Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze
Wortlaut des BMF-Schreibens
Bundesministerium der Finanzen Berlin, 20. November 2000 IV B 4 - S 1300 - 222/00 Oberste Finanzbehörden der L ä n d e r nachrichtlich: Bundesfinanzakademie Bundesamt für Finanzen Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen (Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze) Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder (TOP 2.1 der ASt III/00 vom 7. November 2000) gilt die Textziffer 4.4.4 der Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen (Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze) ab 1. Januar 2001 in der folgenden Fassung: 4.4.4 Betriebsstättengewinn Der Betriebsstätte gebührt ein angemessener Gewinn. Bei der Abgrenzung ihrer Einkünfte sind in der Regel kostenorientierte Entgelte zu berücksichtigen. Es ist daher nicht zu beanstanden, wenn der Gewinn der Betriebsstätte nach der Kostenaufschlagsmethode unter Berücksichtigung eines dem Fremdvergleich entsprechenden Gewinnzuschlags ermittelt wird.
Wortlaut aus dem amtlichen BMF-Dokument. Zeilenumbrüche der PDF-Textfassung sind erhalten.
Amtliche Quelle
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