Internationales Steuerrecht / Allgemeine Informationen

Country-by-Country Report - Anforderungen

BMF-Schreiben vom 11.07.2017 aus dem Bereich Internationales Steuerrecht / Allgemeine Informationen. Den amtlichen Wortlaut und die Quelle finden Sie unten.
GZ: IV B 5 - S 1300/16/10010 :002Amtliche Quelle

Zitierte Normen

Die folgenden Vorschriften sind im Datensatz dieses Schreibens genannt. Öffnen Sie eine Norm für den Gesetzeswortlaut und weitere Verweise.

Verwaltungsanweisungen zu § 138a AO

Wortlaut des BMF-Schreibens

POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT TEL Oberste Finanzbehörden der Länder FAX E-MAIL DATUM nachrichtlich: 11. Juli 2017 Bundeszentralamt für Steuern Bundesfinanzakademie im Bundesministerium der Finanzen BETREFF BEZUG ANLAGEN GZ DOK Anforderungen an den länderbezogenen Bericht multinationaler Unternehmensgruppen (Country-by-Country Report) TOP 4.3 der Sitzung ASt II/17 1 IV B 5 - S 1300/16/10010 :002 2017/0558036 (bei Antwort bitte GZ und DOK angeben) Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Erstellung und Abgabe von länderbezogenen Berichten im Sinne des § 138a der Abgabenordnung Folgendes: Durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vom 20.12.2016 (BGBl. 2016 I S. 3000) wurde unter anderem die Verpflichtung multinational tätiger Unternehmensgruppen zur Erstellung und Abgabe von länderbezogenen Berichten in einem neu eingefügten § 138a der Abgabenordnung (AO) geregelt. Soweit die dort genannten Voraussetzungen vorliegen, ist der länderbezogene Bericht erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen, zu übermitteln. Eine Übermittlung an das BZSt hat in der von der OECD vorgegebenen XML-Dokumentenversion zu erfolgen. Technische Details ergeben sich aus dem auf der OECD-Internetseite unter „Tax“ veröffentlichten „User Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Guide“, derzeit zu finden unter: http://www.oecd.org/tax/country-by-country-reporting-xmlschema-user-guide-for-tax-administrations-and-taxpayers.htm. Unter Beachtung der internationalen Vereinbarungen und der entsprechenden Umsetzung in § 138a AO sind die in der Anlage aufgeführten Angaben im Rahmen der länderbezogenen Berichte zu machen. Dieses ergibt sich aus dem BEPS-Bericht „Verrechnungspreisdokumentation und länderbezogene Berichterstattung - Aktionspunkt 13“ sowie der Richtlinie (EU) 2016/881 des Rates vom 25. Mai 2016 (ABl. L 146/8 vom 3.6.2016) zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung. Der länderbezogene Bericht ist nach einem amtlich vorgeschriebenen Datenformat (XMLFormat) zu erstellen und dem BZSt durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Das XMLFormat entspricht nicht den in der Anlage aufgeführten Tabellen. Diese dienen lediglich der Veranschaulichung. Der länderbezogene Bericht kann insgesamt in englischer Sprache übermittelt werden. Die in Tabelle 3 enthaltenen Informationen oder Erläuterungen sind gemäß Artikel 2b der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2378 (eingefügt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1963 vom 9. November 2016 (ABl. EU L 303/4)) verpflichtend in englischer Sprache zu übermitteln. Informationen zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts, zu Rechtsgrundlagen und über aktuelle internationale Entwicklungen, insbesondere auch im Hinblick auf ein international einheitliches Begriffsverständnis der geforderten Angaben, ergeben sich aus den vorgesehenen Veröffentlichungen des BZSt auf der Internetseite (Rubrik „CbCR“): http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/CbCR/cbcr_node.html. Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Es steht ab sofort auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen zum Download bereit. Im Auftrag Anlage Tabelle 1 Übersicht über die Aufteilung der Einkünfte, Steuern und Geschäftstätigkeiten nach Steuerhoheitsgebieten Tabelle 1 sieht im Einzelnen entsprechend § 138a Absatz 2 Nummer 1 AO – jeweils gegliedert nach Steuerhoheitsgebiet – Angaben vor zu: • den Umsatzerlösen und sonstigen Erträgen aus Geschäftsvorfällen mit nahestehenden und fremden Unternehmen sowie die Summe hieraus, • den im Wirtschaftsjahr gezahlten Ertragsteuern, • den im Wirtschaftsjahr für dieses Wirtschaftsjahr gezahlten und zurückgestellten Ertragsteuern, • dem Jahresergebnis vor Ertragsteuern, • dem Eigenkapital, • dem einbehaltenen Gewinn, • der Zahl der Beschäftigten und • den materiellen Vermögenswerten. Steuerhoheitsgebiet Umsatzerlöse und sonstige Erträge Fremde Nahestehende Summe Unternehmen Unternehmen Name des multinationalen Konzerns: Betrachtetes Wirtschaftsjahr: Währung der angegebenen Beträge: Jahresergebnis Im Die im vor Wirtschaftsjahr Wirtschaftsjahr Ertragsteuern gezahlte für dieses Ertragsteuern Wirtschaftsjahr gezahlten und zurückgestellten Ertragsteuern Eigenkapital Einbehaltener Gewinn Zahl der Beschäftigten Materielle Vermögenswerte Tabelle 2 Auflistung aller Unternehmen und Betriebsstätten des Konzerns nach Steuerhoheitsgebieten unter Angabe deren wichtigster Geschäftstätigkeiten Die nachfolgend abgedruckte Tabelle 2 beinhaltet entsprechend § 138a Absatz 2 Nummer 2 AO eine nach Steuerhoheitsgebieten gegliederte Auflistung aller Unternehmen und Betriebsstätten, zu denen Angaben in der Übersicht nach § 138a Absatz 2 Nummer 1 AO erfasst sind, jeweils unter Angabe deren wichtigster Geschäftstätigkeiten. Name des multinationalen Konzerns: Betrachtetes Wirtschaftsjahr: Sonstige (Bitte geben Sie die Art der Tätigkeit der Geschäftseinheit in Tabelle 3 „Zusätzliche Informationen“ an). Ruhende Tätigkeit Besitz von Aktien oder anderen Wertpapieren mit Beteiligungscharakter Versicherungen Regulierte Finanzdienstleistungen Konzerninterne Finanzierung Erbringung von Dienstleistungen für unverbundene Dritte Verwaltungs-, Management- oder Supportleistungen Verkauf, Marketing oder Vertrieb Verarbeitung oder Produktion Einkauf oder Beschaffung Wichtigste Geschäftstätigkeit(en) Besitz oder Verwaltung von geistigem Eigentum Im Steuerhoheitsgebiet ansässige Unternehmen und Betriebsstätten des Konzerns Forschung und Entwicklung Steuerhoheitsgebiet Tabelle 3 Zusätzliche Informationen In Tabelle 3 können gemäß § 138a Absatz 2 Nummer 3 AO zusätzliche Informationen aufgenommen werden, die nach Ansicht der inländischen Konzernobergesellschaft zum Verständnis der Übersicht nach § 138a Absatz 2 Nummer 1 AO und der Auflistung nach § 138a Absatz 2 Nummer 2 AO erforderlich sind. Name des multinationalen Konzerns: Betrachtetes Wirtschaftsjahr: Bitte geben Sie hier kurz alle weiteren Angaben oder Erläuterungen an, die Sie für notwendig erachten oder die das Verständnis der vorgeschriebenen Informationen im länderbezogenen Bericht erleichtern können.

Wortlaut aus dem amtlichen BMF-Dokument. Zeilenumbrüche der PDF-Textfassung sind erhalten.

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