 AStG, §§ 179 ff. AO). 1 Anlage 1 (Teil I) Mit freundlichen Grüßen Ihr Finanzamt www.finanzamt.de 2 Anlage 1 (Teil I) An das Finanzamt Jahr 20__ Steuer-Identifikationsnummer bzw. Wirtschafts-Identifikationsnummer Steuernummer (9) Mitteilung über - die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland - den Erwerb, die Aufgabe oder die Veränderung einer Beteiligung an ausländischen Personengesellschaften - den Erwerb oder die Veräußerung von Beteiligungen an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Ver(1) mögensmasse mit Sitz und Geschäftsleitung im Ausland - die erstmalige Möglichkeit der Beherrschung oder Bestimmung der gesellschaftsrechtlichen, finanziellen oder geschäftlichen Angelegenheiten einer Drittstaat-Gesellschaft Allgemeine Angaben Name (Steuerpflichtige Person / Firma) Vorname Rechtsform Geburtsdatum T T M M J J J J Straße / Hausnummer Postleitzahl / Sitz / Ort der Geschäftsleitung / Wohnort □ Ich habe ausländische Betriebe / ausländische Betriebsstätten gegründet / erworben □ □ □ ausländischen Personengesellschaften □ Anzahl □ Anzahl Anlage(n) „Ausländische Gesellschaft / ausländische Betriebsstätte / ausländischer Betrieb“ Anlage(n) „Beteiligte“ ausländischen Körperschaften, Vermögensmassen, Personenvereinigungen □ Anzahl □ Anzahl Anlage(n) „Ausländische Gesellschaft / ausländische Betriebsstätte / ausländischer Betrieb“ Anlage(n) „Beteiligte“ Ich habe mitteilungspflichtige Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften, Körperschaften, Vermögensmassen oder Personenvereinigungen □ aufgegeben / □ geändert (beides nur bei ausländischen Personengesellschaften) / □ veräußert. □ □ □ Anlage(n) „Ausländische Gesellschaft / ausländische Betriebsstätte / ausländischer Betrieb“ Ich habe mitteilungspflichtige Beteiligungen erworben an □ □ Anzahl Anzahl Anzahl Anlage(n) „Ausländische Gesellschaft / ausländische Betriebsstätte / ausländischer Betrieb“ Anlage(n) „Beteiligte“ Ich verfüge erstmals über einen beherrschenden oder bestimmenden Einfluss auf die gesellschaftsrechtlichen, finanziellen oder geschäftlichen Angelegenheiten einer Drittstaat-Gesellschaft, der nicht auf einer mitteilungspflich- 3 Anlage 1 (Teil I) □ tigen Beteiligung beruht. □ Anzahl……….Anlage(n) „Drittstaat-Gesellschaft“ Ich habe keine ausländischen Betriebe / keine ausländischen Betriebsstätten gegründet / erworben und / oder halte keine mitteilungspflichtigen Beteiligungen. Datum, Unterschrift (2) 4 Anlage 1 (Teil I) Anlage: Ausländische Gesellschaft / ausländische Betriebsstätte / ausländischer Betrieb Name / Firma der steuerpflichtigen Person 20__ Steuer-Identifikationsnummer bzw. Wirtschafts-Identifikationsnummer der steuerpflichtigen Person □ Steuernummer Person der steuerpflichtigen Lfd.Nr. (3) Ausländische Personengesellschaft Lfd.Nr. (3) Ausländische Kapitalgesellschaft, Vermögensmasse, Personenvereinigung Lfd.Nr. (3) Ausländische Betriebsstätte / ausländischer Betrieb (zutreffendes bitte ankreuzen) □ □ Firmenname (4) Rechtsform Straße / Hausnummer Postleitzahl Ort / Sitz / Ort der Geschäftsleitung Staat Sitz: Straße / Hausnummer* Sitz: Postleitzahl* Sitz: Ort* Sitz: Staat* Nominalkapital** / Kapital (Höhe der Gesellschaftereinlage)*** Gründung am: T T M M J J J Währung (5) J Art der wirtschaftlichen Tätigkeit / Geschäftszweck (10) □ 1 = Land- und Forstwirtschaft, 2 = Gewerbliche Herstellung und Verarbeitung, 3 = Kreditinstitut oder Versicherungsunternehmen, 4 = Handel, 5 = Überlassung von Rechten, Plänen, Mustern, 6 = Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, 7 = Vermietung und Verpachtung von beweglichen Sachen, 8 = Verwaltung, 9 = Kapitalanlage, 10 = Finanzierung, 11 = Sonstige Dienstleistun(10) gen, 12 = Holding, 13 = Sonstiges Erläuterungen: Im Inland steuerlich erfasst beim Finanzamt Steuer-Identifikationsnummer bzw. Wirtschafts-Identifikationsnummer (6) Steuernummer 5 Anlage 1 (Teil I) * ** *** Nur auszufüllen, wenn der Registersitz vom Ort / Sitz / Ort der Geschäftsleitung abweicht. Nur bei ausländischen Kapitalgesellschaften anzugeben. Nur bei Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften anzugeben. 