Einordnung in Größenklassen gemäß § 3 BpO 2000; Festlegung neuer Abgrenzungsmerkmale zum 1. Januar 2016
Zitierte Normen
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- § 3 BpO
Wortlaut des BMF-Schreibens
POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT TEL Oberste Finanzbehörden der Länder Wilhelmstraße 97 10117 Berlin +49 (0) 30 18 682-0 E-MAIL poststelle@bmf.bund.de DATUM 9. Juni 2015 Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000; Festlegung neuer Abgrenzungsmerkmale zum 1. Januar 2016 ANLAGEN 1 GZ IV A 4 - S 1450/15/10001 DOK 2015/0058091 BETREFF (bei Antwort bitte GZ und DOK angeben) Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 ab 1. Januar 2016 die in der Anlage aufgeführten neuen Abgrenzungsmerkmale sowie die meinem Schreiben vom 24. April 2012 - IV A 4 - S 1451/07/10011 - (BStBl I S. 492) angefügte Zuordnungstabelle. Die Merkmale sind erst nach Aufstellung der Betriebskartei anzuwenden. Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Im Auftrag Dieses Dokument wurde elektronisch versandt und ist nur im Entwurf gezeichnet. Postanschr ift Ber lin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Anlage Einheitliche Abgrenzungsmerkmale für den 22. Prüfungsturnus (1.1.2016) BETRIEBSART 1) Handelsbetriebe (H) Fertigungsbetriebe (F) Freie Berufe (FB) Andere Leistungsbetriebe (AL) Kreditinstitute BETRIEBSMERKMALE in € GBetriebe € MBetriebe € über KBetriebe € Umsatzerlöse oder 8.000.000 1.000.000 190.000 steuerlicher Gewinn über 310.000 62.000 40.000 Umsatzerlöse oder 4.800.000 560.000 190.000 steuerlicher Gewinn über 280.000 62.000 40.000 Umsatzerlöse oder 5.200.000 920.000 190.000 steuerlicher Gewinn über 650.000 150.000 40.000 Umsatzerlöse oder 6.200.000 840.000 190.000 steuerlicher Gewinn über 370.000 70.000 40.000 160.000.000 39.000.000 12.000.000 Aktivvermögen oder (K) steuerlicher Gewinn über 620.000 210.000 52.000 Versicherungsunternehmen Pensionskassen (V) Jahresprämieneinnahmen über 33.000.000 5.500.000 2.000.000 Unterstützungskassen (U) alle Land- und forstwirtschaftliche Betriebe Wirtschaftswert der selbstbewirtschafteten Fläche 300.000 130.000 55.000 (LuF) oder steuerlicher Gewinn über 170.000 70.000 40.000 sonstige Fallart (soweit nicht unter den Betriebsarten erfasst) Verlustzuweisungsgesellschaften (VZG) und Bauherrengemeinschaften (BHG) bedeutende steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände (BKÖ) Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE) 1 Erfassungsmerkmale Erfassung in der Betriebskartei als Großbetrieb Personenzusammenschlüsse und Gesamtobjekte i.S.d. Nrn. 1.2 und 1.3 des BMF-Schreibens vom 13.07.1992, IV A 5 - S 0361 - 19/92 (BStBl I S. 404) alle Summe der Einnahmen über 6.000.000 Summe der positiven Einkünfte gem. § 2 Absatz 1 Satz 1 Nrn. 4-7 EStG über 500.000 (keine Saldierung mit negativen Einkünften) Mittel-, Klein- und Kleinstbetriebe, die zugleich die Voraussetzungenfür die Behandlung als sonstige Fallart erfüllen, sind nur dort zu erfassen.
Wortlaut aus dem amtlichen BMF-Dokument. Zeilenumbrüche der PDF-Textfassung sind erhalten.
Amtliche Quelle
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