6 Anlage 1 (Teil II) Anlage: Beteiligte Name / Firma 20__ Steuer-Identifikationsnummer bzw. Wirtschafts-Identifikationsnummer der steuerpflichtigen Person Anlage: Beteiligte Steuernummer der steuerpflichtigen Person Zur Anlage: Ausländische Gesellschaft lfd. Nr. __ (7) Beteiligte Name, Vorname / Firmenname (4) Rechtsform Straße / Hausnummer Postleitzahl / Wohnort / Sitz / Ort der Geschäftsleitung Anteil am Nominalkapital* / Kapital** (in Prozent) Beteiligt seit dem T T M M J J J J Beteiligung □ geändert** / □ aufgegeben** / □ veräußert* / am (zutreffendes bitte ankreuzen) T T M M J J J J Im Inland steuerlich erfasst beim Finanzamt Steuer-Identifikationsnummer bzw. Wirtschafts-Identifikationsnummer*** Weitere Beteiligte Steuernummer*** (7) Name, Vorname / Firmenname (4) Rechtsform Straße / Hausnummer Postleitzahl / Wohnort / Sitz / Ort der Geschäftsleitung Anteil am Nominalkapital* / Kapital** (in Prozent) Beteiligt seit dem T T M M J J J J Beteiligung □ geändert** / □ aufgegeben** / □ veräußert* / am (zutreffendes bitte ankreuzen) T T M M J J J J Im Inland steuerlich erfasst beim Finanzamt Steuer-Identifikationsnummer bzw. Wirtschafts-Identifikationsnummer*** Steuernummer*** * Nur bei ausländischen Kapitalgesellschaften anzugeben. ** Nur bei Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften anzugeben. *** Angabe nur erforderlich, wenn nicht identisch mit der im Kopf angegebenen Steuer-/WirtschaftsIdentifikationsnummer bzw. Steuernummer. 1 Anlage 1 (Teil III) Anlage: Drittstaat-Gesellschaft Name / Firma der steuerpflichtigen Person 20__ Steuer-Identifikationsnummer bzw. Wirtschafts-Identifikationsnummer der steuerpflichtigen Person Steuernummer der steuerpflichtigen Person □ Ausländische Personengesellschaft □ Ausländische Kapitalgesellschaft, Vermögensmasse, Personenvereinigung Angaben zur Drittstaat-Gesellschaft (4) Firmenname (8) (8) Lfd.Nr. (3) Lfd.Nr. (3) Rechtsform Straße / Hausnummer Postleitzahl Ort des Sitzes / Ort der Geschäftsleitung Staat Sitz: Straße / Hausnummer* Sitz: Postleitzahl* Sitz: Ort* Sitz: Staat* Gründung am: T T M M J J J J Art der wirtschaftlichen Tätigkeit / Geschäftszweck (10) □ 1 = Land- und Forstwirtschaft, 2 = Gewerbliche Herstellung und Verarbeitung, 3 = Kreditinstitut oder Versicherungsunternehmen, 4 = Handel, 5 = Überlassung von Rechten, Plänen, Mustern, 6 = Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, 7 = Vermietung und Verpachtung von beweglichen Sachen, 8 = Verwaltung, 9 = Kapitalanlage, 10 = Finanzierung, 11 = Sonstige Dienstleistungen, (10) 12 = Holding, 13 = Sonstiges Erläuterungen: Im Inland steuerlich erfasst beim Finanzamt (6) Steuer-Identifikationsnummer bzw. Wirtschafts-Identifikationsnummer Steuernummer (8) Bei Beteiligung an der Drittstaat-Gesellschaft Ich habe eine Beteiligung an der Drittstaat-Gesellschaft: Ja Nein (Zutreffendes bitte ankreuzen) Anteil am Nominalkapital / Kapital (in Prozent) Beteiligt seit dem * Nur auszufüllen, wenn der Ort des Sitzes vom Ort der Geschäftsleitung abweicht. 1 Anlage 1 (Teil III) Erläuterungen (1) Ausländisch ist eine Körperschaft, Personengesellschaft, Vermögensmasse oder Personenvereinigung, wenn sie weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. (2) Bei beschränkt geschäftsfähigen oder geschäftsunfähigen Personen ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters notwendig. (3) Um Mehrfacheintragungen für die gleiche Person / Firma zu vermeiden, fügen Sie bitte in dieses Feld eine laufende Nummer ein. Ist die gleiche Person / Firma später nochmals in der Mitteilung aufzuführen, so verweisen Sie bitte in der Zeile "Name / Firma" lediglich auf diese Nummer. (4) Firmiert eine ausländische Gesellschaft auch unter Abkürzungen oder mehrsprachig, so sind alle bekannten Bezeichnungen anzugeben. (5) Anzugeben ist das Nominalkapital bzw. das Kapital zum Zeitpunkt des Erwerbs der Beteiligung. Bei Änderung der Beteiligungsverhältnisse oder Aufgabe von Beteiligungen an Personengesellschaften ist das Kapital zum Zeitpunkt der Änderung der Beteiligungsverhältnisse bzw. Aufgabe der Beteiligung anzugeben. Hat die ausländische Gesellschaft kein Nominalkapital, so tritt an dessen Stelle das Reinvermögen. (6) Soweit bekannt, sind das Finanzamt, bei dem der ausländische Betrieb / die ausländische Betriebsstätte im Inland steuerlich erfasst ist, und die Steuer- bzw. WirtschaftsIdentifikationsnummer anzugeben. (7) Bitte machen Sie hier Angaben zu Ihrer / Ihren Beteiligung(en) bzw. zu Beteiligungen einer Person, für die Sie eine Mitteilung abgeben. Sind Sie an einer ausländischen Gesellschaft nur mittelbar beteiligt, sind die an der Gesellschaft unmittelbar beteiligten Personen / Firmen anzugeben, über die Sie mittelbar beteiligt sind. Zeigen Sie in einer zusätzlichen Anlage auf, in welchem Umfang Sie mittelbar beteiligt sind. Jede ausländische Zwischengesellschaft, über die Sie mittelbar beteiligt sind, ist gesondert mitzuteilen. Bei Stiftungen, Vermögensmassen etc. geben Sie bitte die Stifter, Begünstigten u. ä. mit ihren Anteilen am Vermögen oder Ertrag an. Falls Stimmrechte und Gewinnbeteiligungen nicht der Beteiligung am Nominalkapital oder Vermögen der Gesellschaft (in Prozent) entsprechen oder sich die Höhe der Beteiligungen im Laufe des Kalenderjahres geändert hat, wird um eine Anlage mit erläuternden Angaben gebeten. (8) Drittstaat-Gesellschaft ist eine Personengesellschaft, Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse mit Sitz oder Geschäftsleitung in Staaten oder Territorien, die nicht Mitglieder der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelsassoziation sind. Eine mitteilungspflichtige Möglichkeit eines beherrschenden oder bestimmenden Einflusses setzt nicht das Bestehen einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung am Kapital oder Vermögen der Gesellschaft voraus; er kann sich auch im Zusammenwirken mit nahestehenden Personen im Sinne des § 1 Abs. 2 AStG ergeben (§ 139 Abs. 2 Nr. 4 AO). Bitte für diese nahestehenden Personen ggf. Name und Adresse auf gesondertem Blatt aufführen. (9) Eine vollständige Mitteilung umfasst folgende Bestandteile: • Wird mitgeteilt, dass keine Auslandsbeteiligungen bestehen, ist nur das ausgefüllte und unterschriebene Deckblatt einzureichen (Seite 1 des Formulars). • Bestehen eine oder mehrere ausländische Betriebsstätten bzw. ein oder mehrere ausländische Betriebe, ist das Deckblatt zusammen mit der/den Anlage(n) „Ausländische Gesellschaft / ausländische Betriebsstätte / ausländischer Betrieb“ einzureichen (Seiten 1 und 2 des Formulars). • Bestehen Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften und/oder ausländischen Kapitalgesellschaften, sind neben dem Deckblatt und der/den Anlage(n) „Ausländische 2 Anlage 1 (Teil III) Gesellschaft / ausländische Betriebsstätte / ausländischer Betrieb“ auch die Anlage(n) „Beteiligte“ für jede Beteiligung abzugeben (Seiten 1 – 3 des Formulars). Als Beteiligung gilt auch ein 100-prozentiger Anteil an einer ausländischen Kapitalgesellschaft. • Besteht die erstmalige Möglichkeit der Beherrschung oder Bestimmung der gesellschaftsrechtlichen, finanziellen oder geschäftlichen Angelegenheiten einer DrittstaatGesellschaft ist neben dem Deckblatt die Anlage „Drittstaat-Gesellschaft“ abzugeben (Seiten 1 und 4 des Formulars). (10) Bitte tragen Sie hier die zutreffende Kennzahl zur Art der wirtschaftlichen Tätigkeit / zum Geschäftszweck und ggf. ergänzende Erläuterungen ein. Bei Eintragung der Kennzahl 13 „Sonstiges“ sind stets erläuternde Angaben notwendig. 3
Wortlaut aus dem amtlichen BMF-Dokument. Zeilenumbrüche der PDF-Textfassung sind erhalten.
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